Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.04.2007

Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2007 - 2 ARs 32/07   

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https://dejure.org/2007,8399
BGH, 18.04.2007 - 2 ARs 32/07 (https://dejure.org/2007,8399)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2007 - 2 ARs 32/07 (https://dejure.org/2007,8399)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2007 - 2 ARs 32/07 (https://dejure.org/2007,8399)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 6 Nr. 9 StGB; § 13a StPO
    Bestimmung eines zuständigen Gerichts; Folter; Human Rights Watch; Innenminister; Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland; Übereinkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 534
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84

    Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit -

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 ARs 32/07
    Dem Antrag, auf eine gegen den ehemaligen Innenminister der X gerichtete Strafanzeige gemäß § 13a StPO das zuständige Gericht zu bestimmen, kann wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht stattgegeben werden (vgl. BGHSt 33, 97 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2007 - 2 AR 25/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33211
BGH, 18.04.2007 - 2 AR 25/07 (https://dejure.org/2007,33211)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2007 - 2 AR 25/07 (https://dejure.org/2007,33211)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2007 - 2 AR 25/07 (https://dejure.org/2007,33211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 534
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.2007 - 2 ARs 32/07

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts; Folter; Human Rights Watch; Innenminister;

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 AR 25/07
    2 ARs 32/07 2 AR 25/07.
  • BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84

    Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit -

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 AR 25/07
    Dem Antrag, auf eine gegen den ehemaligen Innenminister der gerichtete Strafanzeige gemäß § 13 a StPO das zuständige Gericht zu bestimmen, kann wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht stattgegeben werden (vgl. BGHSt 33, 97 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2009 - 2 AR 1/09

    Betreuungsverfahren: Bestimmung des zuständigen Gerichts unter Berücksichtigung

    Damit war das Betreuungsverfahren für das Amtsgericht Koblenz abgeschlossen und die Zuständigkeit des Amtsgerichts St. Goar als Wohnsitzgericht des Betroffenen wieder gegeben, welches das Verfahren fortzuführen hatte (BayObLG aaO; OLG Frankfurt FG-Prax 2004, 287; Senat, Beschluss vom 22. August 2007 - 2 AR 25/07 -).
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