Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 2 B 11340/05.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung; Beurteilungsspielraum des Dienstherrn; Beobachtung und Bewertung der praktischen Unterrichtstätigkeit einer Lehrkraft; Pflicht einer Lehrkraft auf Probe zur Mitwirkung an der Feststellung ihrer Bewährung ...
- Judicialis
LBG § 41; ; LBG § 41 Abs. 1; ; LBG § 41 Abs. 1 Satz 1; ; LBG § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; LBG § 41 Abs. 2; ; LBG § 41 Abs. 3; ; LBG § 65; ; LBG § 65 Satz 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterrichtsbesuche - Zulassung von Unterrichtsbesuchen durch Lehrer im Beamtenverhältnis auf Probe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kündigung einer Lehrerin
- drschmel.de (Kurzinformation)
Kündigungsgrund: Lehrerin muss unangekündigten Unterrichtsbesuch hinnehmen
- streifler.de (Kurzinformation)
Kündigungsgrund: Lehrerin muss unangekündigten Unterrichtsbesuch hinnehmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lehrerin muss unangekündigten Unterrichtsbesuch hinnehmen, ansonsten droht die Entlassung
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 05.09.2005 - 6 L 1443/05
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 2 B 11340/05.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ 2006, 1320
- DÖV 2007, 130
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.05.1980 - 2 B 22.80
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder Bewährung - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 2 B 11340/05
Die Entlassung des Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung ist schon dann gerechtfertigt, wenn der Dienstherr nach der Erprobung berechtigte Zweifel haben kann, ob die Berufung des Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach dessen Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gegenüber der Allgemeinheit zu verantworten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1980 - BVerwG 2 B 22.80 - Buchholz 237.7 § 34 LBG NW Nr. 3).Verweigert sie diese Mitwirkung ohne sachlichen Grund, zeigt die darin liegende Verletzung der beamtenrechtlichen Gehorsamspflicht (§ 65 Satz 2 LBG) einen Eignungsmangel auf, der regelmäßig bereits für sich allein eine Entlassung wegen mangelnder Bewährung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1980, a.a.O.).
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 2 B 11340/05
Dementsprechend ist die verwaltungsgerichtliche Kontrolle auf die Prüfung beschränkt, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt oder ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. Beschluss des Senats vom 13. April 2005 - 2 B 12124/04.OVG - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263). - BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 2 B 11340/05
Im Übrigen bleibt es dem Dienstherrn überlassen, auf welche tatsächlichen Grundlagen er die Feststellung mangelnder Bewährung stützt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42 und 4. September 1990 - BVerwG 2 B 46.90 - Jurisdokument).
- BVerwG, 04.09.1990 - 2 B 46.90
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 2 B 11340/05
Im Übrigen bleibt es dem Dienstherrn überlassen, auf welche tatsächlichen Grundlagen er die Feststellung mangelnder Bewährung stützt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42 und 4. September 1990 - BVerwG 2 B 46.90 - Jurisdokument). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 A 10701/05
Lehrer muss für vorzeitige Versorgungsanwartschaft zahlen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 2 B 11340/05
Eine sachgerechte Auslegung hat neben dem gesamten Wortlaut auch außerhalb des Erklärungstextes liegende Umstände heranzuziehen, soweit sie für den Empfänger bei Zugang der Willenserklärung erkennbar waren und Rückschlüsse auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. Urteil des Senats vom 11. November 2005 - 2 A 10701/05.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP m.w.N.). - BVerwG, 21.10.1976 - 2 C 34.75
Beamter auf Probe - Anhörung bei Entlassung - Bekanntgabe dienstlicher …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 2 B 11340/05
Im Übrigen hängt die Rechtmäßigkeit einer Entlassung, bei der - wie hier - zuvor nach § 41 Abs. 3 LBG eine Anhörung stattgefunden hat, grundsätzlich nicht davon ab, ob dem Beamten auf Probe seine dienstlichen Beurteilungen formell ordnungsgemäß eröffnet worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1976 - BVerwG 2 C 34.75 - BVerwGE 51, 205).
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14
Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der …
Die Rechtsprechung (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.01.2006 - 2 B 11340/05 -, NVwZ 2006, 1320) zeige, dass auch beim Vorliegen von gravierenderen Defiziten die Vordienstzeit, in der ja (bei ihm) auch eine gute Bewährung festgestellt worden sei, anzurechnen sei.Aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 09.01.2006 (a.a.O.) ergibt sich nichts anderes.
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2017 - 2 A 11715/16
Nichtbewährung eines Beamten auf Probe
Bei einer Lehrkraft bietet sich hierfür die Beobachtung und Bewertung ihrer praktischen Unterrichtstätigkeit in besonderer Weise an (vgl. OVG RP, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 2 B 11340/05.OVG -). - VG Trier, 14.07.2016 - 1 L 1680/16
Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Heranziehung von Hilfskriterien
Diese Regelung hat nämlich eine Klärungsfunktion nur dergestalt, dass im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - und das heißt, hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strenge und starren Anfechtungsfristen nicht unterworfene Gelegenheit vorgesehen wird, etwa bestehende Unstimmigkeiten zwischen dem betroffenen Beamten und dem Dienstvorgesetzten sowohl in Bezug auf die Beurteilungsnote als auch hinsichtlich anderer Einzelbewertungen oder bestimmter Formulierungen auszuräumen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1976 - II C 34.75;… BVerwGE 51, 205-211 - ,Rn. 32; Zustimmend: OVG RP, Beschluss vom 09. Januar 2006 - 2 B 11340/05 -, Rn. 8 - juris).