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   VGH Bayern, 20.04.2006 - 19 CE 06.981   

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VGH Bayern, 20.04.2006 - 19 CE 06.981 (https://dejure.org/2006,47132)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2006 - 19 CE 06.981 (https://dejure.org/2006,47132)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2006 - 19 CE 06.981 (https://dejure.org/2006,47132)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Hamburg, 14.08.2008 - 4 Bs 84/08

    Abschiebung eines ausländischen Vaters eines noch nicht geborenen deutschen

    Zum anderen ist eine (vorübergehende) Ausreise des ausländischen Vaters eines noch nicht geborenen deutschen Kindes (etwa zur Durchführung des Sichtvermerksverfahrens) regelmäßig dann unzumutbar - und seine Abschiebung insoweit nach § 60 a Abs. 2 AufenthG auszusetzen - , wenn nach den im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen mit seiner Rückkehr vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht gerechnet werden kann (so auch OVG Bautzen, Beschl. v. 25.1.2006; NVwZ 2006, 613; siehe auch VGH München, Beschl. v. 20.4.2006, 19 CE 06.981, juris; VG Dresden, Beschl. v. 19.7.2007, 1 K 1343/07, juris; VG Saarlouis, Beschl. v. 28.2.2008, 11 L 103/08, juris [dort Risikoschwangerschaft]).
  • VG Münster, 22.02.2008 - 8 L 140/08

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Ein solche Schutzwirkung setzte nämlich voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet u n m i t t e l b a r bevorsteht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. September 2007 - 18 B 1188/07 - OVG Hamburg, Beschluss vom 4. April 2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559 = InfAuslR 2007, 282; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 9. Februar 2007 - 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634 = AuAS 2007, 114; SächsOVG, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 3 Bs 61/06 -, AuAS 2006, 242; BayVGH, Beschluss vom 20. April 2006 - 19 CE 06.981 -, juris).
  • VG Wiesbaden, 15.06.2007 - 8 G 732/07

    Zum Abschiebungsschutz eines Ausländers wegen einer unmittelbar bevorstehenden

    Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits soweit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung (§ 4 PStG) vorgenommen wurde, die Verlobten die gemäß § 5 Abs. 1 und 2 PStG von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, ist eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung grundsätzlich dann zu vermuten, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. Nr. 60a.2.3 i.V.m. Nr. 30.0.6 der vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz/EU v. 22.12.2004; so bereits Nr. 55.2.3 i.V.m. Nr. 18.0.1 AuslG-VwV; VGH München, Beschluss vom 20.04.2006 - 19 CE 06.981 - OVG Sachsen, Beschluss vom 16.05.2006 - 3 BS 61/06 - alle zitiert nach juris).
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