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   OVG Sachsen, 06.10.2009 - 2 B 372/09   

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https://dejure.org/2009,11112
OVG Sachsen, 06.10.2009 - 2 B 372/09 (https://dejure.org/2009,11112)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.10.2009 - 2 B 372/09 (https://dejure.org/2009,11112)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - 2 B 372/09 (https://dejure.org/2009,11112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123; ZPO § 920 Abs. 2
    Neuorganisation der Bundespolizei; Dienstpostenübertragung; Anordnungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnungsgrund i.S.v. § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eines anderen Bewerbers bei Übertragung eines Dienstpostens als Diensthundelehrwart; Rechtsschutzbedürfnis bei befristet funtionaler Wahrnehmung eines Dienstpostens

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; ZPO § 920 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 3; ZPO § 920 Abs. 2
    Anordnungsgrund i.S.v. § 123 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) eines anderen Bewerbers bei Übertragung eines Dienstpostens als Diensthundelehrwart; Rechtsschutzbedürfnis bei befristet funtionaler Wahrnehmung eines Dienstpostens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 2 B 372/09
    In diesem Fall kann die Auswahlentscheidung grundsätzlich ersetzt und die Übertragung eines Dienstpostens auf einen Mitbewerber rückgängig gemacht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001, NVwZ-RR 2002, 47).

    Anders liegt der Fall nur dann, wenn es um einen Beförderungsdienstposten geht, bei dem nachfolgend eine Auswahlentscheidung zur Beförderung nicht mehr stattfindet, weil die Beförderung unmittelbar aufgrund der auf einem Beförderungsdienstposten erfolgten Bewährung erfolgt bzw. nur der erfolgreich Erprobte die Chance auf Beförderung hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001, NVwZ-RR 2002, 47; SächsOVG, Beschl. v. 16.12.2008 - 2 B 254/08 - juris).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 2 B 372/09
    Das Recht des Beamten beschränkt sich auf die Kontrolle darauf, ob eine Änderung des Dienstpostens (Umsetzung) durch Ermessensmissbrauch geprägt ist (BVerwG, Urt. v. 28.11.1991, BVerwGE 89, 199).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 2 B 372/09
    Dafür spricht auch, dass auf die Einweisung des Beamten in einen Dienstposten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht dauerhaft verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2008 - 2 C 8.07 - "Berliner Stellepool", juris Rn. 16).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 2 B 372/09
    Es muss auch nicht ausdrücklich weiter aufrecht erhalten werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1998 - 2 C 4.97 - juris).
  • OVG Sachsen, 23.07.2007 - 5 BS 104/07

    Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Erledigung; Einstweilige

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 2 B 372/09
    Der Rechtsstreit ist im Beschwerdeverfahren zunächst auf die Feststellung beschränkt, ob die Hauptsache erledigt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.1995, DVBl. 1995, 520; SächsOVG, Beschl. v. 23.7.2007, SächsVBl. 2007, 266).
  • OVG Sachsen, 05.06.2009 - 2 B 282/09

    Konkurrentenstreit; Richter; Ermessensspielraum; Streitwert

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 2 B 372/09
    Da über das Bestehen oder Nichtbestehen des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig mit der Wirkung einer Vorwegnahme der Hauptsache entschieden wird, ist eine Minderung des Wertes auf die Hälfte nicht angezeigt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5.6.2009, SächsVBl. 2009, 218 = LKV 2009, 326 sowie Beschl. v. 23.3.2009, SächsVBl. 2009, 170 f.).
  • OVG Sachsen, 16.12.2008 - 2 B 254/08

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung; Personalentwicklungskonzept;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 2 B 372/09
    Anders liegt der Fall nur dann, wenn es um einen Beförderungsdienstposten geht, bei dem nachfolgend eine Auswahlentscheidung zur Beförderung nicht mehr stattfindet, weil die Beförderung unmittelbar aufgrund der auf einem Beförderungsdienstposten erfolgten Bewährung erfolgt bzw. nur der erfolgreich Erprobte die Chance auf Beförderung hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001, NVwZ-RR 2002, 47; SächsOVG, Beschl. v. 16.12.2008 - 2 B 254/08 - juris).
  • OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 227/09

    Streitwert; Konkurrentenstreit; Diensposten; Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 2 B 372/09
    Da über das Bestehen oder Nichtbestehen des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig mit der Wirkung einer Vorwegnahme der Hauptsache entschieden wird, ist eine Minderung des Wertes auf die Hälfte nicht angezeigt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5.6.2009, SächsVBl. 2009, 218 = LKV 2009, 326 sowie Beschl. v. 23.3.2009, SächsVBl. 2009, 170 f.).
  • OVG Sachsen, 29.07.2011 - 2 B 5/11

    Dienstposten, Anordnungsgrund, Beförderung, Darlegung

    Das Recht des Beamten beschränkt sich auf die Kontrolle darauf, ob eine Änderung des Dienstpostens (Umsetzung) durch Ermessensmissbrauch geprägt ist (BVerwG, Urt. v. 28.11.1991, BVerwGE 89, 199; st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 3. November 2009 - 2 B 372/09 -, juris; Beschl. v. 13. April 2011 - 2 B 488/09 -).
  • VG Magdeburg, 22.03.2012 - 2 A 46/11

    Rechtshängigkeit bei einseitiger Erledigungserklärung und erfolglosen

    Der Rechtsstreit ist zunächst auf die Feststellung beschränkt, ob die Hauptsache erledigt ist.Die einseitig gebliebene Erledigungserklärung führt danach zur Erledigungsfeststellung, wenn ausgehend von dem ursprünglichen Antrag objektiv ein erledigendes Ereignis eingetreten ist (vgl. BVerwG, U. v. 01.09.2011 - 5 C 21.10 - SächsOVG, B. v. 06.10.2009 - 2 B 372/09 - m. w. N.).
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