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   VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02   

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https://dejure.org/2004,4589
VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02 (https://dejure.org/2004,4589)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.11.2004 - 2 A 1666/02 (https://dejure.org/2004,4589)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. November 2004 - 2 A 1666/02 (https://dejure.org/2004,4589)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 LuftVG, § 9 LuftVG, § 10 LuftVG, § 28 Abs 1 LuftVG
    Ausbau des Verkehrslandeplatzes Egelsbach; Artenschutz

  • nomos.de PDF, S. 39

    Ausbau des Verkehrslandeplatzes Egelsbach

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorkommen besonders geschützter heimischer Tierarten auf Bauland; Abwägung zwischen Naturschutz und Planungsinteresse; Verkehrspolitische, wirtschaftspolitische und arbeitsmarkpolitische Zielsetzung; Teilverlegung des eines Bachs

  • Judicialis

    BNatSchG § 61 Abs. 1 Nr. 2; ; BNatSchG § 61 Abs. 2 Nr. 1; ; LuftVG § 10; ; LuftVG § 8; ; LuftVG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Naturschutz Vorrang vor Startbahnverlängerung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Verkehrslandeplatz Egelsbach: Naturschutzrechtliche Vereinsklage gegen die Verlängerung der Start-/Landebahn erfolglos

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 698
  • BauR 2005, 761 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 2 Q 1668/02

    Rechtsbehelfe anerkannter Naturschutzvereine

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02
    Diesen Antrag hat der Senat durch Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 2 Q 1668/02 - (NVwZ-RR 2003, 420 ff. = NUR 2003, 292 ff.) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die eingereichten Schriftsätze, die Akten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs - 2 Q 1668/02 - (2 Bände) und den Inhalt folgender Verwaltungsvorgänge Bezug genommen, die beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind:.

    Hierzu ist insbesondere im Hinblick auf die zulässig vertiefende schriftsätzliche Klagebegründung vom 5. Oktober 2004 sowie das Vorbringen des Klägers im Termin zur mündlichen Verhandlung am 26. Oktober 2004 in Ergänzung des Senatsbeschlusses vom 23. Oktober 2002 - 2 Q 1668/02 - noch Folgendes auszuführen:.

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02
    Der hier entscheidungserhebliche Sachverhalt bietet nämlich schon im Ansatz keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass gerade eine sachlich nicht gerechtfertigte Überbewertung der für das Planvorhaben anzuführenden öffentlichen (BVerwGE 56, 110, 119) Belange zu einem objektiv nicht mehr vertretbaren Abwägungsergebnis geführt haben könnte.

    Ein dem allgemeinen Verkehr offen stehender B-Straße wird dessen ungeachtet im öffentlichen Interesse betrieben (vgl. BVerwGE 56, 110, 119, zum Verkehrsflughafen A-Stadt); für seinen Ausbau können grundsätzlich Gemeinwohlgründe angeführt werden.

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02
    Nicht nur insoweit, sondern auch im Rahmen der gesamten nachfolgenden Erwägungen sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit der - soweit ersichtlich - neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der naturschutzrechtlichen Vereinsklage (Urteil vom 9. Juni 2004 - 9 A 11.03 -, JURIS-Dokument Nr.: WBRE 410011094 , Rdnr. 38 bis 40, 47 bis 49).

    Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Juni 2004, a.a.O., Rdnr. 100) in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob das nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 6a und 6b HENatG 1996) zu erstellende Kompensationsmodell in allen Einzelpunkten einer rechtlichen Überprüfung standhält, beispielsweise hinsichtlich der von den Beteiligten kontrovers diskutierten Frage, ob der gebotene Ausgleich für den bei Verwirklichung des Vorhabens unvermeidbaren Natureingriff entsprechend der Einschätzung des Beklagten bereits nach einigen Jahren oder aber - so der Kläger - günstigstenfalls erst nach 30 oder mehr Jahren sichergestellt werden könne.

  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02
    Vielmehr sind die Grenzen der der Behörde eingeräumten fachplanerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn eine Abwägung gerade auch im Hinblick auf die betroffenen Belange von Natur und Landschaft nicht stattgefunden hat, wenn die Bedeutung dieser Belange grundsätzlich verkannt oder wenn schließlich der Ausgleich zwischen ihnen und anderen, für das Vorhaben sprechenden Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Naturschutzbelange außer Verhältnis steht (vgl. das Urteil des BVerwG vom 19. März 2003 - 9 A 33.02 -, NVwZ 2003, 1120, 1122 m.w.N.).

