Rechtsprechung
BGH, 18.04.2007 - 2 ARs 32/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 6 Nr. 9 StGB; § 13a StPO
Bestimmung eines zuständigen Gerichts; Folter; Human Rights Watch; Innenminister; Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland; Übereinkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 6 Nr. 9
Verfolgung von vor dem 30. Juni 2002 begangenen Folterstraftaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 534
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84
Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit - …
Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 ARs 32/07
Dem Antrag, auf eine gegen den ehemaligen Innenminister der X gerichtete Strafanzeige gemäß § 13a StPO das zuständige Gericht zu bestimmen, kann wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht stattgegeben werden (vgl. BGHSt 33, 97 m. w. N.).
- BGH, 18.04.2007 - 2 AR 25/07 2 ARs 32/07 2 AR 25/07.
Rechtsprechung
BGH, 18.04.2007 - 2 AR 25/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 534
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.04.2007 - 2 ARs 32/07
Bestimmung eines zuständigen Gerichts; Folter; Human Rights Watch; Innenminister; …
Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 AR 25/07
2 ARs 32/07 2 AR 25/07. - BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84
Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit - …
Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 AR 25/07
Dem Antrag, auf eine gegen den ehemaligen Innenminister der gerichtete Strafanzeige gemäß § 13 a StPO das zuständige Gericht zu bestimmen, kann wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht stattgegeben werden (vgl. BGHSt 33, 97 m. w. N.).
- OLG Zweibrücken, 25.02.2009 - 2 AR 1/09
Betreuungsverfahren: Bestimmung des zuständigen Gerichts unter Berücksichtigung …
Damit war das Betreuungsverfahren für das Amtsgericht Koblenz abgeschlossen und die Zuständigkeit des Amtsgerichts St. Goar als Wohnsitzgericht des Betroffenen wieder gegeben, welches das Verfahren fortzuführen hatte (…BayObLG aaO; OLG Frankfurt FG-Prax 2004, 287; Senat, Beschluss vom 22. August 2007 - 2 AR 25/07 -).