Rechtsprechung
BGH, 04.08.1999 - 2 ARs 323/99, 2 AR 137/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 14 StPO; § 453 StPO; § 463 StPO; § 462 a StPO; § 64 StGB;
Zuständigkeit; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Vorherige Untersuchungshaft; Befaßtsein; - Wolters Kluwer
Zutändigkeit der Strafvollstreckungskammer - Gesamtfreiheitsstrafe - Untersuchungshaft - Strafhaft - Maßregel - Entziehungsansalt - Bewährungswiderruf
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 638
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …
Auszug aus BGH, 04.08.1999 - 2 ARs 323/99
Damit ging zwar die allgemeine Zuständigkeit für Nachtragsentscheidungen (§ 453 StPO) auf dieses Gericht über (§§ 463, 462 a StPO), nicht aber die Zuständigkeit für die Widerrufsfrage, mit der die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Heilbronn schon vorher befaßt war und für die sie deshalb bis zur abschließenden Entscheidung zuständig bleibt (BGHSt 30, 189). - BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 366/91
Gerichtliche Zuständigkeit bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft
Auszug aus BGH, 04.08.1999 - 2 ARs 323/99
Mit dem Eintritt der Rechtskraft ging die Untersuchungshaft des zu diesem Zeitpunkt in der Vollzugsanstalt Mannheim einsitzenden Verurteilten ohne weiteres in Strafhaft über, damit war nach § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO der Verurteilte in diese Strafanstalt "aufgenommen" und daher das Landgericht Mannheim für die Entscheidung der Widerrufsfrage zuständig (BGHSt 38, 63).
- BGH, 15.03.2000 - 2 ARs 41/00
Zuständigkeitsbestimmung für Entscheidung über den Widerruf der Bewährung
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mainz ist nach § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO am 18.12.1998 für die Entscheidung über den Bewährungswiderruf (§ 453 StPO) zuständig geworden, weil an diesem Tage durch die Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Alzey vom 10.12.1998 die in der Justizvollzugsanstalt Mainz vollzogene Untersuchungshaft in Strafhaft übergegangen ist und der Verurteilte somit in die Justizvollzugsanstalt Mainz zur Strafvollstreckung aufgenommen war (vgl. BGHSt 38, 63; BGH 2 ARs 228/92, Beschluß vom 27.05.1992; BGH 2 ARs 323/99, Beschluß vom 04.08.1999; BGH 2 ARs 334/99, Beschluß vom 04.08.1999). - BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 159/12
Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in …
Dabei ist es unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslandes auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn - wie im Fall vom Übergang der Untersuchungshaft in Strafhaft - eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 63, 65; 27, 302, 304; BGH Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 ARs 247/04; vgl. auch BGH NStZ 1999, 638; OLG Hamm NStZ 2010, 295, 296;… KK/Appl StPO § 462a Rn. 14, 15;… Röttle/Wagner, Strafvollstreckung, 8. Aufl. Rn. 827;… vgl. auch Meyer-Goßner StPO § 462a Rn. 6;… aM SK-StPO/Paeffgen § 462a Rn. 8 sowie KMR/Stöckel StPO § 462a Rn. 11, die für eine Aufnahme im Sinne des § 462a Abs. 1 StPO auf den tatsächlichen Aufenthalt und die Zuständigkeit der Einrichtung abstellen). - OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09
U-Haft, Strafhaft, Übergang
Dies ist - soweit das Urteil vollständig rechtskräftig wird - in der Rechtsprechung einhellig anerkannt (BGH NStZ 1999, 638; OLG Hamm NStZ 2008, 682; OLG Hamm Beschl. v. 06.11.2001 - 2 Ws 271/01 - juris; OLG Düsseldorf Beschl. v. 02.03.2007 - 4 Ws 84/07 - juris; KG Berlin Beschl. v. 21.10.1997 - 5 Ws 640/97 - juris; OLG Schleswig SchlHA 1991, 124; OLG Zweibrücken Beschl v. 11.09.2003 - 1 Ws 407/03 - juris;… vgl. auch Schultheis in KK-StPO 6. Aufl. § 120 Rdn. 122;… Graf in Beck-OK-StPO Ed. 2 § 112 Rdn. 58). - BGH, 15.03.2000 - 2 AR 21/00
Zuständigkeit - Gericht - Zuständigkeitsstreit - Widerruf - Bewährung - …
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mainz ist nach § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO am 18.12.1998 für die Entscheidung über den Bewährungswiderruf (§ 453 StPO) zuständig geworden, weil an diesem Tage durch die Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Alzey vom 10.12.1998 die in der Justizvollzugsanstalt Mainz vollzogene Untersuchungshaft in Strafhaft übergegangen ist und der Verurteilte somit in die Justizvollzugsanstalt Mainz zur Strafvollstreckung aufgenommen war (vgl. BGHSt 38, 63; BGH 2 ARs 228/92, Beschluß vom 27.05.1992; BGH 2 ARs 323/99, Beschluß vom 04.08.1999; BGH 2 ARs 334/99, Beschluß vom 04.08.1999). - BGH, 04.08.1999 - 2 AR 137/99
Zuständigkeit - Berufung - Gesamtfreiheitsstrafe - Eintritt der Rechtskraft - …
2 ARs 323/99 2 AR 137/99.
Rechtsprechung
BGH, 04.08.1999 - 2 AR 137/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit - Berufung - Gesamtfreiheitsstrafe - Eintritt der Rechtskraft - Untersuchungshaft - Strafhaft - Maßregel - Widerrufsfrage
- Judicialis
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 638
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …
Auszug aus BGH, 04.08.1999 - 2 AR 137/99
Damit ging zwar die allgemeine Zuständigkeit für Nachtragsentscheidungen (§ 453 StPO) auf dieses Gericht über (§§ 463, 462 a StPO), nicht aber die Zuständigkeit für die Widerrufsfrage, mit der die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Heilbronn schon vorher befaßt war und für die sie deshalb bis zur abschließenden Entscheidung zuständig bleibt (BGHSt 30, 189). - BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 366/91
Gerichtliche Zuständigkeit bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft
Auszug aus BGH, 04.08.1999 - 2 AR 137/99
Mit dem Eintritt der Rechtskraft ging die Untersuchungshaft des zu diesem Zeitpunkt in der Vollzugsanstalt Mannheim einsitzenden Verurteilten ohne weiteres in Strafhaft über; damit war nach § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO der Verurteilte in diese Strafanstalt "aufgenommen" und daher das Landgericht Mannheim für die Entscheidung der Widerrufsfrage zuständig (BGHSt 38, 63). - BGH, 04.08.1999 - 2 ARs 323/99
Zuständigkeit; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Vorherige …
Auszug aus BGH, 04.08.1999 - 2 AR 137/99
2 ARs 323/99 2 AR 137/99.