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   BAG, 04.08.1983 - 2 AZR 43/82   

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BAG, 04.08.1983 - 2 AZR 43/82 (https://dejure.org/1983,16988)
BAG, Entscheidung vom 04.08.1983 - 2 AZR 43/82 (https://dejure.org/1983,16988)
BAG, Entscheidung vom 04. August 1983 - 2 AZR 43/82 (https://dejure.org/1983,16988)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Brandenburg, 30.10.2002 - 7 Sa 386/02

    Aufhebungsvertrag, Widerrufsrecht, Arbeitnehmer als Verbraucher, Haustürgeschäft

    Solange dem Arbeitnehmer für den Fall des Unterlassens der Kündigungsschutzklage Nachteile aus der Wirkung des § 7 KSchG drohen und er nicht ausdrücklich erklärt, einen derartigen Nachteil hinnehmen zu wollen, hat er ein objektiv schutzwürdiges Interesse daran, die Wirkung des § 7 KSchG zu verhindern (BAG 11 021981 AP KSchG 1969 § 4 Nr. 8; 04.08.1983 - 2 AZR 43/82 - n. v.; KR-Friedrich § 4 KSchG Rn 26).

    a) Die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages ist im Kündigungsschutzprozess im Rahmen der Sachprüfung als Vorfrage zu klären (BAG 11.02.1981 und 04.08.1983 a. a. O.).

  • ArbG Gelsenkirchen, 01.12.1999 - 4 Ca 1686/99

    Feststellungsinteresse des Arbeitnehmers an der Feststellung der Unwirksamkeit

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