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   OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03   

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OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03 (https://dejure.org/2008,2636)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.07.2008 - 2 Bf 277/03 (https://dejure.org/2008,2636)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 2 Bf 277/03 (https://dejure.org/2008,2636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer erteilten Baugenehmigung für die Errichtung eines "Doppelhauses" mit vier Wohneinheiten; Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung bei Unbestimmtheit oder Widersprüchlichkeit der genehmigten Bauvorlagen hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Baumaßnahmen und der ...

  • Judicialis

    HBauO 1986 § 68 Abs. 3; ; VwGO § 113 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HBauO 1986 § 68 Abs. 3; VwGO § 113 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung des Nachbarn durch Baugenehmigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschreitung des bauordnungsrechtlichen Mindestabstands durch einen Vorbau rechtswidrig! (IBR 2009, 113)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 101 (Ls.)
  • DVBl 2008, 1591 (Ls.)
  • BauR 2009, 1527
  • BauR 2009, 203
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Hamburg, 21.05.2003 - 2 Bf 80/99

    Zum Begriff der "untergeordneten Gebäudeteile"

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03
    Als wesentliches Merkmal haben diese Gebäudeteile gemeinsam, dass sie sich aufgrund der ihnen zugedachten Funktionen und nach der Bautradition ausschließlich vor einer Außenwand anordnen lassen und daher eine unmittelbare gestalterische und funktionale Beziehung zur Gebäudefassade aufweisen (OVG Hamburg, Urt. v. 21.5.2003, NordÖR 2004, 31 m.w.N.).

    In dieser Funktion der vorspringenden Gebäudeteile liegt die innere Rechtfertigung für das Regel - Ausnahmeverhältnis der Abstandsflächen für Außenwände einerseits und vorspringende Gebäudeteile andererseits (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 21.5.2003, a.a.O.).

    In den Fällen, in denen es sich um eine eingeschossige Außenwand handelt und die vortretenden Gebäudeteile nahezu die Höhe dieser Außenwand einnehmen, können sie daher keinesfalls mehr als untergeordnet angesehen werden, wenn sie mehr als 40 % der Gesamtlänge einer Außenwand beanspruchen (OVG Hamburg, Urt. v. 21.5.2003, a.a.O., 32).

    Eine solche liegt vor, wenn der abtrennbare Teil räumlich-gegenständlich klar abgrenzbar ist und für den verbleibenden Teil der (nachbarrechtskonformen) Baugenehmigung ein sinnvoll nutzbares Vorhaben zurückbleibt, das keine größeren Umplanungen notwendig macht (OVG Hamburg, Urt. v. 21.5.2003, a.a.O., 33).

  • OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98

    Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03
    Ob und inwieweit eine Norm des Bauplanungsrechts betroffenen Nachbarn Abwehrrechte einräumt, ist grundsätzlich durch Auslegung zu ermitteln (OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, NordÖR 2002, 454, 455).

    Der Begründung des Bebauungsplans lässt sich auch nicht entnehmen, dass der Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse, die lediglich das Maß der baulichen Nutzung betrifft und von daher grundsätzlich keine Abwehrrechte begründet (OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, a.a.O., 455), ausnahmsweise nachbarschützende Wirkung zukommt.

    Dieser Anforderung an den Mindestabstand kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gemäß § 68 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HBauO 1986 nachbarschützende Wirkung zu (OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2002, NordÖR 2002, 454, 456 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03
    Umgekehrt sind die Interessen desjenigen, dessen Vorhaben grundsätzlich unzulässig bzw. nur ausnahmsweise zulässig ist, geringer zu gewichten (BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343, 347 f.; Urt. v. 25.2.1977, BVerwGE 52, 122, 126).

    Denn jedenfalls würde diese Abweichung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung, die nur das Maß der baulichen Nutzung betrifft, nicht zu einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots führen, das sich insoweit aus der entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO 1977 ergibt (dazu BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, a.a.O., 345 f.).

  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03
    Verletzt ist dieses Rücksichtnahmegebot, wenn die von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen über das dem Nachbarn billigerweise Zumutbare hinausgehen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74).

