Rechtsprechung
BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung - Anwendung des Kündigungsschutzrechtes auf kirchliche Einrichtungen - Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung - Loyalitätspflichten der im kirchlichen Dienst ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 04.03.1981 - 1 Ca 947/80
- LAG Hamm, 24.07.1981 - 11 Sa 383/81
- BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1917
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 591/80
Loyalitätspflicht eines Arztes
Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Die besonderen in der kirchlichen Autonomie begründeten Belange des kirchlichen Arbeitgebers sind im Rahmen der für die ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG und für die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB gebotenen Interessenabwägung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt BAG 34, 195, 203 = AP Nr. 7 zu Art. 140 GG, zu B II 1 der Gründe, sowie dasSenatsurteil vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 591/80 - zu B I 3 der Gründe - BB 1983, 2052).Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 34, 195 sowie Senatsurteil vom 21. Oktober 1982 - aaO - zu B II der Gründe) müssen die dem Arbeitnehmer im kirchlichen Dienst auferlegten Loyalitätspflichten jedoch der übertragenen Aufgabe entsprechen.
Diese allgemeinen Grundsätze des Kündigungsschutzrechts gelten für die Arbeitsverhältnisse kirchlicher Mitarbeiter ebenso wie der Grundsatz der Interessenabwägung, der es verbietet, ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls in jedem Loyalitätsverstoß von einigem Gewicht bereits einen Grund zur Trennung von dem Arbeitnehmer zu sehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Oktober 1982 - aaO - zu B II 3 b der Gründe).
- BAG, 29.03.1960 - 3 AZR 568/58
Kündigung - Auflösungsantrag - Bemessung der Abfindung
Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Auch für die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung nicht ausreichende Gründe können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Begründung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers herangezogen werden (vgl. BAG 9, 131, 133 = AP Nr. 7 zu § 7 KSchG, zu II 1 der Gründe; BAG 28, 196 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969, zu 3 a der Gründe).Für die nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG anzustellende Vorausschau kommt es darauf an, ob ein Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt, das objektiv die Besorgnis des Arbeitgebers rechtfertigt, die weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei unwahrscheinlich oder auch gefährdet; hierbei sind auch die besonderen Verhältnisse des Arbeitgebers zu berücksichtigen (vgl. BAG 9, 131, 133).
- BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78
Inhalt der Abmahnung
Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Nach den allgemeinen Grundsätzen des Kündigungsschutzrechts ist bei einem pflichtwidrigen Verhalten des Arbeitnehmers, das sich als Störung im Leistungsbereich auswirkt, in der Regel vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich, es sei denn, daß im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als entbehrlich angesehen werden durfte (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAG Urteil vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB, zu II 2 d der Gründe;Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, zu 4 c der Gründe;Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe m.w.N.).Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer deutlich und ernsthaft ermahnt und ihn auffordert, ein genau bezeichnetes Fehlverhalten zu ändern bzw. aufzugeben, und damit den Hinweis verbindet, daß im Wiederholungsfall der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sei (BAG Urteil vom 18. Januar 1980, aaO).
- BAG, 14.10.1980 - 1 AZR 1274/79
Kirchenrecht - Glaubens- und Sittenlehre - Kirchliche Grundsätze - Private …
Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Die besonderen in der kirchlichen Autonomie begründeten Belange des kirchlichen Arbeitgebers sind im Rahmen der für die ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG und für die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB gebotenen Interessenabwägung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt BAG 34, 195, 203 = AP Nr. 7 zu Art. 140 GG, zu B II 1 der Gründe, sowie dasSenatsurteil vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 591/80 - zu B I 3 der Gründe - BB 1983, 2052).Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 34, 195 sowie Senatsurteil vom 21. Oktober 1982 - aaO - zu B II der Gründe) müssen die dem Arbeitnehmer im kirchlichen Dienst auferlegten Loyalitätspflichten jedoch der übertragenen Aufgabe entsprechen.
- BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75
Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit - …
Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Auch für die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung nicht ausreichende Gründe können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Begründung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers herangezogen werden (vgl. BAG 9, 131, 133 = AP Nr. 7 zu § 7 KSchG, zu II 1 der Gründe; BAG 28, 196 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969, zu 3 a der Gründe). - BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 259/77
Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Der Arbeitgeber muß nur darlegen, welche der zur Kündigung vorgetragenen Tatsachen auch für den Auflösungsantrag herangezogen werden und aus welchem Grund diese einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit entgegenstehen(Senatsurteil vom 25. Januar 1979 - 2 AZR 259/77 - zu III 1 der Gründe, nicht veröffentlicht). - BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76
Stiftungen
Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Maßgebendes Kriterium für die Zuordnung einer Einrichtung zur Kirche ist nicht die Zugehörigkeit zur Kirchenverwaltung; es genügt vielmehr, daß die in Frage stehende Einrichtung der Kirche so nahe steht und teil hat an der Verwirklichung eines Stücks Auftrag der Kirche im Geist christlicher Religiosität, im Einklang mit dem Bekenntnis der christlichen Kirche und in Verbindung mit den Amtsträgern der Kirche (BVerfGE 46, 73, 85 ff. = AP Nr. 1 und BVerfGE 53, 366, 391 ff. = AP Nr. 6 zu Art. 140 GG). - BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76
Konfessionelle Krankenhäuser
Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Maßgebendes Kriterium für die Zuordnung einer Einrichtung zur Kirche ist nicht die Zugehörigkeit zur Kirchenverwaltung; es genügt vielmehr, daß die in Frage stehende Einrichtung der Kirche so nahe steht und teil hat an der Verwirklichung eines Stücks Auftrag der Kirche im Geist christlicher Religiosität, im Einklang mit dem Bekenntnis der christlichen Kirche und in Verbindung mit den Amtsträgern der Kirche (BVerfGE 46, 73, 85 ff. = AP Nr. 1 und BVerfGE 53, 366, 391 ff. = AP Nr. 6 zu Art. 140 GG). - BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75
Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker - …
Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Nach den allgemeinen Grundsätzen des Kündigungsschutzrechts ist bei einem pflichtwidrigen Verhalten des Arbeitnehmers, das sich als Störung im Leistungsbereich auswirkt, in der Regel vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich, es sei denn, daß im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als entbehrlich angesehen werden durfte (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAG Urteil vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB, zu II 2 d der Gründe;Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, zu 4 c der Gründe;Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe m.w.N.). - BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71
Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung als wichtiger Kündigungsgrund
Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Nach den allgemeinen Grundsätzen des Kündigungsschutzrechts ist bei einem pflichtwidrigen Verhalten des Arbeitnehmers, das sich als Störung im Leistungsbereich auswirkt, in der Regel vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich, es sei denn, daß im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als entbehrlich angesehen werden durfte (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAG Urteil vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB, zu II 2 d der Gründe;Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, zu 4 c der Gründe;Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe m.w.N.). - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
- BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77
Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG
- BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54
Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung
- BVerwG, 16.12.1970 - II D 19.70
Rechtsmittel
- LAG Düsseldorf, 23.08.1983 - 11 TaBV 35/83
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Da es sich vorliegend um eine Störung im Vertrauensbereich handelt, ist eine vorherige Abmahnung als Teil des Kündigungsgrundes nur dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen, etwa aufgrund einer unklaren Regelung oder Anweisung, annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 1983 -2 AZR 524/81 - zu A IV 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt;… Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 90 a; KR- Hillebrecht, § 626 BGB Rz 100). - BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht aber später dahin modifiziert, daß bei Störungen im Vertrauensbereich eine Abmahnung jedenfalls dann nicht entbehrlich ist, wenn der Arbeitnehmer annehmen durfte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig bzw. der Arbeitgeber werde es zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten ansehen (vgl. Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG; Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit; Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94
Verhaltensbedingte Kündigung
Sie ist grundsätzlich auszusprechen, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll und die Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich liegen (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteile vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - AP Nr. 27 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; zuletzt BAG Urteile vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - AP Nr. 116 zu § 626 BGB und vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP Nr. 3 zu § 108 BPersVG; zum Abmahnungserfordernis bei Fehlverhalten im Vertrauensbereich vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu IV 1 der Gründe).
