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   OLG Frankfurt, 27.02.2015 - 19 W 60/14   

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https://dejure.org/2015,10913
OLG Frankfurt, 27.02.2015 - 19 W 60/14 (https://dejure.org/2015,10913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.02.2015 - 19 W 60/14 (https://dejure.org/2015,10913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - 19 W 60/14 (https://dejure.org/2015,10913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Streitwertfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1; ZPO § 3
    Streitwert einer negativen Feststellungsklage hinsichtlich der Wirksamkeit eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Der Nettodarlehensbetrag (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 19 W 60/14, juris Rn. 4) ist als Schätzgrundlage ungeeignet.
  • OLG Frankfurt, 25.01.2016 - 19 U 160/15

    Darlehen: Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach § 355 II 1 BGB a.F.

    In derartigen Fällen ist für die Streitwertberechnung die ursprüngliche Nettovaluta des Darlehens anzusetzen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Februar 2015, 19 W 60/14 und Beschluss vom 7. Oktober 2015, 19 W 58/15; ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Juli 2015 Az. 6 W 25/15, unter Hinweis auf BGH VuR 2015, 306 zu einer ähnlichen Fallgestaltung - jeweils zitiert nach juris ).
  • OLG Koblenz, 03.09.2015 - 8 W 528/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung soll sich wie bei einer auf Feststellung der Nichtigkeit eines Darlehensvertrages (dazu OLG Karlsruhe, Beschluss v. 11. April 2005 - 17 W 21/05, juris) gerichteten Klage auch bei einer auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrags oder seiner Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis gerichteten Klage das Interesse des Klägers grundsätzlich nach der Höhe der noch offenen Darlehensvaluta bemessen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 19 W 60/14 -, juris; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 9 W 2/14, juris; OLG Köln, Beschluss vom 18. November 2014 - 13 W 50/14 -, juris - dem folgend zuletzt auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 8 W 288/15 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Saarbrücken, 22.10.2015 - 4 W 10/15

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    c) Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung soll sich das Interesse des Klägers bei einer auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrags oder seiner Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis infolge eines Widerrufs gerichteten Klage wie bei einer auf Feststellung der Nichtigkeit eines Darlehensvertrages gerichteten Klage (dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.4.2005 - 17 W 21/05, bei juris) bemessen, so dass auch die Vertreter dieser Auffassung für die Streitwertbemessung an die Höhe der noch offenen Darlehensvaluta anknüpfen (OLG Köln, Beschlüsse vom 18.11.2014 - 13 W 50/14, bei Juris und vom 25.3.2015 - 13 W 13/15, bei Juris; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 17.1.2014 - 9 W 2/14, bei Juris und vom 27.2.2015 - 19 W 60/14, bei Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.5.2015 - 8 W 288/15, bei Juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.7.2015 - 6 W 25/15, bei Juris Rn. 6).
  • OLG München, 08.02.2016 - 5 W 187/16

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrages

    In seiner Entscheidung vom 27.2.2015 (19 W 60/14) setzte das OLG Frankfurt a.M. dagegen 80% der Nettodarlehenssumme an und machte sich die Begründung der unteren Instanz zu eigen.
  • OLG Frankfurt, 07.10.2015 - 19 W 58/15

    Wertfestsetzung bei Streitigkeiten über Bestand von Darlehensverträgen

    Der Senat hält deshalb an seiner Rechtsprechung fest, wonach in derartigen Fällen für die Streitwertberechnung die ursprüngliche Nettovaluta anzusetzen ist, nicht lediglich deren noch nicht zurückgezahlter Teil (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 19 W 60/14 -, juris; ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Az. 6 W 25/15 -, juris, unter Hinweis auf BGH VuR 2015, 306 [BGH 07.04.2015 - XI ZR 121/14] zu einer ähnlichen Fallgestaltung).

    In Fällen dieser Art bemisst sich der Streitwert daher nur mit 80 % der ursprünglichen Valuta (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 19 W 60/14 -, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Juli 2015-Az. 6 W 25/15).

  • AG Ebersberg, 15.01.2019 - 7 C 663/18

    Geschäftswert bei außergerichtlicher Rechtsanwaltstätigkeit zur Kündigung eines

    Nach einer Ansicht soll der Nettodarlehensbetrag zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die Wertbemessung bestimmend sein, da eine Orientierung an der offenen Darlehensvaluta je nach Zeitpunkt einer etwaigen Kündigung zu willkürlichen Ergebnissen führe und der so ermittelte Streitwert zu niedrig sei, wenn der widerrufene oder gekündigte Vertrag kurz vor der Rückführung stehe oder bereits zurückbezahlt sei (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 17.07.2015 - 6 W 25/15 - bei einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit eines Widerrufes; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.02.2015 - 19 W 60/14 - da insoweit das Rechtsverhältnis insgesamt in Frage gestellt wird).
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