Weitere Entscheidung unten: VG Braunschweig, 13.05.2004

Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 18.08.2004 - 2 B 213/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20433
OVG Brandenburg, 18.08.2004 - 2 B 213/04 (https://dejure.org/2004,20433)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.2004 - 2 B 213/04 (https://dejure.org/2004,20433)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 2004 - 2 B 213/04 (https://dejure.org/2004,20433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die summarische Prüfung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes; Beitragsfähiger Aufwand bei Straßenbaumaßnahmen; Ermessensspielraum der Gemeinde bei der Beurteilung der Erforderlichkeit eines Aufwands; Beitragsfähigkeit von Freilegungskosten; ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; KAG Bbg § 8 Abs. 2 Satz 1; ; BBodSchG § 4 Abs. 3; ; GKG § 71 Abs. 1 Satz 2 n. F.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erforderliche Freilegungskosten beitragsfähiger Aufwand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1986 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Brandenburg, 27.11.2003 - 2 B 303/03

    Zur Angabe des Zeitpunkts der Fälligkeit der Abgabe als Mindestanforderung an

    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.2004 - 2 B 213/04
    Soweit es danach um die Frage geht, ob die Begründung des Verwaltungsgerichtes geeignet ist, das Beschlussergebnis zu tragen, ist demnach die Prüfung des Oberverwaltungsgerichtes auf diese Darlegungen beschränkt (vgl. näher u.a. Beschluss des Senates vom 27. November 2003 - 2 B 303/03 - LKV 2004, 275 m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht stellt auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Beschlüsse des Senats vom 27. November 2003, a.a.O. und vom 15. September 2003 - 2 B 130/02 - KStZ 2004, 54 jeweils m.w.N.) zutreffend darauf ab, dass ernstliche Zweifel i.S. des § 80 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Satz 3 VwGO erst gegeben sind, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als dessen Misserfolg und der Prüfungsrahmen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber der Vollprüfung im Hauptsacheverfahren eingeschränkt ist.

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.2004 - 2 B 213/04
    Zur Klärung dieser Frage im Hauptsacheverfahren dürfte es sich in erster Linie nicht, wie der Antragsteller meint, "um ein Problem der Abschnittsbildung" (vgl. § 8 Abs. 5 KAG) und dessen Überprüfung am Maßstab des aus dem allgemeinen Gleichheitssatz folgenden Willkürverbotes (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 C 2.02 -, BVerwGE 117, 200) handeln.
  • OVG Brandenburg, 15.09.2003 - 2 B 130/02

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anforderung eines Wassernutzungsentgelts;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.2004 - 2 B 213/04
    Das Verwaltungsgericht stellt auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Beschlüsse des Senats vom 27. November 2003, a.a.O. und vom 15. September 2003 - 2 B 130/02 - KStZ 2004, 54 jeweils m.w.N.) zutreffend darauf ab, dass ernstliche Zweifel i.S. des § 80 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Satz 3 VwGO erst gegeben sind, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als dessen Misserfolg und der Prüfungsrahmen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber der Vollprüfung im Hauptsacheverfahren eingeschränkt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1990 - 2 A 2223/86
    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.2004 - 2 B 213/04
    Insbesondere sind sogenannte Freilegungskosten beitragsfähig, die erforderlich sind und dazu dienen, Hindernisse im oder unter dem Straßenraum zu beseitigen, welche der Realisierung eines Bauprogramms entgegenstehen (vgl. OVG NW, Urteil vom 22. November 1990 - 2 A 2223/86 -, ZKF 1991, 254 Ls. 2; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., 2004, § 33 Rdnr. 36).
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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 13.05.2004 - 2 B 213/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24314
VG Braunschweig, 13.05.2004 - 2 B 213/04 (https://dejure.org/2004,24314)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 13.05.2004 - 2 B 213/04 (https://dejure.org/2004,24314)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 2 B 213/04 (https://dejure.org/2004,24314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Suspensiveffekt bei Abschiebungsandrohung nach erfolgreicher Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Asyl; aufschiebende Wirkung; Beanstandungsklage; Bundesbeauftragter; Feststellung; Klage; Suspensiveffekt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Aachen, 21.02.2003 - 4 L 166/03

    Abschiebungsandrohung, Aufhebung, Flüchtlingsanerkennung, Suspensiveffekt

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.05.2004 - 2 B 213/04
    Aus den dargelegten Gründen folgt das Gericht auch nicht dem VG Aachen (Beschl. v. 26. Febr. 2003 - 4 L 166/03.A -, zit. nach Juris), das weder § 38 noch § 39 AsylVfG anwenden will.
  • VG Düsseldorf, 23.07.2003 - 21 L 2528/03

    D (A), Verfahrensrecht, Abschiebungsschutz, Flüchtlingsanerkennung, Gerichtliche

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.05.2004 - 2 B 213/04
    Die analoge Anwendung des § 39 AsylVfG (VG Düsseldorf, Beschl. v. 23.07.2003 - 21 L 2528/03.A - VG Leipzig, Beschl. v. 20.08.2002 - 4 A 30476/02.A. - VG Wiesbaden, Beschl. v. 27.09.2001 - 6 G 1793/01.A -, alle zit. nach Juris) wird mit dem vielfach als unbillig empfundenen Ergebnis, dass im vorliegenden Fall der Klage aufschiebende Wirkung zukommt, während im Fall des Asylbewerbers, dessen zunächst vom Bundesamt zuerkannte Asylberechtigung vom Verwaltungsgericht aufgehoben wurde, eine solche aufschiebende Wirkung nicht besteht, gerechtfertigt.
  • VG Wiesbaden, 27.09.2001 - 6 G 1793/01

    Antrag eines srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit auf

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.05.2004 - 2 B 213/04
    Die analoge Anwendung des § 39 AsylVfG (VG Düsseldorf, Beschl. v. 23.07.2003 - 21 L 2528/03.A - VG Leipzig, Beschl. v. 20.08.2002 - 4 A 30476/02.A. - VG Wiesbaden, Beschl. v. 27.09.2001 - 6 G 1793/01.A -, alle zit. nach Juris) wird mit dem vielfach als unbillig empfundenen Ergebnis, dass im vorliegenden Fall der Klage aufschiebende Wirkung zukommt, während im Fall des Asylbewerbers, dessen zunächst vom Bundesamt zuerkannte Asylberechtigung vom Verwaltungsgericht aufgehoben wurde, eine solche aufschiebende Wirkung nicht besteht, gerechtfertigt.
  • VG Neustadt, 05.02.2001 - 7 L 2938/00
    Auszug aus VG Braunschweig, 13.05.2004 - 2 B 213/04
    Das erkennende Gericht ist mit dem VG Neustadt a.W. (Beschl. v. 05.02.2001 - 7 L 2938/00 -, InfAuslR 2001, 203, 204) der Auffassung, dass eine Anwendung der §§ 34 Abs. 1, 38 Abs. 2 AsylVfG nicht deshalb unzulässig ist, weil die isolierte Abschiebungsandrohung eine Entscheidung zur Asylberechtigung nicht trifft (so aber VG Leipzig, Beschl. v. 13.01.2000 - 6 A 31146/99.A -, Juris).
  • VG Leipzig, 13.01.2000 - 6 A 31146/99
    Auszug aus VG Braunschweig, 13.05.2004 - 2 B 213/04
    Das erkennende Gericht ist mit dem VG Neustadt a.W. (Beschl. v. 05.02.2001 - 7 L 2938/00 -, InfAuslR 2001, 203, 204) der Auffassung, dass eine Anwendung der §§ 34 Abs. 1, 38 Abs. 2 AsylVfG nicht deshalb unzulässig ist, weil die isolierte Abschiebungsandrohung eine Entscheidung zur Asylberechtigung nicht trifft (so aber VG Leipzig, Beschl. v. 13.01.2000 - 6 A 31146/99.A -, Juris).
  • VG Leipzig, 20.08.2002 - 4 A 30476/02
    Auszug aus VG Braunschweig, 13.05.2004 - 2 B 213/04
    Die analoge Anwendung des § 39 AsylVfG (VG Düsseldorf, Beschl. v. 23.07.2003 - 21 L 2528/03.A - VG Leipzig, Beschl. v. 20.08.2002 - 4 A 30476/02.A. - VG Wiesbaden, Beschl. v. 27.09.2001 - 6 G 1793/01.A -, alle zit. nach Juris) wird mit dem vielfach als unbillig empfundenen Ergebnis, dass im vorliegenden Fall der Klage aufschiebende Wirkung zukommt, während im Fall des Asylbewerbers, dessen zunächst vom Bundesamt zuerkannte Asylberechtigung vom Verwaltungsgericht aufgehoben wurde, eine solche aufschiebende Wirkung nicht besteht, gerechtfertigt.
  • VG Göttingen, 29.11.2004 - 2 B 382/04

