Weitere Entscheidung unten: SG Osnabrück, 31.01.2006

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   OLG Karlsruhe, 30.09.2004 - 19 U 214/03   

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https://dejure.org/2004,7300
OLG Karlsruhe, 30.09.2004 - 19 U 214/03 (https://dejure.org/2004,7300)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.09.2004 - 19 U 214/03 (https://dejure.org/2004,7300)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. September 2004 - 19 U 214/03 (https://dejure.org/2004,7300)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche aus einer Namensschuldverschreibung ; Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen versäumter Nutzungen nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft; Pfändungsbeschluss und Überweiungsbeschluss als Rechtsgrund zur ...

  • Judicialis

    BGB § 812; ; BGB § 818; ; BGB § 819

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812; BGB § 818; BGB § 819
    Haftung einer Bank für Nichtanlage von Kapital während eines Prätendentenstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812; BGB § 818; BGB § 819
    Schuldhaft nicht gezogenen Nutzungen eines Kreditinstituts bei Prätendentenstreit über Auszahlungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 812, 818, 819
    Verpflichtung des kontoführenden Kreditinstituts zum Ersatz des erzielbaren Tageszinssatzes bei nicht erfolgter Auszahlung während Prätendentenstreit über gepfändetes Kontoguthaben

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 367
  • WM 2005, 645
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2004 - 19 U 214/03
    Hinsichtlich des auszuzahlenden Kapitals unterlag die Beklagte der verschärften Haftung nach den §§ 818 Abs. 4, 819 Abs. 1 BGB, weil sie von Anfang an wusste, dass sie das Kapital bei Fälligkeit zurückzahlen muss (BGHZ 115, 287; 83, 293).
  • BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87

    Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2004 - 19 U 214/03
    Einigkeit besteht darüber, dass nach Bereicherungsrecht jedenfalls nicht der Vertragszins oder ein erhöhter Stundungszins zu zahlen ist (BGHZ 115, 268; 104, 337).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 259/90

    Verzugsschaden der Bank bei Verbraucherkreditverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2004 - 19 U 214/03
    Einigkeit besteht darüber, dass nach Bereicherungsrecht jedenfalls nicht der Vertragszins oder ein erhöhter Stundungszins zu zahlen ist (BGHZ 115, 268; 104, 337).
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   SG Osnabrück, 31.01.2006 - S 19 U 214/03   

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https://dejure.org/2006,104920
SG Osnabrück, 31.01.2006 - S 19 U 214/03 (https://dejure.org/2006,104920)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 31.01.2006 - S 19 U 214/03 (https://dejure.org/2006,104920)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - S 19 U 214/03 (https://dejure.org/2006,104920)
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