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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15.OVG   

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https://dejure.org/2015,21872
OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15.OVG (https://dejure.org/2015,21872)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.08.2015 - 2 B 10664/15.OVG (https://dejure.org/2015,21872)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG (https://dejure.org/2015,21872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 BeamtStG, Art 33 Abs 2 GG
    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der konkurrierenden Beurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung eines Beamten auf die Fehlerhaftigkeit der eigenen dienstlichen Beurteilung oder die Leistungsbeurteilung des Konkurrenten; Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren; Ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung des Dienstherren über eine Bewerbung; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung eines Beamten auf die Fehlerhaftigkeit der eigenen dienstlichen Beurteilung oder die Leistungsbeurteilung des Konkurrenten; Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren; Ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung des Dienstherren über eine Bewerbung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Glaubhaftmachung eines Beurteilungsfehlers im beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Glaubhaftmachung eines Beurteilungsfehlers im beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 1018
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 2 B 10497/15

    Beamtenrecht; Abbruch des Auswahlverfahrens; Konkurrentenstreitverfahren; neue

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15
    Diese hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung stehen nicht im Gegensatz zu dem vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsatz, nach dem das beamtenrechtliche Konkurrenteneilverfahren grundsätzlich die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, NVwZ-RR 2012, 241; OVG RP, Beschluss vom 1. Juli 2015 - 2 B 10497/15.OVG -, juris, Rn. 4, m.w.N.).

    Auch wenn zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vorliegenden Beurteilungen abzustellen ist, so sind bis zum Abschluss des Vorverfahrens eintretende Änderungen in tatsächlicher Hinsicht beachtlich (vgl. OVG RP, Beschluss vom 1. Juli 2015 - 2 B 10497/15.OVG -, juris).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15
    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, NVwZ 2013, 573; BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, NVwZ-RR 2012, 241 ; OVG RP, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10611/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 141) .

    Diese hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung stehen nicht im Gegensatz zu dem vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsatz, nach dem das beamtenrechtliche Konkurrenteneilverfahren grundsätzlich die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, NVwZ-RR 2012, 241; OVG RP, Beschluss vom 1. Juli 2015 - 2 B 10497/15.OVG -, juris, Rn. 4, m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10611/14

    Beförderungen von Beamten im Rahmen der Topfwirtschaft; Massenbeförderung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15
    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, NVwZ 2013, 573; BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, NVwZ-RR 2012, 241 ; OVG RP, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10611/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 141) .

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats, wonach bereits eine Zwischennote im Rahmen einer Beförderungsauswahl dazu führt, dass die jeweiligen Bewerber nicht mehr "im Wesentlichen gleich" beurteilt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. September 2013 - 2 B 10781/13.OVG -, ZBR 2014, 57; und vom 14. Oktober 2014, a.a.O.), sind die Ergebnisse der Beurteilungen der Bewerber unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen hinreichenden Differenzierung der Leistungsgesamtergebnisse ("Notenspreizung") taugliche Auswahlinstrumente für die hier anstehenden Beförderungen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 2 B 10606/12
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15
    Dazu gehört, dass ein Eilantrag, gerichtet auf die Freihaltung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle bis zum Abschluss des sich anschließenden Hauptsacheverfahrens, nur dann Erfolg haben kann, wenn der Antragsteller, der sich zur Begründung seines Eilantrages auf die Fehlerhaftigkeit der eigenen dienstlichen Beurteilung - oder derjenigen des Konkurrenten - beruft, dies in einer Weise glaubhaft zu machen hat, dass der geltend gemachte Beurteilungsfehler für das Gericht offensichtlich wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris).

