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   BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66   

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BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66 (https://dejure.org/1969,238)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1969 - II C 37.66 (https://dejure.org/1969,238)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1969 - II C 37.66 (https://dejure.org/1969,238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellungen gegen die Festsetzung des Wertes eines Streitgegenstands

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus erfolgter Ernennungen - Recht eines verdrängten Beamten - Rechtsausschluss wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit - Anforderungen an eine ordnungsgemäße ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 § 7, § 3 S. 1 Nr. 3a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 331
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvL 8/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Personenkreis des G 131

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66
    Dies hat schon das Bundesverfassungsgericht klargestellt (BVerfGE 12, 264 [271]).

    Diese Maßnahme setzt deshalb nicht die Erfüllung eines Straftatbestandes und auch nicht Verschulden im strafrechtlichen Sinne voraus (vgl. BVerfGE 12, 274 [BVerfG 15.03.1961 - 2 BvL 8/60]; BVerwGE 26, 82 [86 f.], Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 115.63 - [RiA 1969 S. 187]).

    Der hiernach festgestellte objektive Verstoß des Klägers gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit ist dem Kläger aufgrund der vom Berufungsgericht mit Bindungskraft für das Revisionsgericht getroffenen Feststellungen auch subjektiv vorwerfbar (vgl. BVerfGE 12, 270 [BVerfG 15.03.1961 - 2 BvL 8/60]).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66
    Das in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Gebot, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen, das ohnehin durch den gleichrangigen Verfassungsauftrag des Art. 131 GG an den Gesetzgeber eingeschränkt ist, wird nicht dadurch verletzt, daß bei Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG solche Ernennungen unberücksichtigt bleiben, die - wie hier nach den verbindlichen Feststellungen des Berufungsgerichts - überwiegend wegen enger Verbindung des Beamten zum Nationalsozialismus vorgenommen worden sind (vgl. BVerfGE 3, 140 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52]).

    Sie schließt lediglich aus, daß dem Kläger bei Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG Vorteile aufgrund sachwidriger - überwiegend parteipolitisch motivierter personalpolitischer - Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes zukommen (vgl. BVerfGE 3, 146 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52]/147; BVerfGE 16, 274).

    Wegen dieser Unterschiedlichkeit von Inhalt und Zweck der Entnazifizierungsentscheidungen und der Entscheidungen nach § 7 G 131 verstößt die Anwendung des § 7 G 131 auf einen entnazifizierten Beamten wie den Kläger auch nicht gegen den in Art. 103 Abs. 3 GG niedergelegten Grundsatz "ne bis in idem" (vgl. BVerfGE 3, 149 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52]/150).

  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 102.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66
    Diese Maßnahme setzt deshalb nicht die Erfüllung eines Straftatbestandes und auch nicht Verschulden im strafrechtlichen Sinne voraus (vgl. BVerfGE 12, 274 [BVerfG 15.03.1961 - 2 BvL 8/60]; BVerwGE 26, 82 [86 f.], Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 115.63 - [RiA 1969 S. 187]).

    Subjektiv vorwerfbar ist ein solches Verhalten dann, wenn dem Betroffenen die Tatsachen bekannt waren, aus denen sich die Unmenschlichkeit oder Rechtsstaatswidrigkeit ergibt, und wenn ihm die Unmenschlichkeit oder Rechtsstaatswidrigkeit seines Verhaltens bewußt war oder bei der ihm zumutbaren Gewissensanspannung hätte bewußt sein müssen, es sei denn, daß besondere Gründe die Schuld ausschließen (vgl. BVerwGE 26, 82 [86] und Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 115.63 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66
    Diese Maßnahme setzt deshalb nicht die Erfüllung eines Straftatbestandes und auch nicht Verschulden im strafrechtlichen Sinne voraus (vgl. BVerfGE 12, 274 [BVerfG 15.03.1961 - 2 BvL 8/60]; BVerwGE 26, 82 [86 f.], Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 115.63 - [RiA 1969 S. 187]).

