Rechtsprechung
BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 48/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 27; BGB § 1960 § 2340
Anordnung der Nachlasspflegschaft bei angekündigter Anfechtungsklage wegen Erbunwürdigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung neuer Tatsachen im Verfahren der weiteren Beschwerde ; Wiederaufnahme strafrechtlicher Ermittlungen gegen den Erbprätendenten; Rechtfertigende Umstände für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Klausel zur freien Verfügbarkeit des Überlebenden; ...
Verfahrensgang
- AG Garmisch-Partenkirchen - VI 645/99
- LG München II - 8 T 6185/99
- BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 48/01
- LG München II, 05.07.2005 - 8 T 4656/01
- OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1159
- FGPrax 2002, 122
- FamRZ 2002, 1349
- Rpfleger 2002, 363
- BayObLGZ 2002, 73
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 11.09.1995 - 1Z BR 113/95
Anordnung der Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit über die Bestimmung des Erben
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 48/01
Das wird insbesondere dann angenommen, wenn Streit über die Testierfähigkeit des Erblassers und damit über die Gültigkeit eines Testaments besteht (BayObLG FamRZ 1996, 308 m. w. N.), aber etwa auch, wenn eine letztwillige Verfügung gemäß §§ 2078 ff. BGB angefochten oder eine Erbunwürdigkeitsklage erhoben worden ist (vgl. KG Recht 1929 Nr. 2004;… Staudinger/Marotzke BGB 2000 § 1960 Rn. 8, 10;… MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. § 1960 Rn. 14).Grundsätzlich ist allerdings auf den Kenntnisstand des Nachlassgerichts bzw. des an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts zum Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen (BayObLG FamRZ 1996, 308 m. w. N.).
- BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 93/88
Beginn der Anfechtungsfrist bei Testamentsfälschung
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 48/01
Für den Beginn der Anfechtungsfrist (§ 2340 Abs. 3, § 2082 BGB) wird deshalb auf die zuverlässige Kenntnis des Anfechtungsgrundes und auf dessen Beweisbarkeit oder die Zumutbarkeit der Klageerhebung abgestellt (vgl. BGH NJW 1989, 3214; OLG München MDR 1957, 612;… MünchKomm/Frank § 2340 Rn. 5;… Lange/Kuchinke Erbrecht 5. Aufl. § 6 III 3b). - BGH, 03.04.1998 - V ZR 143/97
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen Verhinderung des Zugriffs …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 48/01
Hierzu gehört insbesondere die Berücksichtigung behördlicher und sonstiger hoheitlicher Akte einschließlich Gerichtsentscheidungen, die erst während des Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahrens erlassen worden sind (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1284 m. w. N.; KG OLGZ 1983-, 428;… Keidel/Kahl aaO). - BayObLG, 30.03.1984 - BReg. 1 Z 9/84
Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit; Örtliche; Nachlaßgericht
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 48/01
a) Das Amtsgericht G. hat seine örtliche Zuständigkeit - die im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in jeder Instanz von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BayObLGZ 1984, 95) - zu Recht bejaht.
- BayObLG, 20.11.2003 - 1Z BR 92/03
Voraussetzungen für die Anordnung von Nachlasspflegschaft bei gewaltsamem Tod des …
Das wird insbesondere dann angenommen, wenn Streit über die Testierfähigkeit des Erblassers und damit über die Gültigkeit eines Testaments besteht (BayObLG FamRZ 1996, 308 m.w.N.), aber etwa auch, wenn eine letztwillige Verfügung gemäß §§ 2078 ff. BGB angefochten oder eine Erbunwürdigkeitsklage erhoben worden ist (vgl. BayObLGZ 2002, 73/75 = NJW-RR 2002, 1159;KG Recht 1929 Nr. 2004;… Staudinger/ Marotzke BGB 2000 § 1960 Rn. 8, 10;… MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. § 1960 Rn. 14).Dagegen gibt die bloße Anfechtbarkeit des Erbschaftserwerbs nach §§ 2078 ff. oder §§ 2340 ff. BGB, solange die Anfechtung nicht tatsächlich erfolgt ist, grundsätzlich keinen Anlass zu Maßnahmen nach § 1960 BGB (vgl. BayObLGZ 2002, 73/77, auch zu möglichen Ausnahmen aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls).
Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Senats in BayObLGZ 2002, 73 betraf einen Sachverhalt, in dem gegen die Erbprätendentin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher Tötung des Erblassers (§ 211 StGB) geführt und eine Anfechtungsklage wegen Erbunwürdigkeit ernsthaft angekündigt worden war; eine vergleichbare Fallkonstellation liegt hier nicht vor.
- OLG Karlsruhe, 16.01.2023 - 14 W 112/22
Anfechtung eines Rechtsgeschäfts des Nachlasspflegers
Im Einzelfall kann die ernsthafte Ankündigung einer Anfechtungsklage wegen Erbunwürdigkeit bereits ausreichen, etwa bei laufenden strafrechtlichen Ermittlungen, die für die Erfolgsaussichten der Klage relevant sind (BayObLG, Beschluss vom 18.03.2002 - 1Z BR 48/01, NJW-RR 2002, 1159, 1160).