    Was die gerügten Einsichtnahmemöglichkeiten anbelangt, scheidet eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots in der Regel aus, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten werden (vgl. z.B. Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03
    Umgekehrt sind die Interessen desjenigen, dessen Vorhaben grundsätzlich unzulässig bzw. nur ausnahmsweise zulässig ist, geringer zu gewichten (BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343, 347 f.; Urt. v. 25.2.1977, BVerwGE 52, 122, 126).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03
    Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, ob die Nachbarn durch die Festsetzung i.S. eines "Austauschverhältnisses" rechtlich derart verbunden sind, dass sie zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet sind oder eine "bau- und bodenrechtliche Schicksalsgemeinschaft" bilden, aus der keiner der Beteiligten ausscheren darf (OVG Münster, Urt. v. 22.8.2005, BauR 2006, 342, 344).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.1998 - 11 B 845/98

    Baugenehmigung; Freistellungsverfahren; Rechtsbehelfe des Nachbarn; Unbestimmte

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03
    Eine Baugenehmigung ist rechtswidrig und verletzt den Nachbarn in seinen Rechten, wenn die genehmigten Bauvorlagen hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Baumaßnahmen unbestimmt sind und infolgedessen bei der Ausführung des Vorhabens eine Verletzung von nachbarschützenden Rechten nicht auszuschließen ist (OVG Münster, Beschl. v. 2.10.1998, NVwZ-RR 1999, 427; OVG Bautzen, Urt. v. 5.12.2002, SächsVBl. 2003, 235).
  • OVG Hamburg, 08.01.2007 - 2 Bs 332/06

    Plankonforme Bebauung eines Nachbargrundstücks; Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03
    Dass die Klägerin die neuen Maßfestsetzungen selbst nicht ausgeschöpft hat, macht das Bauvorhaben des Beigeladenen, der das festgesetzte Maß ausnutzt, nicht schon rücksichtslos (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2007, NordÖR 2007, 366).
  • OVG Hamburg, 04.10.2006 - 2 Bf 28/05

    Abstandsflächen bei Vorbauten

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03
    Untergeordnete Bauteile dürfen auch nach Umfang und Auswirkungen gegenüber dem Gesamtvorhaben nicht nennenswert ins Gewicht fallen oder in Erscheinung treten (OVG Hamburg, Beschl. v. 4.10.2006, NordÖR 2007, 40).
  • OVG Hamburg, 03.05.1994 - Bs II 18/94

    Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03
    Dem Ortsgesetzgeber steht es - mit Ausnahme der Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung, die bereits kraft Bundesrechts nachbarschützende Wirkung haben - grundsätzlich frei, eine Festsetzung auch zum Schutze Dritter oder aber ausschließlich aus städtebaulichen Gründen zu treffen (OVG Hamburg, Beschl. v. 3.5.1994, BauR 1995, 213).
  • OVG Hamburg, 25.06.2019 - 2 Bs 100/19

    Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan; Nachbarschutz;

    Dies gilt auch für die Festsetzungen eines Bebauungsplans, die gemäß § 10 Abs. 1 BauGB normativen Charakter haben (OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/03, NordÖR 2008, 533, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Die Teilbarkeit einer Baugenehmigung ist gegeben, wenn der abtrennbare Teil räumlich-gegenständlich klar abgrenzbar ist und für den verbleibenden Teil der (nachbarrechtskonformen) Baugenehmigung ein sinnvoll nutzbares Vorhaben zurückbleibt, das keine größeren Umplanungen notwendig macht, und der Bauherr das Vorhaben notfalls selbst als teilbar ansieht (vgl. HambOVG, Urt. v. 14.07.2008 - 2 Bf 277/03 -, juris RdNr. 35; Beschl. v. 17.11.2011 - 2 Bs 177/11 -, juris RdNr. 46).
  • VG Würzburg, 08.02.2024 - W 5 K 23.163

    Baurechtliche Nachbarklage, isolierte Befreiung, Errichtung eines Swimmingpools,

    Dies gilt auch für die Festsetzungen eines Bebauungsplans, die gemäß § 10 Abs. 1 BauGB normativen Charakter haben (OVG Hamburg, U.v. 14.7.2008 - 2 Bf 277/03 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VG Köln, 05.09.2017 - 2 K 6600/15

    Keine naturschutzrechtliche Befreiung für einen Friedwald in Swisttal

    Wird im Rahmen eines Verwaltungsakts auf Antragsunterlagen verwiesen, kann eine mangelnde Bestimmtheit dieser Dokumente zur Unbestimmtheit des Verwaltungsakts führen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Mai 1994 - 10 A 1025/90 -, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 05. Dezember 2002 - 1 B 325/01 -, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 2008 - 2 Bf 277/03 -, juris.
  • OVG Hamburg, 28.07.2009 - 2 Bs 67/09