    Im Übrigen erfolgt die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle nur daraufhin, ob die Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen können, verkannt haben bzw. ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 27. April 1980 - 2 C 8/78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; OVG RP, Urteil vom 28. November 2008 - 2 A 11028/08.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, und Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, juris).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15
    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amts mit einem höheren Endgrundgehalt (in Form der "Zwischenbesoldungsstufe" A 9 LBesO mit Amtszulage) betrifft, ist der Streitwert gemäß § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrags zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, S. 15 des Urteilsabdrucks - insofern in BVerwGE 145, 112 ff. nicht abgedruckt; sowie Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, IÖD 2015, 38 und juris, dort Rn. 43 ["in Anlehnung an die Streitwertberechnung im Hauptsacheverfahren"]; OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG -, IÖD 2014, 42; NdsOVG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 ME 116/14 -, NVwZ-RR 2014, 941 ) .
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15
    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amts mit einem höheren Endgrundgehalt (in Form der "Zwischenbesoldungsstufe" A 9 LBesO mit Amtszulage) betrifft, ist der Streitwert gemäß § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrags zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, S. 15 des Urteilsabdrucks - insofern in BVerwGE 145, 112 ff. nicht abgedruckt; sowie Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, IÖD 2015, 38 und juris, dort Rn. 43 ["in Anlehnung an die Streitwertberechnung im Hauptsacheverfahren"]; OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG -, IÖD 2014, 42; NdsOVG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 ME 116/14 -, NVwZ-RR 2014, 941 ) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15
    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amts mit einem höheren Endgrundgehalt (in Form der "Zwischenbesoldungsstufe" A 9 LBesO mit Amtszulage) betrifft, ist der Streitwert gemäß § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrags zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, S. 15 des Urteilsabdrucks - insofern in BVerwGE 145, 112 ff. nicht abgedruckt; sowie Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, IÖD 2015, 38 und juris, dort Rn. 43 ["in Anlehnung an die Streitwertberechnung im Hauptsacheverfahren"]; OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG -, IÖD 2014, 42; NdsOVG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 ME 116/14 -, NVwZ-RR 2014, 941 ) .
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2014 - 5 ME 116/14

    Endrundgehalt als maßgeblicher Bezugspunkt einer Streitwertberechnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15
    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amts mit einem höheren Endgrundgehalt (in Form der "Zwischenbesoldungsstufe" A 9 LBesO mit Amtszulage) betrifft, ist der Streitwert gemäß § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrags zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, S. 15 des Urteilsabdrucks - insofern in BVerwGE 145, 112 ff. nicht abgedruckt; sowie Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, IÖD 2015, 38 und juris, dort Rn. 43 ["in Anlehnung an die Streitwertberechnung im Hauptsacheverfahren"]; OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG -, IÖD 2014, 42; NdsOVG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 ME 116/14 -, NVwZ-RR 2014, 941 ) .
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15
    Stellt sich dort heraus, dass eine der im Konkurrenteneilverfahren nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO angegriffenen dienstlichen Beurteilungen rechtswidrig war, so kann der im Eilverfahren unterlegene Antragsteller von den Fällen der Rechtsschutzvereitelung abgesehen (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 4. November 2010, BVerwGE 138, 102 ff.) wegen der dann regelmäßig ausgehändigten Ernennungsurkunde an den obsiegenden Beigeladenen und des Grundsatzes der Ämterstabilität im öffentlichen Dienst nicht mehr befördert werden.
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15
    Im Übrigen erfolgt die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle nur daraufhin, ob die Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen können, verkannt haben bzw. ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 27. April 1980 - 2 C 8/78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; OVG RP, Urteil vom 28. November 2008 - 2 A 11028/08.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, und Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, juris).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12

    Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13

    Konkurrentenstreitverfahren - zum Vergleich der dienstlichen Beurteilungen der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2020 - 2 B 10849/20

    Beamtenbeförderungsentscheidung ohne jegliche Feststellung von Leistung, Eignung

    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, NVwZ 2013, 573; BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, NVwZ-RR 2012, 241; OVG RP, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10611/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 141, vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [32] und vom 14. September 2017 - 2 B 11352/17.OVG -, NVwZ-RR 2018, 119 und juris, dort Rn. 9).

