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   BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11   

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BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11 (https://dejure.org/2011,8964)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.2011 - 2 BvR 960/11 (https://dejure.org/2011,8964)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 (https://dejure.org/2011,8964)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 45 Abs 1 S 1 StPO, § 116 Abs 1 StVollzG, § 120 Abs 1 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe der Stellungnahme einer Prozesspartei an die Gegenpartei - Zur Handhabung der Fristbestimmung des § 45 StPO - hier: Annahme der Verfassungsbeschwerde bei Unzulässigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Durch eine Nichtzugänglichmachung der Stellungnahme des Justizministeriums zur Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt; Vereinbarkeit der Nichtzugänglichmachung der Stellungnahme des Justizministeriums zur Zulässigkeit ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe der Stellungnahme einer Prozesspartei an die Gegenpartei - Zur Handhabung der Fristbestimmung des § 45 StPO - hier: Annahme der Verfassungsbeschwerde bei Unzulässigkeit des ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe der Stellungnahme einer Prozesspartei an die Gegenpartei - Zur Handhabung der Fristbestimmung des § 45 StPO - hier: Annahme der Verfassungsbeschwerde bei Unzulässigkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Nichtzugänglichmachung der Stellungnahme des Justizministeriums zur Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör; Ansetzen des Beginns der Wiedereinsetzungsfrist mit dem Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses gem. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die Stellungnahme der Gegenseite

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher regelmäßig verletzt, wenn das Gericht einem Verfahrensbeteiligten, bevor es eine für ihn ungünstige Entscheidung trifft, keine Gelegenheit gibt, zu der im Verfahren abgegebenen Stellungnahme der Gegenseite Stellung zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris).

    v. Liechtenstein - 63151/00 -, Rn. 57; vgl. auch EGMR, Urteil vom 3. Juli 2008, Vokoun c. République Tchèque - 20728/05 -, Rn. 25 ff., und EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2007, Asnar c. France - 12316/04 -, Rn. 24 ff.) - hat das Bundesverfassungsgericht angesichts einer verbreiteten Praxis der Gerichte, Strafgefangenen die Stellungnahme der Gegenseite wegen deren rein rechtsbezogenen Inhalts oder wegen aus sonstigen Gründen unterstellter mangelnder Entscheidungserheblichkeit möglicher Erwiderungen regelmäßig nicht zur Kenntnis zu geben, mehrfach hingewiesen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris; vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 u.a. -, juris; vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 -, juris).

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11
    Dies gilt - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine mögliche Gegenstellungnahme Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt, oder nicht.
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11
    a) Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher  und    rechtlicher  Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1575/09

    Mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11
    a) Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher  und    rechtlicher  Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 628/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör infolge einer Sachentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11
    a) Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher  und    rechtlicher  Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11
    Die Verfassungsbeschwerde, der keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil dem Beschwerdeführer durch die Nichtannahme jedenfalls kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 19.03.2009 - 2 BvR 277/09

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung (sofortige Beschwerde; Rechtsbeschwerde);

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11
    Dem steht nicht entgegen, dass im Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats für den dort entschiedenen Fall einer aufgrund unzutreffender Rechtsmittelbelehrung formwidrig eingelegten Rechtsbeschwerdeausgeführt wurde, es sei Sache der Fachgerichte, zu entscheiden, ob wegen der fehlerhaften Belehrung des dortigen Beschwerdeführers bereits die Frist zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht zu laufen begonnen habe oder ob davon auszugehen sei, dass "diese Frist in dem Zeitpunkt zu laufen begann, in dem der Beschwerdeführer Kenntnis von der Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde und den Gründen dieser Unzulässigkeit erhielt" (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. März 2009 - 2 BvR 277/09 -, BayVBl. 2010, S. 362).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11
    a) Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher  und    rechtlicher  Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11
    a) Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher  und    rechtlicher  Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11
    Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung sachrichtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 107, 395 , stRspr).
  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 43/10

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 21.03.2011 - 2 BvR 301/11

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

  • EGMR, 03.07.2008 - 20728/05

    VOKOUN c. REPUBLIQUE TCHEQUE

  • EGMR, 18.10.2007 - 12316/04

    ASNAR c. FRANCE

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

  • EGMR, 21.02.2002 - 33499/96

    ZIEGLER v. SWITZERLAND

  • OLG Koblenz, 23.06.2010 - 2 Ws 184/10

    Vollzugsplanfortschreibung: Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf

  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Zulässigkeit einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO vor

    Ein Grundsatz, dass der Beginn der Wiedereinsetzungsfrist (§ 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO) in jeder beliebigen Fallkonstellation in dem Zeitpunkt anzusetzen ist, in dem der Rechtsmittelführer Kenntnis von der Unzulässigkeit des Rechtsmittels erhält, besteht nicht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris Rdnr. 3).

