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   BVerfG, 07.09.2009 - 2 BvR 1966/04   

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https://dejure.org/2009,9131
BVerfG, 07.09.2009 - 2 BvR 1966/04 (https://dejure.org/2009,9131)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.2009 - 2 BvR 1966/04 (https://dejure.org/2009,9131)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 2009 - 2 BvR 1966/04 (https://dejure.org/2009,9131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Anwendung von § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a und S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F.v. 2000; Notwendigkeit einer Darlegung einer verfassungsrechtlich relevanten Ungleichbehandlung bei einer Rüge der ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § 33a Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Rückforderung des Kindergeldes wegen eigener Einkünfte des in der Ausbildung befindlichen Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld: Einkommensgrenze als Jahresbetrag; juristischer Vorbereitungsdienst als Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 3, GG Art 6, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a
    Berufsausbildung; Einkommensteuer; Kind; Vorbereitungsdienst

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 2068
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2009 - 2 BvR 1966/04
    Dem Gesetzgeber steht es dabei grundsätzlich frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen, ihr durch Gewährung von Kindergeld Rechnung zu tragen oder beide Möglichkeiten zu kombinieren (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; BVerfGK 3, 208 ).
  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvR 1375/03

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen bei

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2009 - 2 BvR 1966/04
    Dem Gesetzgeber steht es dabei grundsätzlich frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen, ihr durch Gewährung von Kindergeld Rechnung zu tragen oder beide Möglichkeiten zu kombinieren (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; BVerfGK 3, 208 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2009 - 2 BvR 1966/04
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2009 - 2 BvR 1966/04
    Dem Gesetzgeber steht es dabei grundsätzlich frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen, ihr durch Gewährung von Kindergeld Rechnung zu tragen oder beide Möglichkeiten zu kombinieren (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; BVerfGK 3, 208 ).
  • BFH, 14.11.2013 - III R 18/13

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten bei drei unter

    (3) Überdies bezieht das BVerfG, sofern im Zusammenhang mit einer durch kindesbedingte Aufwendungen verminderten Leistungsfähigkeit die Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG gerügt wird, das gesamte den Regelungskomplex umfassende Normengeflecht in die Prüfung mit ein, da es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei steht, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht oder im Sozialrecht zu berücksichtigen (vgl. etwa Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 7. September 2009  2 BvR 1966/04, BFH/NV 2009, 2123).
  • BFH, 25.11.2010 - III R 111/07

    Verfassungsmäßigkeit des Ausbildungsfreibetrags

    Wird eine verfassungswidrig zu niedrige Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit aufgrund von Unterhaltszahlungen geltend gemacht, so ist das gesamte betroffene Normengeflecht in den Blick zu nehmen (BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 2009  2 BvR 1966/04, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 173).
  • BFH, 20.12.2012 - III R 29/12

    Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs nach § 31 Satz 4 EStG - Keine

    Eine verminderte Leistungsfähigkeit durch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem Kind muss bei allen Steuerpflichtigen unabhängig von ihrem individuellen Grenzsteuersatz berücksichtigt werden (Beschluss des BVerfG in BVerfGE 110, 412; Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 7. September 2009  2 BvR 1966/04, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2009, 2068).
  • BFH, 18.10.2013 - III B 46/13

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der

    Insoweit hat das BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 7. September 2009  2 BvR 1966/04, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2009, 2068, m.w.N.) und ihm folgend der Senat (Urteile vom 20. Dezember 2012 III R 29/12, BFH/NV 2013, 723, und in BFHE 231, 567, BStBl II 2011, 281) darauf abgestellt, dass Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot "horizontaler Steuergleichheit" verlangt, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit gleich hoch zu besteuern.
  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 K 1763/09

    Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes - Herabsetzung der Altersgrenze

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. aus jüngerer Zeit den Beschluss vom 7. September 2009 2 BvR 1966/04, FamRZ 2009, 2068 mit weiteren Nachweisen) steht es dem Gesetzgeber nämlich grundsätzlich frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen, ihr durch Gewährung von Kindergeld Rechnung zu tragen oder beide Möglichkeiten zu kombinieren.
  • BFH, 16.10.2008 - III B 81/08

    Ruhen des Verfahrens - Regelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als Jahresgrenzbetrag

    Er regt die Anordnung des Ruhens des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dem dort anhängigen Verfahren 2 BvR 1966/04 an.
  • FG München, 28.06.2007 - 5 K 866/05

    Dem Kindergeldanspruch entgegenstehende Einkünfte des Kindes; Juristischer

    Der juristische Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar zählt zur juristischen Berufsausbildung (Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 13.07.2004 VIII R 20/02, BFH/NV 2005, 36; vgl. hierzu auch anhängige Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1966/04).
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