    Eine derart ohne jegliche Feststellung von Leistung, Eignung und Befähigung der Bewerber vorgenommene Beförderungsentscheidung ist rechtswidrig (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, NVwZ 2013, 573; BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, NVwZ-RR 2012, 241; OVG RP, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10611/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 141, vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [32] und vom 14. September 2017 - 2 B 11352/17.OVG -, NVwZ-RR 2018, 119 und juris, dort Rn. 9).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11352/17

    Beurteilungs- und Beförderungssystem für die in der rheinland-pfälzischen Justiz

    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, NVwZ 2013, 573; BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, NVwZ-RR 2012, 241; OVG RP, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10611/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 141 und vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [32]).

    Solche Beurteilungen werden in einem Verfahren zur Sicherung eines geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruches des in einer beamtenrechtlichen Konkurrenz unterlegenen Bewerbers gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO vielmehr stets nur inzident, das heißt im Zusammenhang mit der Auswahlentscheidung lediglich "nebenbei anfallend" überprüft (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris; Beschluss vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [34]; Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, juris).

    Diese Rechtsfolgenbetrachtung macht deutlich, dass wegen des erheblichen und gegebenenfalls sogar nicht mehr ausgleichsfähigen Vermögensschadens, den ein Beigeladener erleiden würde, wenn dem Eilantrag in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren allein wegen eines angeblichen Beurteilungsfehlers zu Unrecht stattgegeben wird, strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung der von einem Antragsteller geltend gemachten Beurteilungsfehler zu stellen sind (vgl. zum Vorstehenden: OVG RP, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [37 f.]; und vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11207/17

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren in der rheinland-pfälzischen Justiz; Rügen

    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, NVwZ 2013, 573; BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, NVwZ-RR 2012, 241; OVG RP, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10611/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 141 und vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [32]).

    Solche Beurteilungen werden in einem Verfahren zur Sicherung eines geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruches des in einer beamtenrechtlichen Konkurrenz unterlegenen Bewerbers gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO vielmehr stets nur inzident, das heißt im Zusammenhang mit der Auswahlentscheidung lediglich "nebenbei anfallend" überprüft (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris; Beschluss vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [34]; Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, juris).

    Diese Rechtsfolgenbetrachtung macht deutlich, dass wegen des erheblichen und gegebenenfalls sogar nicht mehr ausgleichsfähigen Vermögensschadens, den ein Beigeladener erleiden würde, wenn dem Eilantrag in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren allein wegen eines angeblichen Beurteilungsfehlers zu Unrecht stattgegeben wird, strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung der von einem Antragsteller geltend gemachten Beurteilungsfehler zu stellen sind (vgl. zum Vorstehenden: OVG RP, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [37 f.]; und vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen

    Dies ist mit Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 124 LV sowie den Rechten des in einer Beförderungskonkurrenz unterlegenen Beamten vereinbar (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG - juris, Rn. 15 ff.).

    Darüber hinaus sind, wie vorstehend bereits ausgeführt, nach ständiger Rechtsprechung Rügen gegen dienstliche Beurteilungen in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren zur Begründung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann beachtlich, wenn der geltend gemachte Fehler offensichtlich ist und bei einem - unterstellten - Vorliegen des behaupteten Beurteilungsfehlers eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür vorliegt, dass sich die Korrektur dieses Fehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs auch zu Gunsten des Antragstellers auswirkt (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 13. Oktober 2011 - 2 B 10936/11.OVG -, vom 18. August 2014 - 2 B 10564/14.OVG - und vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, juris, Rn. 17 f. ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17

    Maßgeblicher Zeitraum für eine dienstliche Beurteilung; Erfolg im vorläufigen

    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, NVwZ 2013, 573; BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, NVwZ-RR 2012, 241; OVG RP, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10611/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 141 und vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [32]).

