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   BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 1194/01   

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https://dejure.org/2002,6317
BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 1194/01 (https://dejure.org/2002,6317)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2002 - 2 BvR 1194/01 (https://dejure.org/2002,6317)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 1194/01 (https://dejure.org/2002,6317)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 759
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 1194/01
    Eine solche Entscheidung setzt voraus, dass die karitative oder soziale Tätigkeit aufgrund verbindlicher Anordnung im Rahmen des Zivildienstes als solche den Betroffenen in einen schweren inneren Konflikt führt, in dem er sich aus innerer Notwendigkeit für die Verweigerung des Zivildienstes entscheidet (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 12, 45 ; Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 28. Februar 1984 - 2 BvR 100/84 -, NJW 1984, S. 1675 f.).
  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 1194/01
    Eine solche Entscheidung setzt voraus, dass die karitative oder soziale Tätigkeit aufgrund verbindlicher Anordnung im Rahmen des Zivildienstes als solche den Betroffenen in einen schweren inneren Konflikt führt, in dem er sich aus innerer Notwendigkeit für die Verweigerung des Zivildienstes entscheidet (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 12, 45 ; Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 28. Februar 1984 - 2 BvR 100/84 -, NJW 1984, S. 1675 f.).
  • BVerfG, 28.02.1984 - 2 BvR 100/84

    Mehrfachverurteilung wegen Nichtbefolgung einer Einberufung zum Zivildienst

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 1194/01
    Eine solche Entscheidung setzt voraus, dass die karitative oder soziale Tätigkeit aufgrund verbindlicher Anordnung im Rahmen des Zivildienstes als solche den Betroffenen in einen schweren inneren Konflikt führt, in dem er sich aus innerer Notwendigkeit für die Verweigerung des Zivildienstes entscheidet (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 12, 45 ; Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 28. Februar 1984 - 2 BvR 100/84 -, NJW 1984, S. 1675 f.).
  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Die von ihnen in diesem Zusammenhang angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ersatzdienstverweigerung, wonach die wiederholte Nichtbefolgung einer Einberufung zum Zivildienst unter dem Gesichtspunkt eines einheitlichen und fortwirkenden inneren Entschlusses dann dieselbe Tat im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG darstellt, wenn der Dienstverweigerung eine fortdauernde und ernsthafte, an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung des Gewissens zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 23, 191 ; BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 28. Februar 1984 - 2 BvR 100/84 -, NJW 1984, S. 1675; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 1194/01 -, juris, Rn. 3), lässt sich nicht auf vorliegenden Sachverhalt übertragen.
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