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   BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16   

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BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16 (https://dejure.org/2017,16995)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2017 - 2 B 69.16 (https://dejure.org/2017,16995)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2017 - 2 B 69.16 (https://dejure.org/2017,16995)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens; Ausübung der Prostitution zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten; Ausübung dieser Tätigkeiten als ungenehmigte Nebentätigkeiten; Einbeziehung der Teilnahme an einer ...

  • rewis.io

    Disziplinarrechtliche Ahndung der Teilnahme an einer "Gang-Bang-Party"; Verbreitung von Nacktfotos im Internet und Prostitution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens; Ausübung der Prostitution zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten; Ausübung dieser Tätigkeiten als ungenehmigte Nebentätigkeiten; Einbeziehung der Teilnahme an einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16
    Ebenso wie früher die Anschuldigungsschrift muss die Klageschrift die Sachverhalte, aus denen das Dienstvergehen hergeleitet wird, aus sich heraus verständlich darstellen (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 27 m.w.N.).

    Aus der Klageschrift muss bei verständiger Lektüre deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 27 f., Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 2 B 59.11 - juris Rn. 5 m.w.N., vom 17. Juli 2013 - 2 B 27.12 - juris Rn. 14 und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 26 Rn. 17).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16
    Deshalb sind eine Vertagung rechtfertigende "erhebliche" Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2004 - 3 B 119.03 - juris Rn. 3).

    Allerdings erfordert die prozessuale Mitwirkungspflicht jedes Beteiligten, dass ein Antrag auf Terminverlegung unverzüglich gestellt wird, nachdem die Verhinderung bekannt wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2004 - 3 B 119.03 - juris Rn. 4 m.w.N. und - 1 B 203.03 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 32 = juris Rn. 4).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und zuletzt vom 27. Dezember 2016 - 2 B 126.15 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16
    Maßstab ist hierbei, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen könnte, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16
    Aus der Klageschrift muss bei verständiger Lektüre deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 27 f., Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 2 B 59.11 - juris Rn. 5 m.w.N., vom 17. Juli 2013 - 2 B 27.12 - juris Rn. 14 und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 26 Rn. 17).
  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16
    Aus der Klageschrift muss bei verständiger Lektüre deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 27 f., Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 2 B 59.11 - juris Rn. 5 m.w.N., vom 17. Juli 2013 - 2 B 27.12 - juris Rn. 14 und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 26 Rn. 17).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16
    Ein erheblicher Grund für eine Terminsaufhebung ist beispielsweise das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung, insbesondere wegen vorübergehender Verhandlungsunfähigkeit infolge einer Erkrankung (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 21).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 4, vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 8. April 2008 - 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 Rn. 10).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 4, vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 8. April 2008 - 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 Rn. 10).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und zuletzt vom 27. Dezember 2016 - 2 B 126.15 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01

    Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des

  • BVerwG, 08.04.2008 - 9 B 13.08

    Bezirksschornsteinfegermeister; Feuersicherheit; Feuerstättenschau; Abgasanlagen;

  • BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Vertagungsantrags unter

  • BVerwG, 08.02.2017 - 2 B 2.16

    Maßstäbliche Voraussetzungen eines sogenannten qualifizierten Dienstunfalls

  • BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91

    Mandatsniederlegung - Anspruch auf Terminänderung - Prozeßvertretung

  • BVerwG, 29.04.2004 - 1 B 203.03

    Antrag auf Prozesskostenhilfe; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

  • BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 59.11

    Bestimmtheitsgebot einer Nachtragsklageschrift wegen Verwahrungsbruchs eines

  • BVerwG, 20.12.2016 - 2 B 110.15

    Geltendmachung von Verfahrensfehlern in Form einer Verletzung des

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 126.15

    AKOS-Erklärung; Ankreuz-Formular; Aufwandsentschädigung; Ausland;

  • BVerwG, 27.03.1985 - 4 C 79.84

    Terminsänderung - Anwaltswechsel - Vertagung - Wiedereröffnung - Mündliche

  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 39.85

    Tatsachengericht - Überzeugungsgrundsatz - Verweigerung einer Untersuchung -

  • OVG Hamburg, 15.03.2024 - 3 Bf 282/23
    Deshalb sind eine Terminsänderung rechtfertigende "erhebliche" Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.1.1995, 9 B 1/95, NJW 1995, 1231, juris Rn. 3; Beschl. v. 29.4.2004, 3 B 119/03, Buchholz 428.8 § 2 BerRehaG Nr. 1, juris Rn. 3; Beschl. v. 20.4.2017, 2 B 69/16, Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8, juris Rn. 7; Beschl. v. 23.6.2022, 2 B 38/21, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56, juris Rn. 28 - jeweils m.w.N.; vgl. ferner OVG Hamburg, Beschl. v. 30.8.2021, 3 Bf 37/21.AZ, n.v.).

