Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 25.06.2007 - 19 W 25/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit des Aufbringens der Prozeßkosten durch Gläubiger bei Befriedigungsaussicht zumindest in einem von mehreren Parallelverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag eines Gläubigers auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zumutbarkeit des Aufbringens der Prozesskosten für den Fiskus; Hinreichende Begünstigung eines Gläubigers durch einen Prozesserfolg
- Judicialis
ZPO § 116
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 § 116 Nr. 1
Verweigerung von Prozesskostenhilfe für Insolvenzgläubiger mangels Bedürftigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 30.04.2007 - 6 O 123/07
- OLG Karlsruhe, 25.06.2007 - 19 W 25/07
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 2440
- NZI 2007, 593
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05
Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2007 - 19 W 25/07
Zuzumuten sind Vorschüsse auf die Prozesskosten nur solchen Beteiligten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird (vgl. BGH ZIP 2006, 682; NJW 1991, 40).Vorliegend geht es nicht darum, die Vorschusslast mehrerer Großgläubiger zu koordinieren (vgl. BGH ZIP 2006, 682).
- BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89
Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2007 - 19 W 25/07
Wirtschaftlich beteiligt i.S. des § 116 Ziff. 1 ZPO sind diejenigen Gläubiger, deren Befriedigungsaussichten sich konkret verbessern, wenn der Verwalter obsiegt (vgl. BGH NJW 1991, 40;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., Rn. 6 zu § 116 m.w.N.).Zuzumuten sind Vorschüsse auf die Prozesskosten nur solchen Beteiligten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird (vgl. BGH ZIP 2006, 682; NJW 1991, 40).
- BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98
Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2007 - 19 W 25/07
Der Fiskus ist nicht generell von der Kostenaufbringung freigestellt (vgl. BGH ZIP 1998, 789). - BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 42/81
Rückgewähranspruch bei Veräußerung von zu einer Konkursmasse gehörendem Vermögen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2007 - 19 W 25/07
Auf die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage, § 114 ZPO, kommt es hierbei nicht an (vgl. zur Antragsfassung BGH ZIP 1982, 856).