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   BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97   

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BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97 (https://dejure.org/1998,15278)
BAG, Entscheidung vom 17.06.1998 - 2 AZR 599/97 (https://dejure.org/1998,15278)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 (https://dejure.org/1998,15278)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 22. Juli 1 9 8 2 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu ill 3 der Gründe, m.w.N.; zur außerordentlichen Kündigung: BAG Urteil vom 10. Dezember 1 9 9 2 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 3 c cc der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe), wobei in die Gesamtwürdigung bislang allerdings nur gleichartige - z.B. mehrere verhaltensbedingte - Gründe einbezogen worden sind (vgl. Hillebrecht, ZfA 1991, 87, 126 f.; siehe auch KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 186 a).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 22. Juli 1 9 8 2 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu ill 3 der Gründe, m.w.N.; zur außerordentlichen Kündigung: BAG Urteil vom 10. Dezember 1 9 9 2 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 3 c cc der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe), wobei in die Gesamtwürdigung bislang allerdings nur gleichartige - z.B. mehrere verhaltensbedingte - Gründe einbezogen worden sind (vgl. Hillebrecht, ZfA 1991, 87, 126 f.; siehe auch KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 186 a).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 22. Juli 1 9 8 2 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu ill 3 der Gründe, m.w.N.; zur außerordentlichen Kündigung: BAG Urteil vom 10. Dezember 1 9 9 2 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 3 c cc der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe), wobei in die Gesamtwürdigung bislang allerdings nur gleichartige - z.B. mehrere verhaltensbedingte - Gründe einbezogen worden sind (vgl. Hillebrecht, ZfA 1991, 87, 126 f.; siehe auch KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 186 a).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 22. Juli 1 9 8 2 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu ill 3 der Gründe, m.w.N.; zur außerordentlichen Kündigung: BAG Urteil vom 10. Dezember 1 9 9 2 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 3 c cc der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe), wobei in die Gesamtwürdigung bislang allerdings nur gleichartige - z.B. mehrere verhaltensbedingte - Gründe einbezogen worden sind (vgl. Hillebrecht, ZfA 1991, 87, 126 f.; siehe auch KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 186 a).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
    Bei ihr ergibt sich aber aus den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts (§ 561 ZPO), daß diese nach einem Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht (im Verfahren -1 2 Sa 45/94 -) aus den Personalakten entfernt worden ist, ohne daß damit klar geworden ist, ob der Beklagte kündigungsrechtlich auf diese Abmahnung nicht mehr zurückgreifen kann (vgl. dazu etwa BAG Urteile vom 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - BAGE 63, 240 = AP Nr. 2 zu § 13 BAT und vom 21. Mai 1 9 9 2 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
    Diese Würdigung ist in sich widersprüchlich; es ist auch nicht ausgeschlossen, daß das Landesarbeitsgericht bei dem letzten Gesichtspunkt (inzwischen er folgte Einstellung der Ermittlungsverfahren) zumindest mitentscheidend auf einen Umstand abgestellt hat, der zeitlich weit nach dem Kündigungszeitpunkt liegt, auf den bei der Beurteilung einer Kündigung allein abzustellen ist (vgl. nur Senatsurteil vom 27. Februar 1 9 9 7 - 2 AZR 160/96 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88

    Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
    Bei ihr ergibt sich aber aus den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts (§ 561 ZPO), daß diese nach einem Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht (im Verfahren -1 2 Sa 45/94 -) aus den Personalakten entfernt worden ist, ohne daß damit klar geworden ist, ob der Beklagte kündigungsrechtlich auf diese Abmahnung nicht mehr zurückgreifen kann (vgl. dazu etwa BAG Urteile vom 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - BAGE 63, 240 = AP Nr. 2 zu § 13 BAT und vom 21. Mai 1 9 9 2 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
    Das wirkt sich indessen nicht aus, weil die genannten Vorschriften nahezu wortgleich sind, so daß das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff des wichtigen Grundes ausgegangen ist (ebenso BAG Urteile vom 20. April 1 9 7 7 - 4 AZR 778/75 - AP Nr. 1 zu § 54 BAT; vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu II 2 b der Gründe und vom 31. Januar 1 9 9 6 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, 133 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Druckkündigung, zu II 4 der Gründe).
  • VGH Hessen, 14.11.1996 - 22 TL 4317/95