    Solche Beurteilungen werden in einem Verfahren zur Sicherung eines geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruches des in einer beamtenrechtlichen Konkurrenz unterlegenen Bewerbers gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO vielmehr stets nur inzident, das heißt im Zusammenhang mit der Auswahlentscheidung lediglich "nebenbei anfallend" überprüft (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris; Beschluss vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG - , AS 44, 30 [34]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2018 - 2 B 10761/18

    Wirksamkeit der Beurteilung eines Beamten mit Bekanntgabe

    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, NVwZ 2013, 573; BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, NVwZ-RR 2012, 241; OVG RP, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10611/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 141 und vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [32]).
  • VG Freiburg, 30.04.2020 - 3 K 688/19

    Beförderungsauswahlverfahren; Mindestanforderungen ordnungsgemäßer Aktenführung;

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Beurteilungsmängeln sind dabei nicht auf die Schwelle der Offensichtlichkeit anzuheben; vielmehr reicht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit eines Beurteilungsmangels aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 20.06.2018 - 3 K 10882/17 - m.w.N.; enger: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2015 - 2 B 10664/15 -, juris).
  • VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18

    Schriftliche Beurteilungsbeiträge

    Die Beurteilungen sind in einem solchen Beförderungsrechtsstreit lediglich inzident, das heißt (nur) im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung, zu überprüfen (OVG Rh-Pf., Beschl. v. 13.08.2015 - 2 B 10664/15 - juris Rn. 16).

    Überdies ist es erforderlich, dass beim Vorliegen eines Beurteilungsfehlers die Möglichkeit besteht (OVG Bre., Beschl. v. 26.03.2018 - 2 B 199/17 - juris Rn. 12; strenger OVG Rh-Pf., Beschl. v. 13.08.2015 - 2 B 10664/15 - juris Rn. 17, welches eine überwiegende Wahrscheinlichkeit fordert), dass sich die Korrektur dieses Fehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs zu Gunsten eines Antragstellers auswirken kann.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2020 - 2 B 10681/20

    Konkurrentenstreitverfahren in der Justizverwaltung; maßgeblicher Zeitpunkt für

    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, NVwZ 2013, 573; BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, NVwZ-RR 2012, 241; OVG RP, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10611/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 141, vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [32] und vom 14. September 2017 - 2 B 11352/17.OVG -, NVwZ-RR 2018, 119 und juris, dort Rn. 9).
  • VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22

    Beförderung auf einen förderlichen Dienstposten; Leistungsvergleich; Einbeziehung

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Beurteilungsmängeln sind dabei nicht auf die Schwelle der Offensichtlichkeit anzuheben; vielmehr reicht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit eines Beurteilungsmangels aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, juris; Beschluss der Kammer vom 30.04.2020 - 3 K 688/19 -, juris Rn. 31; siehe auch Lorse in: Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Auflage, 2016, A. Die dienstliche Beurteilung der Beamten Rn. 263; enger: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2015 - 2 B 10664/15 -, juris).
  • VG Trier, 14.07.2016 - 1 L 1680/16

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Heranziehung von Hilfskriterien

  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

  • VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18

    Beamtenbeförderung: Auswahlentscheidung bei mangelhafter Beurteilung

  • VG München, 03.09.2015 - M 5 E 15.2998

    Dienstpostenbesetzung; Anfechtung der dienstlichen Beurteilung; Plausibilisierung

  • VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; hier: Antrag nach VwGO § 123

  • VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; Anforderungen an einen erfolgreichen

  • OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien i.d.F. v.

  • VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Konkurrentenstreitverfahren nach Ernennung

  • VG Freiburg, 10.08.2016 - 3 K 1609/16

    Vorläufig keine Besetzung der Stelle des Polizeivizepräsidenten des

  • VG Trier, 10.11.2015 - 1 K 1755/15

    Auswahlverfahren eines Dienstpostens für unterschiedlichen Bewerberkreis

  • VG Freiburg, 10.08.2016 - 3 K 609/16
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