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   BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65   

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https://dejure.org/1967,293
BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65 (https://dejure.org/1967,293)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1967 - 2 AZR 232/65 (https://dejure.org/1967,293)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1967 - 2 AZR 232/65 (https://dejure.org/1967,293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergleich - Festsetzung des Gegenstandswertes - Bestehen von Arbeitsverhältnissen - Gehaltsansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 902
  • DB 1967, 472
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.01.1960 - 2 AZR 519/57

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze - Abfindung -

    Auszug aus BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65
    Der Senat hat es deshalb bereits als diesem Normzweck widersprechend angesehen, die Höhe einer gem. § 7 KSchG vom Gericht zu bestimmenden Abfindung für die Streitwertberechnung auch dann zu berücksichtigen, wenn diese das Vierteljahresentgelt übersteigt (BAGE 8, 350).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren

    Der Schutzzweck des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG bewirkt, dass sich beendigungsabhängige Vergütungsansprüche, soweit diese nicht eingeklagt worden sind, im Verhältnis zum Bestandsschutzantrag oder zur Bestandsschutzregelung nicht vergleichswerterhöhend auswirken (erkennende Kammer 8. März 2011 - 5 Ta 42/11 - juris, ebenso bereits BAG 20. Januar 1967 - 2 AZR 232/65 - juris sowie LAG Hamburg 23. September 2013 - 4 Ta 14/13 - juris).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG hat nach diesem Verständnis aus sozialen Erwägungen eine Verbilligung des Kündigungsrechtsstreits zum Ziel, um den für die Existenz des Arbeitnehmers bedeutsamen Kündigungsschutzprozeß nicht mit einem zu hohen Kostenrisiko zu belasten (vgl. BAG, Beschluß vom 20.01.1967 - 2 AZR 232/65 - AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953).
  • LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07

    Gegenstandswert für Bestandsschutzverfahren und Prozessvergleich -

    Insbesondere kündigungsabhängige Ansprüche führen zu keinem Mehrwert der Einigung (BAG 20.01.1967 - 2 AZR 232/65; ArbGG-Wenzel, § 12 Rn. 327).
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