Rechtsprechung
BAG, 04.08.1983 - 2 AZR 43/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,16988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Brandenburg, 30.10.2002 - 7 Sa 386/02
Aufhebungsvertrag, Widerrufsrecht, Arbeitnehmer als Verbraucher, Haustürgeschäft
Solange dem Arbeitnehmer für den Fall des Unterlassens der Kündigungsschutzklage Nachteile aus der Wirkung des § 7 KSchG drohen und er nicht ausdrücklich erklärt, einen derartigen Nachteil hinnehmen zu wollen, hat er ein objektiv schutzwürdiges Interesse daran, die Wirkung des § 7 KSchG zu verhindern (BAG 11 021981 AP KSchG 1969 § 4 Nr. 8; 04.08.1983 - 2 AZR 43/82 - n. v.; KR-Friedrich § 4 KSchG Rn 26).a) Die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages ist im Kündigungsschutzprozess im Rahmen der Sachprüfung als Vorfrage zu klären (BAG 11.02.1981 und 04.08.1983 a. a. O.).
- ArbG Gelsenkirchen, 01.12.1999 - 4 Ca 1686/99
Feststellungsinteresse des Arbeitnehmers an der Feststellung der Unwirksamkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar