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   BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvR 13/21   

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https://dejure.org/2022,15172
BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvR 13/21 (https://dejure.org/2022,15172)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2022 - 2 BvR 13/21 (https://dejure.org/2022,15172)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 2 BvR 13/21 (https://dejure.org/2022,15172)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde, Anordnung der Auslagenerstattung, Gegenstandswertfestsetzung

  • Bundesverfassungsgericht

    Anordnung der Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Anordnung der Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Auslagenerstattung nach Erledigung der Hauptsache nach Billigkeitsgesichtspunkten

  • rewis.io

    Anordnung der Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde

  • Burhoff online

    Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde, Anordnung der Auslagenerstattung, Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1 ; RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Anordnung der Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    RVG § 14 Abs. 1 ; RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Auslagenerstattung nach Erledigung der Hauptsache nach Billigkeitsgesichtspunkten

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - Anordnung der Auslagenerstattung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslagenerstattung für die erledigte Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvR 13/21
    Über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und die Hauptsache ist nicht mehr zu entscheiden, weil der Beschwerdeführer sie mit Schriftsätzen vom 12. Januar 2021 und vom 21. Februar 2022 für erledigt erklärt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, sie ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, als wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. etwa BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 5, 316 ).

    b) Nach diesen Maßstäben entspricht es der Billigkeit, neben der Erstattung der Auslagen des Beschwerdeführers im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch die Erstattung seiner notwendigen Auslagen im Hauptsacheverfahren anzuordnen (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvR 13/21
    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, sie ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, als wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. etwa BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 5, 316 ).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvR 13/21
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2020 (BVerfGE 156, 182 ff.) forderte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf am 5. Januar 2021 die rumänischen Behörden zu ergänzenden Informationen sowie weiteren Zusicherungen hinsichtlich der den Beschwerdeführer im Falle seiner Auslieferung wahrscheinlich erwartenden Haftbedingungen auf.
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvR 13/21
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvR 13/21
    Eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde findet im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvR 13/21
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvR 13/21
    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, sie ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, als wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. etwa BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 5, 316 ).
  • BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 2767/17

    Nichtannahme einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvR 13/21
    Eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde findet im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, Rn. 13).
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