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   OVG Sachsen, 21.07.2009 - 2 B 417/09   

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https://dejure.org/2009,19443
OVG Sachsen, 21.07.2009 - 2 B 417/09 (https://dejure.org/2009,19443)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.07.2009 - 2 B 417/09 (https://dejure.org/2009,19443)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 2 B 417/09 (https://dejure.org/2009,19443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsHG § 13 Abs. 4 S. 2, § 81; VwGO § 123; ZPO § 920 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsrecht und Informationsrecht des einzelnen Senators vor Senatssitzungen über die Beschlussgegenstände und die Stellungnahmen; Erfordernis einer Übersendung der Stellungnahmen zuvor beteiligter Gremien für die Wahrnehmung der Aufgaben des Senates

  • Judicialis

    SächsHG § 13 Abs. 4 S. 2; ; SächsHSG § 81; ; VwGO § 123; ; ZPO § 920 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 885 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 15 A 2604/99

    Informationsrecht der Ratsmitglieder

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2009 - 2 B 417/09
    Ebenso wie das Rederecht und das Fragerecht steht das Informationsrecht nicht dem Senat selbst, sondern originär dem einzelnen Mitglied des Vertretungsorgans zu (vgl. OVG NRW, Urt. v. 5.2.2002 - 15 A 2604/99 - juris Rn. 14 ff. für den Kommunalverfassungsstreit).
  • OVG Sachsen, 02.06.2009 - 4 B 287/09

    Geltendmachung der Mitwirkungsbefugnisse von Gemeinderatsfraktionen bei der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2009 - 2 B 417/09
    Für die Kostenverteilung im gerichtlichen Verfahren kommt es nicht darauf an, ob dem Antragsteller im universitätsverfassungsrechtlichen Verfahren ein organisationsinterner Erstattungsanspruch zusteht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2.6.2009 - 4 B 287/09 - für den Kommunalverfassungsstreit).
  • OVG Sachsen, 01.12.2009 - 2 B 557/09

    Anspruch eines einzelnen Senators auf Einberufung einer Sitzung des Vorläufigen

    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann zulässig, wenn sie zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller oder Dritte unzumutbar und nicht mehr zu beseitigen wären (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21.7.2009 - 2 B 417/09 -, [...]).

    Für die Kostenverteilung im gerichtlichen Verfahren kommt es nicht darauf an, ob dem Antragsteller im universitätsverfassungsrechtlichen Verfahren ein organisationsinterner Erstattungsanspruch zusteht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21.7.2009 - 2 B 417/09 - sowie Beschl. v. 2.6.2009 - 4 B 287/09 -, [...]).

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 4 B 311/10

    Einstweilige Anordnung, Eintragung in Architektenliste, Vorwegnahme der

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann zulässig, wenn sie zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller oder Dritte unzumutbar und nicht mehr zu beseitigen wären (s. SächsOVG, Beschl. v. 21. Juli 2009 - 2 B 417/09 - zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 02.03.2010 - 4 D 73/09

    Prozesskostenhilfe, Anordnungsgrund, Architektenliste

    Die Vorwegnahme der Hauptsache, die der Antragsteller mit seinem Antrag hier begehren dürfte, ist nur dann zulässig, wenn sie zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller oder Dritte unzumutbar und nicht mehr zu beseitigen wären (sh. SächsOVG, Beschl. v. 21.7.2009 - 2 B 417/09 - zit. nach juris).
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