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OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 19 W 25/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 ZPO
Streitwertbemessung für ein selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung einer Wandlungsklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert eines Beweissicherungsverfahren zur Vorbereitung einer Klage auf Wandlung; Wert eines selbständigen Beweisverfahrens ohne spätere Hauptverhandlung; Bestimmung des Interesses an der Hauptsache
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 25 Abs. 3 § 25 Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 09.10.2002 - 10 OH 15/01
- OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 19 W 25/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 10.06.1999 - 22 W 13/99
Streitwert: Wandelungsklage
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 19 W 25/02
Da die Klage auf Wandlung Parallelen zu einer positiven Feststellungsklage aufweist, erscheint es gerechtfertigt, wie bei dieser von einem Bruchteil des Wertes eines sich aus einer Wandlung ergebenden und letztlich erstrebten Rückzahlungsanspruchs auszugehen (OLG Hamm, MDR 1999, 1225). - KG, 12.02.2002 - 7 W 11/02
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 19 W 25/02
Kommt es, wie hier, nicht zu einem Hauptprozeß, richtet sich der Streitwert nach den vom Antragsteller bei Einleitung des Beweisverfahrens behaupteten Tatsachen und dem von ihm in der Antragsschrift erkennbar zum Ausdruck gebrachten Interesse an der Hauptsache (KG-Report Berlin 2002, 204; Madert OLG-Report Frankfurt 2002, K 51, 54).