    Abschiebungshindernisse; Aufschiebende Wirkung; Beanstandungsklage;

    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des VG Braunschweig (Beschluss vom 13.05.2004 -2 B 213/04-, zitiert nach der Entscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts, ebenso VG Lüneburg, Beschluss vom 01.07.2004 -1 B 47/04-) an, das in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt hat:.
  • VG Aachen, 26.07.2005 - 6 L 460/05
    Denn das Gericht teilt in Übereinstimmung mit der überwiegenden Anzahl der veröffentlichten Entscheidungen anderer Gerichte - vgl. z.B. VG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juli 2003, Az.: 21 L 2528/03.A, sowie die Nachweise in den Gründen des Bescheides des Bundesamtes vom 4. Juli 2005 S. 4 unten des Bescheidabrucks; für die Gegenmeinung s. z.B. VG Braunschweig, Beschluss vom 13. Mai 2004, Az.: 2 B 213/04- die Auffassung des Bundesamtes, dass (1.) die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung mit Frist von einem Monat in dem Bescheid des Bundesamtes vom 4. Juli 2005 eine Rechtsgrundlage in § 39 Abs. 1 AsylVfG -und zwar in analoger Anwendung der Normfindet, wenn -wie hiereine zugunsten des Antragstellers ergangene Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG auf Klage des Bundesbeauftragten hin aufgehoben worden ist, und dass (2.) die Klage gegen die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung in dem Bescheid vom 4. Juli 2005 nach § 75 AsylVfG -bei interessengerechter Auslegung der Vorschriftkeine aufschiebende Wirkung entfaltet.
  • VG Lüneburg, 01.07.2004 - 1 B 47/04

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsandrohung im Asylverfahren;

    Zur Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Einzelrichter auf die überzeugenden Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. W. vom 5. Februar 2001 (- 7 L 2938/00 -, InfAuslR 2001, 203) Bezug, denen er folgt (ebenso: VG Braunschweig, Beschl. v. 13.5.2004 - 2 B 213/04 -).
  • VG Chemnitz, 26.08.2005 - A 3 K 622/05

    Bundesbeauftragter, Frist, Abschiebungsandrohung, Suspensiveffekt, Vorläufiger

    Eine entsprechende Anwendung des § 38 Abs. 1 AsylVfG (so aber z.B. VG Braunschweig, Beschl. v. 13.5.2004 - 2 B 213/04 - zitiert nach Juris m.w.N, und VG Neustadt/W., Beschl. v. 5.2.2001, InfAuslR 2001, 203) oder eine direkte Anwendung des § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG (so VG Aachen, Beschl. v. 26.2.2003, - 4 L 166/03 - zitiert nach Juris) scheiden aus.
  • VG Köln, 06.06.2005 - 18 L 766/05

    Irak, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Abschiebungshindernis,

    § 39 Abs. 1 AsylVfG erfasst dabei nicht nur diejenigen Fälle, in denen das Verwaltungsgericht ausschließlich die Asylanerkennung nach Art. 16a Abs. 1 GG aufgehoben hat, sondern jedenfalls auch diejenigen, in denen das Bundesamt das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG (bzw. seit dem 01.01.2005 des § 60 Abs. 1 AufenthG) festgestellt und das Verwaltungsgericht diese Entscheidung aufgehoben hat, (vgl. Wiesbaden, Beschluss vom 27.09.2001 - 6 G 1793/01.A (1); VG Leipzig, Beschluss vom 20.08.2002 - 4 A 30476/02.A - VG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2004 - 4 K 117/03.A; a.A. VG Braunschweig, Beschluss vom 13.05.2004 - 2 B 213/04 - und VG Göttingen, Beschluss vom 29.11.2004 - 2 B 382104 - alle zitiert nach Juris).
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