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BGH, 22.07.1999 - 2 ARs 274/99, 2 AR 111/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 12 Abs. 2 StPO
Übertragung der Zuständigkeit nach § 12 Abs. 2 StPO - Wolters Kluwer
Übertragung der Rechtssache - Wahlmöglichkeit - Zuständigkeit - Strafbefehl - Einspruch
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 12 Abs. 2
Zulässigkeit einer Übertragung des Verfahrens nach § 12 Abs. 2 StPO
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.06.1976 - 2 ARs 169/76
Möglichkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des …
Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 2 ARs 274/99
Da im Strafbefehlsverfahren die Klage ohne Zustimmung des Beschuldigten bis zum Beginn der auf rechtzeitigen Einspruch anberaumten Hauptverhandlung zurückgenommen werden kann (§ 411 Abs. 3 StPO), ist auf diesen Zeitpunkt abzustellen (BGHSt 26, 374).
- BGH, 22.07.1999 - 2 AR 111/99
Übertragung der Rechtssache - Wahlmöglichkeit - Zuständigkeit - Strafbefehl - …
2 AR 111/99 2 ARs 274/99.