Rechtsprechung
BVerwG, 16.12.2004 - 2 B 77.04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bestehen eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und einem Beamtenverhältnis - Versorgung eines Beamten innerhalb eines Beamtenverhältnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 13.06.2002 - 6 A 4794/99
- OVG Niedersachsen, 25.05.2004 - 5 IB 261/03
- OVG Niedersachsen, 25.05.2004 - 5 LB 261/03
- BVerwG, 16.12.2004 - 2 B 77.04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 B 77.04
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 28.09.2001 - 2 B 35.01
Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache im Zusammenhang …
Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 B 77.04
Dass es darüber hinaus auf weitere Umstände ankommen soll, etwa auf die Gründe für eine Unterbrechung des zeitlichen Zusammenhangs, verbietet der eindeutige Wortlaut der Übergangsvorschrift (vgl. Beschluss vom 28. September 2001 - BVerwG 2 B 35.01 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 13).
Rechtsprechung
VG Braunschweig, 10.06.2004 - 2 B 77/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kostenerstattung wegen der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs 1a BauGB; § 212a Abs 2 BauGB; § 135a BauGB; § 8a BNatSchG; § 80 Abs 5 VwGO
Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Geschossigkeit; Grundfläche; Kostenerstattung; Zuordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 20.08.2008 - 1 A 453/07
Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen anläßlich eines Eingriffs in die Natur …
(Vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 10.6.2004 - 2 B 77/04 -, bei Juris; Schmidt, Die Neuregelung des Verhältnisses zwischen Baurecht und Naturschutz, NVwZ 1998, 337, 339, 341;… darauf, dass § 8 a BNatSchG und § 9 Abs. 1a im Wesentlichen gleich lautend sind, weist auch Stemmler (in: Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, Dezember 2005, § 135a Rdnr. 12) hin.) Ein sachlicher Grund oder Anhaltspunkt für einen Willen des Gesetzgebers, in den Fällen, in denen die Zuordnungsfestsetzung noch nach der früheren Rechtslage erfolgt ist, von einer Kostenerstattung abzusehen, ist nicht erkennbar.(VG Braunschweig, Beschluss vom 10.6.2004 - 2 B 77/04 -, bei Juris, Rdnr. 4) Das OVG Rheinland-Pfalz hat in einem Fall, der die Rechtsänderung durch die mit Wirkung vom 1.5.1993 erstmals in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in den §§ 8a bis 8c BNatSchG betraf, entschieden, dass diese Regelungen sich auch auf Vorhaben in Bebauungsplänen, die vor dem 1.5.1993 in Kraft getreten sind, erstrecken und die ehemals einschlägige Regelung über die Kostenerstattung in § 8a Abs. 4 BNatSchG auch auf Ausgleichsmaßnahmen anwendbar ist, die in solchen sogenannten Altplänen festgesetzt wurden.
Erst recht hilft der Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig (VG Braunschweig, Beschluss vom 10.6.2004 - 2 B 77/04 -, bei Juris) vom 10.6.2004 insoweit nicht weiter: Gegenstand dieser Entscheidung war die unzulässige, weil sachwidrige Anknüpfung der Zuordnungsentscheidung an die eingeschossige Bebaubarkeit eines Grundstücks.
- VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 650/10
Festsetzung und Erhebung einer Vorauszahlung auf einen Kostenerstattungsbetrag …
§ 135 a-c BauGB sind - von weitergehenden Regelungen abgesehen - mit § 8a BNatSchG a.F. identisch, weshalb die Satzung auch nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 10. Juni 2004 - 2 B 77/04 -, juris.