Rechtsprechung
   BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4498
BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99 (https://dejure.org/1999,4498)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99 (https://dejure.org/1999,4498)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - 2 BvR 1067/99 (https://dejure.org/1999,4498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 210 Abs. 3 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) mit Art. 101 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 537
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 2 Ws 71/99

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, DRK Bochum, Untreue

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn, - Bevollmächtigte: 1. Rechtsanwalt Dr. Sven Thomas, Wasserstraße 13, Düsseldorf, 2. Prof. Dr. Klaus Bernsmann, Universität Köln, Kriminalwissen- schaftliches Institut, Albertus-Magnus-Platz, Köln gegen a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. April 1999 - 2 Ws 71/99 -, b) mittelbar § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach, und die Richter Jentsch, Hassemer gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 30. Juni 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99
    § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO ist aus den in BVerfGE 20, 336 [342 ff.] genannten Gründen mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 1993 - 2 BvR 848/93 -, in Juris veröffentlicht).
  • BVerfG, 13.06.1993 - 2 BvR 848/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Eröffnung des Hauptverfahrens unter dem

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99
    § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO ist aus den in BVerfGE 20, 336 [342 ff.] genannten Gründen mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 1993 - 2 BvR 848/93 -, in Juris veröffentlicht).
  • OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10

    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer

    Besondere Gründe, die eine entsprechende Entscheidung veranlasst hätten (vgl. BVerfG StV 2000, 537), waren nicht ersichtlich.
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 335/16

    Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem benachbarten Gericht durch Entscheidung

    Die Vorschrift des § 210 Abs. 3 StPO ist im Hinblick auf das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) dahin verfassungskonform auszulegen, dass das Beschwerdegericht das Strafverfahren in der Regel bei dem zuvor mit der Sache befassten Spruchkörper belassen muss, außer wenn besondere Gründe dafür vorliegen, dass die Hauptverhandlung vor einem anderen Gericht stattzufinden hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juni 1993 - 2 BvR 848/93, juris Rn. 4 f.; vom 30. Juni 1999 - 2 BvR 1067/99, StV 2000, 537; vom 15. September 2005 - 2 BvR 1229/05, juris Rn. 2).

    Seine Entscheidung ist bis zur Grenze objektiver Willkür hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1999 - 2 BvR 1067/99, aaO).

    Ebenso hat berücksichtigt werden dürfen, dass das Landgericht Verden die Nichteröffnung des Hauptverfahrens damit begründet hatte, dass der Angeklagte "höchstwahrscheinlich freizusprechen' sei, und sich mithin nicht damit begnügt hatte, den hinreichenden Tatverdacht zu verneinen (zur Bedeutung der Begründung der Ablehnungsentscheidung für die Zuständigkeitsbestimmung s. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1999 - 2 BvR 1067/99, aaO).

  • OLG Oldenburg, 17.07.2008 - 1 Ws 371/08

    Vorliegen eines empfindlichen Übels im Sinne des Erpressungstatbestands bei einem

    Dass sich die erkennenden Richter deshalb in dieser Sache in einem besonderen Maße der öffentlichen Wahrnehmung stellen müssen, lässt es nicht gänzlich ausgeschlossen erscheinen, dass die bisher mit der Sache befassten Richter unbewusst dazu tendieren könnten, ihre Nichteröffnungsentscheidung im weiteren Verfahrensablauf vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen und die Gründe, die zu Aufhebung ihrer Entscheidung durch den Senat führen, innerlich nicht zu akzeptieren bzw. nicht unbefangen zu berücksichtigen, vgl. BVerfG Beschluss vom 13. Juni 1993, Aktz. 2 BvR 848/93, und BVerfG StV 2000, 537.
  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04

    Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat

    § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO, gegen den keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BVerfG StV 2000, 537; BVerfG, Beschluß vom 13.06.1993 - 2 BvR 848/93 - vgl. auch BVerfGE 20, 336; OLG Frankfurt NStE Nr. 5 zu § 210 StPO), ist im Lichte des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dahin auszulegen, daß das Beschwerdegericht das Strafverfahren in der Regel bei dem Spruchkörper belassen muß, der nach der Verfahrensordnung und der Geschäftsverteilung dafür zuständig ist und deshalb auch bisher damit befaßt war; nur wenn besondere Gründe bestehen, kann das Beschwerdegericht bestimmen, daß die Hauptverhandlung vor einem anderen Gericht stattzufinden hat (BVerfG, Beschluß vom 13.06.1993 - 2 BvR 848/93 - Meyer-Goßner, 47. Auflage, § 210 StPO, Rdnr. 10).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Eine Eröffnung vor einer anderen Kammer gemäß § 210 Abs. 3 S. 1 StPO kommt nur beim Vorliegen besonderer Gründe in Betracht (BVerfG StV 2000, 537; Kammerbeschluss vom 13.06.1993 - 2 BvR 848/93, zitiert nach juris; Meyer-Goßner /Schmitt a.a.O., § 210, Rn. 10; KK-StPO/ Schneider a.a.O., § 210, Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • KG, 04.11.2014 - 2 Ws 298/14

    Untreue durch Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Es kann deshalb nicht (mehr) erwartet werden, dass sie sich die Auffassung des Eröffnungsbeschlusses innerlich zu eigen machen würde (vgl. BVerfG, StV 2000, 537; Beschluss vom 13. Juni 1993 - 2 BvR 848/93 - juris; OLG Frankfurt, NJW 2005, 1727, 1736).
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12

    Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine

    Nach dem Wortlaut des § 210 Abs. 3 StPO, der mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1999 - 2 BvR 1067/99 mwN), gibt das Beschwerdegericht lediglich "der Beschwerde statt" und kann - zusätzlich - das Hauptverfahren vor einem anderen, dem Ausgangsgericht gleichgeordneten Gericht eröffnen.
  • OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01

    Vorteilsannahme als Klinikleiter einer Uniklinik

    Gleichwohl fehlt die Steuerungsaufgabe des Rechtsmittelsgerichts hier nicht völlig (vgl. BVerfG StV 00, 537), so dass es gerechtfertigt ist, die mit der Anklageerhebung verbundenen Rechtsfragen der Beurteilung durch eine andere Strafkammer zu unterbreiten.
  • BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvR 1229/05

    Willkürlicher Entzug des gesetzlichen Richters; Zuweisung an ein anderes Gericht

    Die Vorschrift des § 210 Abs. 3 StPO ist mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 20, 336 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 1993 - 2 BvR 848/93 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 1999 - 2 BvR 1067/99 -, StV 2000, S. 537; a.A. Seier, StV 2000, S. 586).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht