Rechtsprechung
BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 84/03, 2 AR 65/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 14 StPO; § 462 Abs. 4 a StPO
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH (Zuständigkeit eines anderen, bisher am Streit nicht beteiligten Gerichts; Bewährungsaufsicht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Zuständigkeit eines am Zuständigkeitsstreit bisher nicht beteiligten Gerichts; Übertragung der zu treffenden nachträglichen Entscheidungen mit bindender Wirkung an das Wohnsitzgericht; Zuständigkeit für die aufgrund anderer Urteile angefallene ...
- Judicialis
StPO § 14; ; StPO § 453; ; StPO § 462 a Abs. 4; ; StPO § 462 a Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 14
Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brakel - 1 Ds 64/01
- BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 84/03, 2 AR 65/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.11.2001 - 2 ARs 265/01
Befasstsein; Zuständigkeitsstreit (Bestimmung durch BGH); Bewährungsaufsicht …
Auszug aus BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 84/03
Die Bestimmung muß unterbleiben, wenn sich die Zuständigkeit eines anderen, bisher am Streit nicht beteiligten Gerichts ergibt (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 4 Bewährungsaufsicht 3;… BGHR StPO § 464 a Abs. 1 Befaßtsein 2 m.w.N.).Nach Abgabe der nachträglichen Entscheidungen an das Wohnsitzgericht ist dieses kraft seiner nach Maßgabe des § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO abgeleiteten Zuständigkeit auch für die aufgrund anderer Urteile angefallene Bewährungsaufsicht zuständig, sofern in diesen Urteilen auf eine geringere Strafe erkannt ist oder sie bei gleicher Strafhöhe früher ergangen sind (BGHR StPO § 462 a Abs. 4 Bewährungsaufsicht 3 m.w.N.).
- BGH, 16.04.2003 - 2 AR 65/03
Bestimmung der Zuständigkeit eines am Zuständigkeitsstreit bisher nicht …
2 ARs 84/03 2 AR 65/03.