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BGH, 02.03.2011 - 2 ARs 56/11, 2 AR 33/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 13a StPO; § 9 StPO
Ablehnung der Bestimmung des zuständigen Gerichts (Ergreifen) - lexetius.com
- openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Maßnahmen zur Ermittlung des Wohnortes und Aufenthaltsortes eines Beschuldigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 9; StPO § 13a
Maßnahmen zur Ermittlung des Wohnortes und Aufenthaltsortes eines Beschuldigten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.01.1999 - 2 ARs 518/98
Begründung des Gerichtsstandes nach § 9 StPO (Haftbefehl); Begehungsort (Ruhen …
Auszug aus BGH, 02.03.2011 - 2 ARs 56/11
Während dieser Zeit wären polizeiliche Maßnahmen, die dazu dienten, eine mögliche Flucht des Beschuldigten zu verhindern, nicht zu beanstanden; sie rechtfertigen die Annahme, dass der Beschuldigte (zumindest vorübergehend) zum Zweck der Strafverfolgung festgehalten und damit "ergriffen" ist (vgl. BGHSt 44, 347, 349 zum weitergehenden Fall, dass ein Betroffener erst im Rahmen einer Kontrolle einer Straftat verdächtigt wird und daraufhin Ermittlungen gegen ihn eingeleitet werden).
- BGH, 03.04.2019 - 2 ARs 367/18
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs
Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Berlin ist durch die vorläufige Festnahme des Beschuldigten am 12. Juni 2018 am Flughafen BerlinTegel und seine Beschuldigtenvernehmung vor dem Amtsgericht Tiergarten am folgenden Tag begründet worden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - 2 ARs 56/11).