    Hofgemeinschaft; Bebauung des Nachbargrundstücks, Rücksichtnahmegebot

    b) Die Festsetzungen und Vorschriften über das Maß der zulässigen Bebauung gemäß §§ 17 bis 20 BauNVO 1962, hinsichtlich derer die Antragsgegnerin Befreiungen erheblichen Umfangs erteilt hat, vermitteln Nachbarn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 23.6.1995, BRS 57 Nr. 209; Beschl. v. 19.10.1995, BRS 57 Nr. 219), der das Beschwerdegericht folgt (zuletzt Urt. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/03, in juris; Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73), selbst keine subjektiven Rechte.
  • OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20

    Materielle Planreife; Kerngebiet; zulässige Wohnnutzung;

    Die Mikrowohnungen in den beiden ersten Geschossen können von dem verbleibenden Vorhaben nicht hinweggedacht werden, ohne dass dieses bautechnisch und funktionell diesem Zustand angepasst werden müsste (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 46; Urt. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/03, NordÖR 2008, 533, juris Rn. 35).
  • OVG Hamburg, 15.10.2008 - 2 Bs 171/08

    Kita Reventlowstraße muss vorläufig geschlossen werden

    Zwar kommt in Betracht, dass in einem Klageverfahren eine Baugenehmigung auf die Klage eines Dritten nur soweit aufzuheben ist, wie sie dessen subjektiven Rechte verletzt (OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/03, juris; Urt. v. 21.5.2003, NordÖR 2004, 31, 33).
  • OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch die von einer Wärmepumpe

    Eine Teilbarkeit setzt jedenfalls voraus, dass für den verbleibenden Teil der (nachbarrechtskonformen) Baugenehmigung ein sinnvoll nutzbares Vorhaben zurückbleibt, das keine größeren Umplanungen notwendig macht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/03, NordÖR 2008, 533, juris Rn. 35).
  • OVG Hamburg, 05.09.2008 - 2 Bs 65/08

    Zustimmung des Nachbarn bei baulicher Änderung

    Die Teilaufhebung einer Baugenehmigung kommt immer dann in Betracht, wenn der die Rechte des Nachbarn verletzende Bestandteil eines Bauvorhabens räumlich-gegenständlich klar abgrenzbar ist und das im Übrigen nachbarrechtskonform genehmigte Vorhaben ohne größere Umplanungen auch dann sinnvoll genutzt werden kann, wenn der besagte Bestandteil entfällt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/03).

    Dafür spricht die Stringenz des Abstandsflächenrechts, das in § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HBauO einen Mindestabstand der Bebauung zum Nachbargrundstück festlegt, der ohne Zustimmung des Nachbarn nicht - auch nicht etwa geringfügig - unterschritten werden darf (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.2008, a.a.O., noch zu § 68 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 HBauO 1986).

  • VG Würzburg, 25.01.2024 - W 5 K 23.938

    Baurechtliche Nachbarklage, Baugenehmigung für Doppelhaushälfte mit

    Dies gilt auch für die Festsetzungen eines Bebauungsplans, die gemäß § 10 Abs. 1 BauGB normativen Charakter haben (OVG Hamburg, U.v. 14.7.2008 - 2 Bf 277/03 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15

    Auslegung eines Schreibens als Widerspruch; Nachbarklage gegen Umbau und

  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 22 A 17.40004

    Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk

  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2017 - 1 MB 15/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Baugenehmigungsbehörde

  • OVG Sachsen, 13.08.2012 - 1 B 242/12

    Möglichkeit der Annahme der Teilbarkeit einer Baugenehmigung gegen den

  • VG Hamburg, 06.01.2014 - 9 E 2814/13

    Zur baurechtlichen Zulässigkeit eines Ikea-Einrichtungshauses im

  • VG Würzburg, 01.03.2021 - W 5 S 21.74

    Nachbarschutz und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

  • VG Hamburg, 22.08.2018 - 7 K 342/18

    Abstandsflächen; Lüftungsbauwerke für Tiefgaragen; Teilbarkeit der Baugenehmigung

  • VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14

    Abstandsflächen; grenzständige Bebauung; notwendige Fenster; Rücksichtnahmegebot

  • VG Würzburg, 27.01.2022 - W 5 S 21.1524

    Drittschutz bei Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines

  • VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 20.792

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Hospizes

  • VG Hamburg, 22.06.2016 - 9 K 4021/13

    Brandwand als Gebäudeabschlusswand - Baugrenze - Baulast

  • VG Würzburg, 12.05.2022 - W 5 K 21.948

    Ertfolglose Nachbarklage gegen Lagerhalle im Gewerbegebiet

  • VG Würzburg, 27.01.2023 - W 5 S 22.1798

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Lagerhallen im Gewerbegebiet

  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2020 - 9 L 39/20

    Baugenehmigung Grenzbebauung Länge Gesamtlänge Winkel Grundstücksgrenze

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