Rechtsprechung
BVerfG, 28.01.2003 - 2 BvR 11/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Versagung von Vollzugslockerungen wegen der Erforderlichkeit weiterer therapeutischer Maßnahmen
- Wolters Kluwer
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde gegen Voraussetzungen einer Gewährung von Vollzugslockerungen - Erforderlichkeit einer therapeutischen Maßnahme
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StVollzG § 11 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 11 Abs. 2
Gewährung von Vollzugslockerungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 15.08.2002 - 13 StVK 122/02
- OLG Karlsruhe, 14.11.2002 - 2 Ws 275/02
- BVerfG, 28.01.2003 - 2 BvR 11/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 28.01.2003 - 2 BvR 11/03
Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
- OLG Schleswig, 09.04.2008 - 2 VollzWs 42/08
Anforderungen an die Gewährung von Lockerungen im Maßregelvollzug
Unter dem Aspekt des notwendigen Grundrechtschutzes kann es sich nämlich bei § 17 MVollzG Schl.-H. nicht anders verhalten als bei den nach § 11 StVollzG im Strafvollzug zu gewährenden Vollzugslockerungen, welche das Bundesverfassungsgericht ebenfalls in Zusammenhang mit dem Resozialisierungsinteresse des Strafgefangenen als grundrechtlich geschützt angesehen hat (BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 2 BvR 11/03 - unter II 1 a; zum grundrechtlichen Schutz des Resozialierungsinteresses allgemein BVerfGE 35, 202, 235 f, seither ständige Rechtsprechung).