    Das gilt auch für andere vom BVerfG entschiedene Fälle (Nichtannahmebeschlüsse vom 10. Oktober 2012 a. a. O., juris, und 27. Juni 2006 - 2 BvR 1147/05 -, juris [jeweils fehlerhafte Protokollierung einer Rechtsbeschwerde nach StVollzG], 6. Juni 2011 a. a. O., juris [tatsächliche Unmöglichkeit, Rechtsbeschwerde nach StVollzG bei der zuständigen Geschäftsstelle einzulegen], 19. März 2009 - 2 BvR 277/09 -, juris [fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung], 21. März 2005 a. a. O., juris [Protokollierung einer Rechtsbeschwerde nach StVollzG durch unzuständigen Beamten], 6. Juni 2007 - 2 BvR 61/07 -, juris, und 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris [jeweils fehlerhafte Protokollierung einer Revisionsbegründung]).

  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
    Ein Grundsatz, dass der Beginn der Wiedereinsetzungsfrist (§ 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO) in jeder beliebigen Fallkonstellation in dem Zeitpunkt anzusetzen ist, in dem der Rechtsmittelführer Kenntnis von der Unzulässigkeit des Rechtsmittels erhält, besteht nicht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris Rdnr. 3).

    Das gilt auch für andere vom BVerfG entschiedene Fälle (Nichtannahmebeschlüsse vom 10. Oktober 2012 a. a. O., juris, und 27. Juni 2006 - 2 BvR 1147/05 -, juris [jeweils fehlerhafte Protokollierung einer Rechtsbeschwerde nach StVollzG], 6. Juni 2011 a. a. O., juris [tatsächliche Unmöglichkeit, Rechtsbeschwerde nach StVollzG bei der zuständigen Geschäftsstelle einzulegen], 19. März 2009 - 2 BvR 277/09 -, juris [fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung], 21. März 2005 a. a. O., juris [Protokollierung einer Rechtsbeschwerde nach StVollzG durch unzuständigen Beamten], 6. Juni 2007 - 2 BvR 61/07 -, juris, und 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris [jeweils fehlerhafte Protokollierung einer Revisionsbegründung]).

  • BVerfG, 23.03.2016 - 2 BvR 544/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris, Rn. 4 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2015 - 2 BvR 1554/15 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2015 - 2 BvR 2087/15 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2474/15 -, juris, Rn. 3) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG, § 33a StPO offen.
  • BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15

    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge

    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris; vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris; vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge offen.
  • BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei

    Ungeachtet des Umstandes, dass der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs regelmäßig verletzt ist, wenn das Gericht einem Verfahrensbeteiligten vor einer für ihn ungünstigen Entscheidung keine Gelegenheit gibt, sich zu einer für den Fortgang des Verfahrens relevanten Stellungnahme zu äußern (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris; vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris), scheidet daher eine stattgebende Entscheidung aus.
  • BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2474/15

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris, Rn. 4 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2015 - 2 BvR 1554/15 -, juris, Rn. 2 f.) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG, § 33a StPO offen.
  • BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels

    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris; vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris; vom 30. Mai 2023 - 2 BvR 885/13 -, juris) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge offen.
  • BVerfG, 09.02.2016 - 2 BvR 199/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aus Gründen der materiellen

    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris, Rn. 4 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2015 - 2 BvR 1554/15 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2015 - 2 BvR 2087/15 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2474/15 -, juris, Rn. 3) steht dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG, § 33a StPO offen.
  • BVerfG, 20.11.2015 - 2 BvR 2087/15

    Die Anhörungsrüge gehört, soweit statthaft, auch zum Rechtsweg

    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris, Rn. 4 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 4) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge nach § 33a StPO offen.
  • BVerfG, 25.08.2015 - 2 BvR 1554/15

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität

    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris, Rn. 4 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 4) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge nach § 33a StPO offen.
  • BVerfG, 04.03.2015 - 2 BvR 503/14

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels

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