    Keine Mitbestimmung bei Einstellung von Funktionsbereichsleitern in

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
    So geht auch die einschlägige Kommentarliteratur und Rechtsprechung - soweit ersichtlich - davon aus, daß zu den leitenden Ärzten nicht nur die Dienststellenleiter oder vergleichbare her ausgehobene ärztliche Funktionsträger gehören, sondern auch die Leiter von Krankenhausabteilungen (vgl. Rothländer in Maneck/Schirrmacher, Hessisches Bedien stetenrecht, Stand: Dez. 1997, § 79 HPVG Rz49; Spiess/Schirmer, Personalvertretungsrecht Hessen, 6. Aufl., Erl. zu § 79 und VerwG Frankfurt am Main Beschluß vom 23. Oktober 1995 - 23 L 9/95 - HessVGRspR 1996, S. 63, 64 und Hessischer VGH vom 14. November 1996 - 22 TL 4317/95 - ZBR 1997, 161).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
    b) Der in §§ 54, 55 BAT, § 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff des wichtigen Grundes ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungs sätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Senatsurteil vom 31. Januar 1996, aaO, zu II 4 der Gründe und Senatsbeschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, 189 = AP Nr. 36 zu § 15 KSchG 1969, zu B I11 der Gründe, m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 23.10.1995 - 23 L 9/95
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Die konkrete Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs kann im Revisionsverfahren ohnehin allein darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Tatsachen, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (vgl. die ständige Rechtsprechung zu § 626 BGB, z. B. Senatsurteile vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, 133 f. = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Druckkündigung, zu II 4 der Gründe; vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 - n.v., zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

    Neben der Kontrolle des Arbeitsergebnisses durch den Arbeitgeber können Tätigkeitsaufzeichnungen auch sonstigen Zwecken dienen (vgl. BAG 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 - 27. April 1994 - 5 AZR 187/93 - RzK I 1 Nr. 88).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. Senat 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, zu II 4 der Gründe; 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 -, zu II 2 b der Gründe; 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07

    Abmahnung - Warnfunktion

    Das ist nicht zu beanstanden, sondern entspricht der Rechtsprechung des Senats (17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 -).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, u.a. Senatsurteile vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, 133 f. = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Druckkündigung, zu II 4 der Gründe und vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 - n.v., unter II 2 b der Gründe).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

    Damit war nur der nach der MAVO erforderlichen Exemtion Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 26. Juli 1995 - 2 AZR 578/94 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Kirchendienst), ohne daß damit über den Begriff des leitenden Angestellten hinaus, der in den in Rede stehenden Bestimmungen ohnehin nicht synonym und gleichbedeutend formuliert ist (vgl. etwa zu § 79 Nr. 1 d HPVG: BAG Urteil vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 - n.v.), etwas zu der selbständigen Einstellungsbefugnis im Sinne des § 14 Abs. 2 KSchG gesagt ist.
  • LAG Düsseldorf, 03.07.2012 - 8 Sa 1359/11

    Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung (Herabsetzung von Vorgesetzten

    Nach der Rechtsprechung des BAG ist dann, wenn einzelne von mehreren Kündigungssachverhalten für sich allein nicht geeignet sind, die Kündigung zu begründen, eine Gesamtbetrachtung anzustellen (etwa Urteil vom 17.06.1998 - 2 AZR 599/97, juris).

    In die Gesamtwürdigung sind jedenfalls gleichartige, also etwa mehrere verhaltensbedingte Kündigungsgründe einzubeziehen (BAG, Urteil vom 17.06.1998, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
    Nach der Rechtsprechung des BAG ist dann, wenn einzelne von mehreren Kündigungssachverhalten für sich allein nicht geeignet sind, die Kündigung zu begründen, eine Gesamtbetrachtung anzustellen (etwa Urteil vom 17.06.1998 - 2 AZR 599/97, juris).

    In die Gesamtwürdigung sind jedenfalls gleichartige, also etwa mehrere verhaltensbedingte Kündigungsgründe einzubeziehen (BAG, Urteil vom 17.06.1998, aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2007 - 9 Sa 234/07

    Kündigung wegen Internetnutzung zu privaten Zwecken - Nutzung des Arbeitsplatzes

    Bei einer Kündigung, die auf mehrere Gründe gestützt wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 17.06.1998 - 2 AZR 599/97 -, n. v.; Urt. v. 22.07.1982 - 2 AZR 30/81 -, EZA § 1 KSchG verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10; vgl. auch KR-KSchG/Griebeling, 8. Aufl., § 1 KSchG, Rdz. 257 ff.) zunächst zu prüfen, ob jeder Sachverhalt für sich allein geeignet ist, die Kündigung zu begründen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines nach

    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung führt, ist - jedenfalls bei gleichartigen Gründen wie vorliegend - im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (vgl. BAG 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 - Rn. 11, mwN; LAG Berlin-Brandenburg 02. Mai 2017 - 11 Sa 2062/16 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).
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