    Im Übrigen muss die Erkrankung oder sonstige Verhinderung des Prozessbevollmächtigten schlüssig aus dem beim Verwaltungsgericht vorgelegten Attest hervorgehen; die Bescheinigung muss so substantiiert sein, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhandlungsunfähigkeit selbst zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2022, 2 B 38/21, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56, juris Rn. 30; Beschl. v. 20.4.2017, 2 B 69/16, Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 25.1.2016, 2 B 34/14, NVwZ-RR 2016, 428, juris Rn. 20 f.; Beschl. v. 22.5.2001, 8 B 69/01, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30, juris Rn. 5).

  • OLG Hamm, 07.01.2019 - 5 UF 137/18

    Zulässigkeit einer Scheidung ohne Anhörung eines Beteiligten

    Zutreffend führt das Familiengericht insoweit aus, dass die Antragsgegnerin, die ausweislich des Attestes vom 05.06.2018 bereits seit diesem Zeitpunkt und nach ihrem Vorbringen andauernd bis mindestens zum 04.07.2018 verhandlungsunfähig gewesen sein will, sich rechtzeitig Kenntnis über die Modalitäten einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung einer Verhandlungsunfähigkeit hätte verschaffen müssen und ggf. rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin beim Familiengericht um einen entsprechenden Auftrag an das Gesundheitsamt bitten müssen (BVerwG, Beschluss vom 20.04.2017 - 2 B 69/16 - , juris).
  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange

    Deshalb sind eine Vertagung rechtfertigende "erhebliche" Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2004 - 3 B 119.03 - juris Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 B 69.16 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8 Rn. 6 f.).

    Allerdings erfordert die prozessuale Mitwirkungspflicht jedes Beteiligten, dass ein Antrag auf Terminverlegung unverzüglich gestellt wird, nachdem die Verhinderung bekannt wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2004 - 3 B 119.03 - juris Rn. 4 m. w. N. und - 1 B 203.03 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 32 = juris Rn. 4 sowie vom 20. April 2017 - 2 B 69.16 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8 Rn. 7).

    Im Übrigen muss etwa die Erkrankung oder sonstige Verhinderung des Prozessbevollmächtigten schlüssig aus dem beim Gericht vorgelegten Attest hervorgehen; die Bescheinigung muss so substanziiert sein, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhandlungsunfähigkeit selbst zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6 und vom 20. April 2017 - 2 B 69.16 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8 Rn. 8 f.).

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6637
OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16 (https://dejure.org/2016,6637)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.04.2016 - 2 B 69/16 (https://dejure.org/2016,6637)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. April 2016 - 2 B 69/16 (https://dejure.org/2016,6637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Fortführung einer betriebenen Heimeinrichtung; Abhängigkeit des Maßes der behördlichen Kontrolle von dem Grad der (strukturellen) Abhängigkeit der Heimbewohner von dem jeweiligen Träger der Einrichtung; Bestimmung des Umfangs der Befugnisse der ...

  • rechtsportal.de

    ABHÄNGIGKEIT; ANORDNUNGEN; AUTONOMIE; BETREUUNGSLEISTUNGEN; EINRICHTUNG; INTERESSENABWÄGUNG; PFLEGELEISTUNGEN; SENIORENSERVICE; SOFORTVOLLZUG; UNTERSAGUNG; VERHÄLTNISMÄßIGKEIT; VERPFLICHTUNG; WAHLFREIHEIT

  • rechtsportal.de

    Untersagung der Fortführung einer betriebenen Heimeinrichtung; Abhängigkeit des Maßes der behördlichen Kontrolle von dem Grad der (strukturellen) Abhängigkeit der Heimbewohner von dem jeweiligen Träger der Einrichtung; Bestimmung des Umfangs der Befugnisse der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sofortige Schließung eines "Seniorenservice"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Seniorenservice im Saarland darf vorläufig weitergeführt werden - Überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Schließung nicht gegeben

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Saarlouis, 22.03.2016 - 3 L 125/16

    Heimerlaubnis - Betriebsuntersagung nach LHeimGS

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    Unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22. März 2016 - 3 L 125/16 - wird die aufschiebende Wirkung der Klage - 3 K 124/16 - der Antragstellerin gegen die in dem Bescheid des Antragsgegners vom 22.2.2016 verfügte Untersagung ihres Betriebs ("Seniorenservice A.") wiederhergestellt.