    Ob hieran ohne Einschränkungen festgehalten werden kann, nachdem der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts den Standpunkt eingenommen hat, die Klagebefugnis eines anerkannten Naturschutzvereins nach § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG 2002 decke auch Rügen gegen die Tauglichkeit der Verkehrsprognose, sofern diese von Bedeutung für den Planfeststellungsbeschluss in Bezug auf die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sei (Urteil vom 19. März 2003 a.a.O.; vgl. zu den Einschränkungen des "Rechtsschutzes durch Verbandsklage" auch Schlacke, NuR 2004, 629, 630 f. m.w.N.), muss im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits nicht abschließend entschieden werden.

  • BVerwG, 20.02.2002 - 4 B 12.02

    Überprüfung der Anwendung von Landesrecht durch das Bundesverwaltungsgesetz -

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Februar 2002 - 4 B 12.02 -, JURIS-Dok.-Nr.: WBRE 410008770 m.w.N.) müssen insoweit zwei Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein:.
  • VGH Hessen, 25.02.2004 - 3 N 1699/03

    Zustandekommen eines Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB; zwangsläufige

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02
    Die mit dem Artenschutzrecht in Zusammenhang stehenden Gründe, die dazu geführt haben, dass der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mit Urteilen vom 24. November 2003 (- 3 N 1080/03 -, NuR 2004, 393) und vom 25. Februar 2004 (- 3 N 1699/03 -, NuR 2004, 397) Bebauungspläne für unwirksam erklärt hat, sind nicht geeignet, den hier angefochtenen Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig erscheinen zu lassen.
  • VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03

    Natureingriffe durch Straßenplanung; Ziele der Raumordnung und Landesplanung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02
    Die mit dem Artenschutzrecht in Zusammenhang stehenden Gründe, die dazu geführt haben, dass der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mit Urteilen vom 24. November 2003 (- 3 N 1080/03 -, NuR 2004, 393) und vom 25. Februar 2004 (- 3 N 1699/03 -, NuR 2004, 397) Bebauungspläne für unwirksam erklärt hat, sind nicht geeignet, den hier angefochtenen Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig erscheinen zu lassen.
  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02
    Zum anderen hat der 3. Senat in den vorgenannten Urteilen in Anwendung gemeinschaftsrechtlicher, aus dem "Caretta"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Januar 2002 (- C-103/00 -, NuR 2004, 596 f.) abgeleiteter Vorgaben - nicht allein entscheidungstragend - ausgeführt, eine Freistellung vom Artenschutzrecht nach § 20f Abs. 3 BNatSchG 1993 bzw. nach § 43 Abs. 4 BNatSchG 2002 scheitere (auch) daran, dass Tiere der besonders geschützten Arten nicht absichtlich beeinträchtigt werden dürfen, "Absicht" aber schon dann vorliege, wenn der Eingriff zwangsläufig zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten besonders geschützter Tierarten führt.
  • BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96

    Fernstraßenrecht - Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft sowie

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02
    In diesem Zusammenhang hat der 3. Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21. Februar 1997 - 4 B 177.96 -, NVwZ-RR 1997, 607 = Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 20; Urteil vom 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 -, DVBl. 2003, 733) klargestellt, dass, wenn es Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders seltener Arten gebe, dem im Rahmen der Ermittlungen nachgegangen werden müsse.
  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02
    Hiervon ausgehend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Ausbau von Verkehrslandeplätzen "gemeinnützig" ist, weil sie nach § 49 Abs. 2 Nr. 1 LuftVZO dem allgemeinen Verkehr der Zivilluftfahrt dienen sollen (vgl. Urteil des BVerwG vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 -, BVerwGE 114, 364, 375 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00

    Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte;

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende

  • BVerwG, 21.08.1990 - 4 B 104.90

    Naturschutzgesetz - Minimierungsgebot - Optimierungsgebot

  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 2 Q 1668/02
    Gegen den ihm am 21. Mai 2002 zugestellten Planfeststellungsbeschluss hat der Antragsteller am 20. Juni 2002 bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Klage (2 A 1666/02) erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

    Damit fehlt es - weiterhin - an jeglichem Anhaltspunkt dafür, dass es im Verfahren zur Hauptsache (2 A 1666/02) aus mit dem Aufbau und dem Schutz des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" zusammenhängenden Gründen zu einer Aufhebung des von dem Antragsteller angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses kommen könnte.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2006 - 11 B 7.05

    Zur Ermittlung überwiegender Gründe des Gemeinwohls für eine

    Ist diesem Erfordernis genügt, so bedarf es zusätzlich einer Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 4 B 12/02 -, NuR 2003, 351; VGH Kassel, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 2 A 1666/02 -, bei Juris).
  • VG Wiesbaden, 14.09.2010 - 4 K 499/10

    Bootssteganlage am Rhein

    Die Eingriffsregelung ist also in erster Linie ein Kompensationsmodell und keine Zulassungsschranke für umweltrelevante Vorhaben, auch wenn im Einzelfall - wie vorliegend - ein Vorhaben an der naturschutzrechtlichen Abwägung scheitert (HessVGH, NVwZ-RR 2005, 698 ff.).
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