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   BayObLG, 17.08.1990 - BReg. 1a Z 36/89   

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https://dejure.org/1990,3928
BayObLG, 17.08.1990 - BReg. 1a Z 36/89 (https://dejure.org/1990,3928)
BayObLG, Entscheidung vom 17.08.1990 - BReg. 1a Z 36/89 (https://dejure.org/1990,3928)
BayObLG, Entscheidung vom 17. August 1990 - BReg. 1a Z 36/89 (https://dejure.org/1990,3928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegung der Beschwerde durch Nachlasspfleger für unbekannte Erben; Beschwerdeberechtigung von unbekannten Erben; Zwingende Voraussetzungen zur Erteilung eines Erbscheines; Unwirksamkeit des Rücktritts von einem Erbvertrag; Vorsätzliche körperliche Misshandlung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 230
  • Rpfleger 1991, 21
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des

    Auszug aus BayObLG, 17.08.1990 - BReg. 1a Z 36/89
    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeführerin war der Nachlaßpfleger auch befugt, für die seinerzeit unbekannten Erben des nach der Erblasserin verstorbenen Sohnes als deren gesetzlicher Vertreter ( § 1960 Abs. 1 Satz 2 , Abs. 2 , § 1915 Abs. 1 , § 1793 BGB ; vgl. BGH NJW 1983, 226, Soergel/Stein BGB 11. Aufl. § 1960 Rn. 23, jeweils m.w.Nachw.) die Beschwerde einzulegen.
  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 17.08.1990 - BReg. 1a Z 36/89
    Der Senat kann den Geschäftswert mangels genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung (BayObLGZ 1986, 489/491) nicht selbst festsetzen.
  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Auszug aus BayObLG, 17.08.1990 - BReg. 1a Z 36/89
    Das Landgericht hat zu unrecht angenommen, daß der Rücktritt vom Erbvertrag mangels eines Rücktrittsgrundes unwirksam sei Hierbei ist dem Landgericht insoweit ein Rechtsfehler unterlaufen, als es bei seiner Beweiswürdigung wesentliche Umstände außer acht gelassen hat (vgl. BayObLGZ 1989, 327/329).
  • BFH, 17.06.2020 - II R 40/17

    Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben

    Mit der Aufhebung der Nachlasspflegschaft endete nicht nur die gesetzliche Vertretung der Kläger durch den Nachlasspfleger (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.03.1982 - VIII R 227/80, BFHE 135, 406, BStBl II 1982, 687), sondern auch die Prozessunfähigkeit der Kläger gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 53 ZPO (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17.08.1990 - BReg 1 a Z 36/89, Zeitschrift für das Gesamte Familienrecht 1991, 230, unter II.1.c; MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl., § 1960 Rz 107; Palandt/Weidlich, Bürgerliches Gesetzbuch, 79. Aufl., § 1960 Rz 17; Soergel-Stein, BGB, 12. Aufl., § 1960 Rz 58; Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 5. Aufl., Rz 875; Zimmermann, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2011, 631, 635).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 3 W 19/20

    Beschwerden gegen Nichterteilung von Erbscheinen; Erlangung der Rechtsfähigkeit

    Ein Nachlasspfleger - dessen Wirkungskreis die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses umfasst - ist nicht beschwerdebefugt gegen Beschlüsse, die im Erbscheinsverfahren desjenigen Erblassers ergehen, für dessen unbekannte Erben er bestellt ist (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 17. August 1990 - BReg. 1a Z 36/89 -, BeckRS 2010, 27258).

    Ein Nachlasspfleger ist nicht befugt, Beschwerde einzulegen gegen Beschlüsse, die im Erbscheinsverfahren desjenigen Erblassers ergehen, für dessen unbekannte Erben er bestellt ist (BayObLG, Beschluss vom 17. August 1990 - BReg. 1a Z 36/89 -, BeckRS 2010, 27258; vgl. auch Meyer-Holz, in: Keidel, FamFG, 20. Auflage 2020, § 59, Rn. 78 m.w.N.; Grziwotz, in: MüKo FamFG, 3. Auflage 2019, § 352, Rn. 11 m. zahlr. w.N. in Fn. 40; Zimmermann, in: Keidel, FamFG, 20. Auflage 2020, § 352, Rn. 25).

  • OLG Köln, 16.12.1999 - 2 Wx 35/99

    Rücknahme des Erbscheinsantrages

    (BayObLG, FamRZ 1991, 230 [231]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rdnr. 45).

    Eine entsprechende Erklärung konnte bis zur Erteilung durch das Nachlaßgericht abgegeben werden, denn der Erbschein wird erst zu diesem Zeitpunkt wirksam (vgl. allgemein: Staudinger/Schilken, BGB, 13. Auflage 1997, § 2353 Rdnr. 58; Kayser in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 12 Rdnr. 15)), wobei die Antragsrücknahme vor Abschluß des Verfahrens auch gegenüber dem Beschwerdegericht erfolgen konnte (BayObLG, FamRZ 1991, 230 [231] für eine Abgabe gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rdnr. 45; Jansen, a.a.O., § 27 Rdnr. 42).

  • BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99

    Tod des Testamentsvollstreckers

    Der Nachlaßpfleger hat im Erbscheinsverfahren desjenigen Erblassers, für dessen unbekannte Erben er bestellt wurde, kein Antrags- und Beschwerderecht (BayObLG FamRZ 1991, 230; Staudinger/Schilken Rn. 48, 50; MünchKomm/Promberger Rn.. 133 jeweils zu § 2353).
  • BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen Motivirrtums - kriminelle Vergangenheit

    a) Als Nachlasspfleger ist der Beteiligte zu 10 gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben der B. und als solcher im vorliegenden Erbscheinsverfahren - das nicht die Erbfolge nach B. zum Gegenstand hat - zur Einlegung der Beschwerde befugt (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 230).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2001 - 10 Wx 3/00

    Erbschaft; Ausschlagen der Erbschaft; Volljährigkeit; Erbausschlagung; Frist;

    Antragsberechtigt ist ein Nachlaßpfleger aber, soweit es um die Erteilung eines Erbscheins bezüglich eines anderen Nachlasses geht, an dem Rechte der unbekannten Erben, für die er bestellt worden ist, wahrzunehmen sind (BayObLG, FamRZ 1991, 230; Palandt/Edenhofer, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1999 - 3 W 252/99

    Erbbauzinsreallastsicherung durch Vormerkung - Bestimmbarkeit bei Angabe einer

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat aber von Amts wegen solche nicht festgestellte, sich aus dem Akteninhalt unzweifelhaft ergebende Tatsachen heranzuziehen, die darauf schließen lassen, daß das Gesetz in Bezug auf die Verfahrensvorschriften verletzt worden ist (BayObLG FamRZ 1991, 230, 231; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, a.a.O., § 27 FGG , Rn. 45).
  • BayObLG, 04.01.1994 - 1Z BR 37/93

    Statthaftes Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfügungen über die Bestimmung einer

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