    Mit Beschluss vom 22.3.2016 - 3 L 125/16 - hat das Verwaltungsgericht den Aussetzungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 22.3.2016 - 3 L 125/16 - ist begründet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 12 A 241/10

    Einstellungsverfügung gegenüber einem Pflegeheim kann infolge von gravierenden

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    In diesem Zusammenhang bedarf es keiner Entscheidung der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid auf die Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - und Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - (jeweils bei juris)) oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauer-Verwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - (jeweils bei juris)) Jedenfalls im Rahmen der vom Senat in dem vorliegenden Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung, bei der es maßgeblich darauf ankommt, ob das öffentliche Interesse an der sofortigen Schließung der Einrichtung vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren überwiegt, ist auf die aktuelle Sachlage abzustellen.
  • VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11

    Feststellung des Betreibens eines Pflegeheims bei Wohnungsvermietung durch einen

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    In diesem Zusammenhang bedarf es keiner Entscheidung der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid auf die Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - und Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - (jeweils bei juris)) oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauer-Verwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - (jeweils bei juris)) Jedenfalls im Rahmen der vom Senat in dem vorliegenden Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung, bei der es maßgeblich darauf ankommt, ob das öffentliche Interesse an der sofortigen Schließung der Einrichtung vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren überwiegt, ist auf die aktuelle Sachlage abzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03

    Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    In diesem Zusammenhang bedarf es keiner Entscheidung der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid auf die Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - und Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - (jeweils bei juris)) oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauer-Verwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - (jeweils bei juris)) Jedenfalls im Rahmen der vom Senat in dem vorliegenden Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung, bei der es maßgeblich darauf ankommt, ob das öffentliche Interesse an der sofortigen Schließung der Einrichtung vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren überwiegt, ist auf die aktuelle Sachlage abzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 12 A 2623/12

    Voraussetzungen für das Unterfallen einer Wohngemeinschaft in den

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    In diesem Zusammenhang bedarf es keiner Entscheidung der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid auf die Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - und Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - (jeweils bei juris)) oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauer-Verwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - (jeweils bei juris)) Jedenfalls im Rahmen der vom Senat in dem vorliegenden Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung, bei der es maßgeblich darauf ankommt, ob das öffentliche Interesse an der sofortigen Schließung der Einrichtung vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren überwiegt, ist auf die aktuelle Sachlage abzustellen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 4 L 51/14

    Einstufung einer Wohngemeinschaft als Teil einer stationären Einrichtung i.S.d.

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    Bei einer derartigen rechtlichen Bindung der Bewohner an einen bestimmten Anbieter der Pflege- oder Betreuungsleistungen ist dann nach dem Landesheimgesetz keine Wahlfreiheit der Bewohner mehr, sondern eine strukturelle Abhängigkeit der Bewohner vom Träger der Einrichtung anzunehmen.(Vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 10.2.2015 - 4 L 51/14 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 04.07.2006 - 11 K 2330/05

    Einzelfall des Betreuten Wohnens; Abgrenzung zu einem Heim

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    Ergänzend sind daneben auch die Aussagen der Beteiligten über deren faktische Handhabung von Bedeutung.(Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14.8.2003 - 22 CS 03.1664 -, und VG Karlsruhe, Urteil vom 4.7.2006 - 11 K 2330/05 -, jeweils bei juris) Allein der Umstand, dass nahezu alle Bewohner in der Vergangenheit die von der Antragstellerin angebotenen Pflegeleistungen in Anspruch genommen haben, ohne dazu vertraglich verpflichtet zu sein, rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass diese in ihrer Wahlfreiheit beeinträchtigt sind bzw. dass - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - eine strukturelle Abhängigkeit der Bewohner von der Antragstellerin vorliegt.
  • VGH Bayern, 14.08.2003 - 22 CS 03.1664
    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
    Ergänzend sind daneben auch die Aussagen der Beteiligten über deren faktische Handhabung von Bedeutung.(Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14.8.2003 - 22 CS 03.1664 -, und VG Karlsruhe, Urteil vom 4.7.2006 - 11 K 2330/05 -, jeweils bei juris) Allein der Umstand, dass nahezu alle Bewohner in der Vergangenheit die von der Antragstellerin angebotenen Pflegeleistungen in Anspruch genommen haben, ohne dazu vertraglich verpflichtet zu sein, rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass diese in ihrer Wahlfreiheit beeinträchtigt sind bzw. dass - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - eine strukturelle Abhängigkeit der Bewohner von der Antragstellerin vorliegt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2016 - 1 M 235/16

    Abgrenzung Pflegeheim zu ambulanter Wohngruppe

    Darauf, ob die Mieter die Pflege- oder Betreuungsdienste im vorliegenden konkreten Fall noch frei wählen können (§ 2 Abs. 5 Satz 2 Ziff. 3 EQG M-V), kommt es nach alldem nicht mehr an (vgl. dazu OVG Saarland, Beschl. v. 11.04.2016 - 2 B 69/16 -, juris).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 69/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30135
VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 69/16 (https://dejure.org/2016,30135)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.09.2016 - 2 B 69/16 (https://dejure.org/2016,30135)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. September 2016 - 2 B 69/16 (https://dejure.org/2016,30135)
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