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
Auch bei einem Fehlverhalten im Vertrauensbereich bedarf es dann einer vorherigen erfolglosen Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (BAG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu IV 1 der Gründe). - BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot
Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAGE 14, 72, 78 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB, zu I b cc der Gründe; Senatsurteile vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe und vom 16. August 1990 - 2 AZR 113/90 - EzA § 4 n.F. KSchG Nr. 38, zu III 3 a der Gründe), wobei es bei einer Pflichtverletzung in diesem Bereich regelmäßig keiner Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf (…Senatsurteile vom 16. August 1990, aaO und vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe). - BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter
Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel, wie das Landesarbeitsgericht richtig gesehen hat, insbesondere dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG und Beschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist). - BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)
Der Senat hat auch in vergleichbaren Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht mit vertretbaren Gründen davon ausgehen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen, entschieden, bei einer derartigen - wie auch hier vom Landesarbeitsgericht angenommenen - Sachlage sei eine Abmahnung entbehrlich (Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 b cc der Gründe; Senatsurteile vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 157/90 - RzK I 5 i Nr. 64 und vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81, zu II 3 c der Gründe). - BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf
Auch bei einem Fehlverhalten im Vertrauensbereich bedarf es dann einer vorherigen erfolglosen Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu IV 1 der Gründe). - BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90
Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit
Bei einer Pflichtverletzung in diesem Bereich bedarf es grundsätzlich keiner Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung, es sei denn, der Arbeitnehmer konnte mit vertretbaren Gründen annehmen, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (BAG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe). - BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich
Diese Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsgarantie kommt nicht nur den verfassten Kirchen und deren rechtlich selbständigen Teilen zugute, sondern allen der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, den Auftrag der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (BVerfG 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP GG Art. 140 Nr. 15 = EzA KSchG § 1 Tendenzbetrieb Nr. 14). - ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14
Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches …
- BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 249/81
Kirchenaustritt - Kündigung
- BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
Fristlose Kündigung; fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung
- BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 232/83
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen personenbedingten …
- BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung eines …
- ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung
- BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines …
- BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 418/83
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …
- ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11
Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip" …
- BAG, 12.12.2006 - 3 AZN 625/06
Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung
- LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 18/13
Außereheliche geschlechtliche Beziehung eines katholischen Kirchenmusikers
- BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
Verwirkung - Kündigung
- ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14
Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche …
- ArbG Berlin, 10.05.2013 - 28 Ca 15881/12
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung
- ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13
Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung
- ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt
- BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines …
- BayObLG, 26.10.1998 - 1Z RR 599/96
Zum Status der Sparkassenbeamten und Sparkassenangestellten in Bayern
- LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05
Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung
- LAG Hamm, 19.01.2001 - 5 Sa 491/00
Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Betreiben eines …
- LAG Hamm, 20.06.2005 - 10 Sa 1791/04
ordentliche Kündigung eines Werkschutzmitarbeiters unzutreffende Eintragungen von …
- LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91
Prozeßkosten; Detektivkosten; Ersatzanspruch; Rechtsschutzinteresse; Verzögerung …
- BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 619/84
Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Arbeitgeberantrag - Anforderungen an …
- LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 Sa 332/06
außerordentliche Kündigung;Unzutreffende Eintragungen in Pflegedokumentation …
- LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung - …
- LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07
Ausschluss des Auflösungsantrags des Arbeitgebers bei Unwirksamkeit der …
- ArbG Frankfurt/Main, 18.04.2007 - 7 Ca 7285/06
Diskriminierung in katholischen Einrichtungen: Tendenz schwulen- und …
- BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96
Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR …
- BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 623/89
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung - Vergleich der …
- ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
- BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
- LAG Berlin, 23.11.2001 - 8 Sa 545/01
Kammerübergreifende Verbindung der Berufungsverfahren; Vertretungsbefugnis des …
- LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98
Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung; …
- LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den …
- ArbG Essen, 11.02.2005 - 7 Ca 5385/04
Anspruch eines in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden auf Zahlung …
- LAG Baden-Württemberg, 15.04.2002 - 15 Sa 125/01
Außerordentliche Kündigung eines nach Kirchenrecht unkündbaren Arbeitnehmers; …
- LAG Hessen, 17.12.1993 - 9 Sa 582/93
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Herausgabe eines PC ohne Rechnungstellung …
- LAG Thüringen, 17.08.1998 - 8 Sa 288/98
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten auf Unregelmäßigkeiten …
- LAG Baden-Württemberg, 24.06.1993 - 11 Sa 39/93
Ausbildungsverhältnis: Anspruch auf Abschluss mit Arbeitgeber kirchlicher …
- BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92
Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Leiters der Innenverwaltung einer …
- BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 251/84
- LG Köln, 01.10.2012 - 20 O 180/12
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenrente des …
- ArbG Düsseldorf, 13.07.1999 - 6 Ca 2528/99
- ArbG Berlin, 05.01.2007 - 28 Ca 19999/06
Keine Abmahnung wegen Arztbesuch
- LAG Hamm, 14.03.1997 - 15 Sa 1315/96
Manipulationen am Kassenbestand im Rahmen von Kassenabstimmungen; Verwertbarkeit …