Rechtsprechung
BGH, 05.02.2020 - 2 ARs 327/19, 2 AR 210/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,3639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a Satz 1 StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge eines Verurteilten wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 33a
Anhörungsrüge eines Verurteilten wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm - 3 Ws 107/19
- BGH, 05.02.2020 - 2 ARs 327/19, 2 AR 210/19
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.04.2020 - 2 ARs 304/19
Rechtsweggarantie (keine Bescheidung beleidigender Eingaben)
Im Übrigen berechtigt die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen bzw. unstatthaften Rechtsmittels nicht zur Akteneinsicht (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 ARs 327/19; vgl. auch BFH…, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X B 136/02, BFH/NV 2003, 500 mwN). - BGH, 10.10.2023 - 2 ARs 347/23
Statthaftigkeit der Beschwerde
Die Einlegung eines offensichtlich unstatthaften Rechtsmittels - hier der "weiteren Beschwerde" gegen die Beschwerdeentscheidung eines Oberlandesgerichts über die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers - berechtigt nicht zur Akteneinsicht (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 ARs 327/19, juris Rn. 2).