Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19864
OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03 (https://dejure.org/2003,19864)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2003 - 2 B 165/03 (https://dejure.org/2003,19864)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 (https://dejure.org/2003,19864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,19864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 1; ; VwGO § ... 146 Abs. 4; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; VwGO § 80 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; BekanntmV § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BekanntmV § 1 Abs. 3 Satz 2; ; BekanntmV § 1 Abs. 3 Satz 3; ; BekanntmV § 5 Abs. 2 Satz 1; ; BekanntmV § 5 Abs. 2 Satz 3; ; KAG § 2 Abs. 2 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03
    Entgegen der Ansicht des Antragsgegners schließt diese Beschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, bei dem wirksamer Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) vor allem Rechtschutz innerhalb angemessener Zeit bedeutet (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2003 -2 BvR 153/03 -, NVwZ 2003, 859 [860]), bei sachgerechter Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte der Prozessökonomie und der Gewaltenteilung (vgl. BVerwG Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188 (197); vgl. dazu u. a. Sendler, DVBl. 2002, 1412 ff.; J. Schmidt, LKV 2003, 71 ff.) sowie der Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) regelmäßig nicht aus, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle auch ohne diesbezügliche Einwände des Antragstellers auf die formelle Gültigkeit der Abgabensatzung (insbesondere im Hinblick auf den Satzungsbeschluss, die Ausfertigung, die Bekanntmachung sowie bei Steuersatzungen deren Genehmigung [vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG]) erstrecken kann, wobei auch diese Prüfung dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03
    Entgegen der Ansicht des Antragsgegners schließt diese Beschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, bei dem wirksamer Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) vor allem Rechtschutz innerhalb angemessener Zeit bedeutet (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2003 -2 BvR 153/03 -, NVwZ 2003, 859 [860]), bei sachgerechter Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte der Prozessökonomie und der Gewaltenteilung (vgl. BVerwG Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188 (197); vgl. dazu u. a. Sendler, DVBl. 2002, 1412 ff.; J. Schmidt, LKV 2003, 71 ff.) sowie der Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) regelmäßig nicht aus, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle auch ohne diesbezügliche Einwände des Antragstellers auf die formelle Gültigkeit der Abgabensatzung (insbesondere im Hinblick auf den Satzungsbeschluss, die Ausfertigung, die Bekanntmachung sowie bei Steuersatzungen deren Genehmigung [vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG]) erstrecken kann, wobei auch diese Prüfung dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht.
  • BVerwG, 15.04.1998 - 2 B 26.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Zurückweisung des Einwandes der unrichtigen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitt. StGB Bbg 11-12/1997, S. 22 (23), vom 10. Juni 1998 - 2 B 26/98 -, Mitt.
  • BVerwG, 18.07.1996 - 2 B 53.96

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sog.

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitt. StGB Bbg 11-12/1997, S. 22 (23), vom 10. Juni 1998 - 2 B 26/98 -, Mitt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1992 - 14 B 684/92

    Ausgleichszahlung; Wohnungswesen; Ernstliche Zweifel ; Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03
    StGB Bbg 3-4/2001,122 [123]; siehe auch OVG NW, Beschluss vom 3. September 1992 - 14 B 684/92 -, NVwZ-RR 1993, 269 [270 f.]) ist das Verwaltungsgericht im Entscheidungsmaßstab zu Recht davon ausgegangen, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO erst dann bestehen, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg.
  • OVG Brandenburg, 01.07.2003 - 2 B 13/03

    Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03
    Dies entspricht der Aufgabe des Rechtsmittelsverfahrens, den Erkenntniswert des Verfahrens zu verbessern und die Richtigkeitsgewähr der Entscheidung zu erhöhen, was ausschließt, den Blickwinkel des Beschwerdegerichtes von vornherein zu Lasten des Beschwerdegegners zu verengen (vgl. näher Beschluss des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 - Entscheidungsumdruck S. 2 f. m. w. N.; Laudemann, LKV 2003, 66 [70]).
  • OVG Brandenburg, 10.10.2000 - 2 B 82/00
    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03
    StGB Bbg 7/1997, 285 [286 f.] und vom 10. Oktober 2000 - 2 B 82/00.Z -, Mitt.
  • OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04

    Gewerbliche Abfallsammlungen

    Wird die Begründung des angefochtenen Beschlusses durch die Beschwerdebegründung nicht entscheidungserheblich erschüttert, muss die Beschwerde erfolglos bleiben (vgl. näher Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 - und vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 -, veröffentlicht in Juris m. w. N.).
  • OVG Brandenburg, 27.11.2003 - 2 B 303/03

    Zur Angabe des Zeitpunkts der Fälligkeit der Abgabe als Mindestanforderung an

    Gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO überprüft das Oberverwaltungsgericht in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - in einer ersten Prüfungsstufe (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 - u. vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 -, veröffentlicht in Juris) - nur die dargelegten Gründe.
  • VG Frankfurt/Oder, 28.01.2021 - 4 K 1530/15
    Nur hierdurch lässt sich hinreichend klar und sicher nachprüfen, ob die Bekanntmachung an jedem der in der Hauptsatzung bestimmten Standorte der Bekanntmachungskästen unter Einhaltung der Bekanntmachungsfrist den Bürgern zugänglich gemacht wurde (OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 -, Rn. 7, juris).
  • OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03

    Beschwerde, Das OVG hat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 1 VwGO nur

    Gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO überprüft das Oberverwaltungsgericht in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - in einer ersten Prüfungsstufe (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 - u. vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 -, veröffentlicht in Juris) - nur die dargelegten Gründe.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 75.05

    Nichtigkeit einer Bestimmung einer Gebührensatzung eines Wasser- und

    Die Regelung in der Verbandssatzung schließt - nicht anders als diejenige in der Bekanntmachungsverordnung - andere Nachweisverfahren aus, weil die Erzeugung der Urkunde zur selbständigen Anforderung an die Bekanntmachung erhoben ist (vgl. bereits OVG Bbg, Beschluss vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 - BA S. 5 f.).
  • OVG Brandenburg, 28.06.2004 - 2 B 124/04

    Rechtsfolge der Unvereinbarkeit einer Regelung mit dem rechtsstaatlichen Verbot

    Gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO überprüft das Oberverwaltungsgericht in den Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes - in einer ersten Prüfungsstufe (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03 -, vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 -, veröffentlicht in Juris -) - nur die dargelegten Gründe.
  • OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03

    ernstliche Zweifel i. S. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (analog); nicht abschließende

    StGB Bbg 7/1999, 285 [286 f.] sowie vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 -, Entscheidungsumdruck S. 3).
  • OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 223/03
    Der Antragsgegner hat zwar hinreichend dargelegt, dass die Begründung des Verwaltungsgerichtes, wonach die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde ... vom 19 Juli 2001 ungültig sei, weil in der Bekanntmachung der Satzung nicht gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmV - vom 1. Dezember 2000 (GVBl. II S. 435) auf die nach § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung hingewiesen worden sei und ein entsprechender Hinweis auf die Genehmigung in der Bekanntmachung der Bekanntmachungsanordnung nicht ausreiche, aus ihrer Sicht im Hinblick auf den Zweck des § 1 Abs. 1 Satz 2 BekanntmV nicht tragfähig ist (vgl. dazu Beschluss des Senates vom heutigen Tag - 2 B 165/03 -, S. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht