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   KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04   

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https://dejure.org/2004,4131
KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04 (https://dejure.org/2004,4131)
KG, Entscheidung vom 05.08.2004 - 19 WF 166/04 (https://dejure.org/2004,4131)
KG, Entscheidung vom 05. August 2004 - 19 WF 166/04 (https://dejure.org/2004,4131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleich außergerichtlicher Kosten; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des am Wohnort der Partei ansässigen Anwalts, wenn die Sozietät auch am Prozessort eine Kanzlei hat; Notwendigkeit der Anreise des Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 568 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104 Abs. 3; ZPO § 568 Abs. 1
    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Rechtsanwalts für die Fahrt zum Prozessgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 655
  • NJW-RR 2010, 1583 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04
    Zwar durfte die Klägerin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit dem Beschluss vom 16. Oktober 2002 (z.B. MDR 2003, 233), der der Senat folgt, einen Anwalt an ihrem Wohnsitz mit ihrer Vertretung beauftragen.
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04
    Der Senat vermag entgegen der Ansicht der Klägerin der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2004 (FamRZ 2004, 939) nichts anderes zu entnehmen, da dort keine überörtliche Sozietät mandatiert war.
  • BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90

    Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät

    Auszug aus KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04
    Damit schuldeten alle Rechtsanwälte dieser Sozietät grundsätzlich gemeinsam die Erfüllung der anwaltlichen Pflichten (vgl. z.B. BGH NJW 1991, 49, 50).
  • OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen eines auswärtigen Mitglieds einer

    Auszug aus KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04
    Da aufgrund dieses Mandats alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des nicht am Prozessgericht ansässigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (ebenso z.B. OLG München OLGR 2002, 195; OLG Hamburg OLGR 2003, 152).
  • OLG Hamburg, 03.07.2002 - 8 W 143/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei

    Auszug aus KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04
    Da aufgrund dieses Mandats alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des nicht am Prozessgericht ansässigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (ebenso z.B. OLG München OLGR 2002, 195; OLG Hamburg OLGR 2003, 152).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Das Kammergericht hat seine Entscheidung, die in NJW-RR 2005, 655 veröffentlicht ist, im Wesentlichen wie folgt begründet: Das Interesse der Klägerin, einen an ihrem Wohnsitz ansässigen Anwalt mit ihrer Vertretung vor einem auswärtigen Gericht zu beauftragen, sei zwar grundsätzlich anzuerkennen.
  • OLG Köln, 20.07.2006 - 17 W 96/06

    Reisekosten bei überörtlicher Sozietät

    Dies führt im vorliegenden Fall dazu, dass fiktive Reisekosten sowie Tages- und Abwesenheitsgeld im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (Nr. 7003-7006 VV RVG) nur für die Anreise eines der als überörtliche Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälte von Düsseldorf aus nach Köln zur Festsetzung gebracht werden können (vgl.: OLG Bamberg JB 2004, 599; KG NJW-RR 2005, 655; OLG Hamburg OLGR 2002, 152; OLG München NJW 2002, 1435; Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 17 W 269/05 - Zöller/Herget, § 91 Rn. 13 "Reisekosten des Anwalts").
  • OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Mitglieds

    Da auf Grund dieses Mandates alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des weiter vom Prozessgericht entfernt ansässigen Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (KG NJW-RR 2005, 655; OLG München JurBüro 2004, 599; OLG München NJW 2002, 1435; OLG Hamburg OLG-Report 2003, 152).
  • KG, 19.10.2020 - 19 W 1108/20

    Kosten bei am eigenen Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt

    Der BGH hat in der zitierten Entscheidung vom 16.4.2008 die anderslautende, von der Beschwerdeführerin zitierte Entscheidung des Senats (KG Beschluss v. 5.8.2004, 19 WF 166/04) aufgehoben und der bis dahin geltenden herrschenden Meinung widersprochen.
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - 3 O 334/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Jedenfalls im Bereich der Spezialmaterie des Presserechts kann der vom Kammergericht in seinem Beschluss vom 05.08.2004 (NJW-RR 2005, 655) vertretenen Rechtsansicht nicht gefolgt werden, dass die Notwendigkeit einer Anreise des nicht am Prozessgericht ansässigen Rechtsanwalts in überörtlicher Sozietät schon allein deshalb entfällt, weil aufgrund des der Sozietät erteilten Mandats auch die am Ort des Prozessgerichts ansässigen Kollegen den Verhandlungstermin wahrnehmen können.
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