Rechtsprechung
BVerfG, 07.02.2001 - 2 BvR 418/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unbegründete Rüge der Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch fachgerichtliche Entscheidung
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs - Parteivorbringen - Kenntnisnahme des Vorbringens - Einwendung - Allgemeine inhaltliche Überprüfung
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 4; ; InsO § 305 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 22.12.1999 - 59 IK 61/99
- BVerfG, 07.02.2001 - 2 BvR 418/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …
Auszug aus BVerfG, 07.02.2001 - 2 BvR 418/00
Den vom Bundesverfassungsgericht zur Berücksichtigung von Parteivorbringen entwickelten Anforderungen (vgl. BVerfGE 69, 145 stRspr) ist damit Genüge getan. - BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
- BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55
Blutgruppenuntersuchung
Auszug aus BVerfG, 07.02.2001 - 2 BvR 418/00
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass es nicht dazu berufen ist, die rechtskräftige Entscheidung eines Fachgerichts einer allgemeinen inhaltlichen Überprüfung zu unterziehen (BVerfGE 1, 418 ; 2, 336 ; 3, 213 ; 5, 13 ; stRspr). - BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51
Entlassung von Nationalsozialisten
Auszug aus BVerfG, 07.02.2001 - 2 BvR 418/00
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass es nicht dazu berufen ist, die rechtskräftige Entscheidung eines Fachgerichts einer allgemeinen inhaltlichen Überprüfung zu unterziehen (BVerfGE 1, 418 ; 2, 336 ; 3, 213 ; 5, 13 ; stRspr). - BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52
Armenanwalt
Auszug aus BVerfG, 07.02.2001 - 2 BvR 418/00
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass es nicht dazu berufen ist, die rechtskräftige Entscheidung eines Fachgerichts einer allgemeinen inhaltlichen Überprüfung zu unterziehen (BVerfGE 1, 418 ; 2, 336 ; 3, 213 ; 5, 13 ; stRspr).