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BGH, 22.01.2020 - 2 ARs 285/19, 2 AR 208/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 462a Abs. 2 StPO
Bestimmung der Zuständigkeit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Gerichts für die Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen bzgl. der Strafaussetzung zur Bewährung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 14
Zuständigkeit des Gerichts für die Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen bzgl. der Strafaussetzung zur Bewährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 24.03.2015 - 273 Js 2152/13
- BGH, 22.01.2020 - 2 ARs 285/19, 2 AR 208/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.04.2002 - 2 ARs 95/02
Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges (Aufgehen der zur Bewährung …
Auszug aus BGH, 22.01.2020 - 2 ARs 285/19
Die Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen richtet sich daher nach § 462a Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2002 - 2 ARs 95/02).