    Subjektiv vorwerfbar ist ein solches Verhalten dann, wenn dem Betroffenen die Tatsachen bekannt waren, aus denen sich die Unmenschlichkeit oder Rechtsstaatswidrigkeit ergibt, und wenn ihm die Unmenschlichkeit oder Rechtsstaatswidrigkeit seines Verhaltens bewußt war oder bei der ihm zumutbaren Gewissensanspannung hätte bewußt sein müssen, es sei denn, daß besondere Gründe die Schuld ausschließen (vgl. BVerwGE 26, 82 [86] und Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 115.63 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 215.56

    Fortwirkung von politischen Beweggründen einer früheren beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66
    Daß die mit einer solchen Neuanstellung verbundene Ernennung der Anwendung des § 7 G 131 nach Wortlaut und Sinn dieser Vorschrift unterliegt, hat bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in zwei Fällen entschieden, in denen der Beamte aus dem Dienst einer Gemeinde ausschied und unmittelbar anschließend in den Dienst einer anderen Gemeinde trat (Urteil vom 20. Mai 1959 - BVerwG VI C 215.56 - [BVerwGE 8, 305 ff.]; Urteil vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - [ZBR 1960 S. 133 f.]).

    In den Gründen dieses Urteils (BVerwGE 8, 308 f. [BVerwG 20.05.1959 - VI C 215/56]) wurde hierzu ausgeführt: Die Gemeinden hätten - trotz des mittelbaren Reichsbeamtenverhältnisses ihrer Beamten - auch im nationalsozialistischen Staat als Dienstherren noch so selbständig nebeneinandergestanden, daß es nicht nur eine rein rechtstechnische, dem Wesen der Sache nicht mehr entsprechende Handhabung war, wenn sich der übertritt eines Beamten aus dem Dienst einer Gemeinde in den einer anderen nicht gemäß § 35 Abs. 2 DBG, sondern in den Formen der Entlassung und der neuen Ernennung abspielte.

  • BVerwG, 08.02.1960 - VI C 64.57
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66
    Daß die mit einer solchen Neuanstellung verbundene Ernennung der Anwendung des § 7 G 131 nach Wortlaut und Sinn dieser Vorschrift unterliegt, hat bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in zwei Fällen entschieden, in denen der Beamte aus dem Dienst einer Gemeinde ausschied und unmittelbar anschließend in den Dienst einer anderen Gemeinde trat (Urteil vom 20. Mai 1959 - BVerwG VI C 215.56 - [BVerwGE 8, 305 ff.]; Urteil vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - [ZBR 1960 S. 133 f.]).

    Mit Recht ist deshalb die von Widtmann und Anders-Jungkunz-Käppner (a.a.O.) vertretene Ansicht durch das bereits erwähnte Urteil des VI. Senats vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - (ZBR 1960 S. 133 f.) sowie auch durch den erkennenden Senat (Urteil vom 7. Juli 1960 - BVerwG II C 335.57 -) abgelehnt worden.

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvL 67/52

    Nachrückende Ersatzleute

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66
    Daß die in § 7 G 131 getroffene gesetzliche Regelung nicht gegen Vorschriften des Grundgesetzes verstößt, hat das Bundesverfassungsgericht verbindlich entschieden (BVerfGE 3, 50 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvL 67/52] [140, 146/147, 149/150]; BVerfGE 16, 254 [273-275]).
  • BVerwG, 07.07.1960 - II C 335.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66
    Mit Recht ist deshalb die von Widtmann und Anders-Jungkunz-Käppner (a.a.O.) vertretene Ansicht durch das bereits erwähnte Urteil des VI. Senats vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - (ZBR 1960 S. 133 f.) sowie auch durch den erkennenden Senat (Urteil vom 7. Juli 1960 - BVerwG II C 335.57 -) abgelehnt worden.
  • BVerfG, 09.07.1963 - 2 BvL 5/61

    Verfassungsrechtliche Prüfung landesrechtlicher Beamtenvorschriften bezüglich des

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66
    Daß die in § 7 G 131 getroffene gesetzliche Regelung nicht gegen Vorschriften des Grundgesetzes verstößt, hat das Bundesverfassungsgericht verbindlich entschieden (BVerfGE 3, 50 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvL 67/52] [140, 146/147, 149/150]; BVerfGE 16, 254 [273-275]).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Daß die genannten Grundsätze in ihrem jeweiligen Normzusammenhang hinlänglich auslegungsfähig sind, ergibt sich nicht nur aus der verwaltungsgerichtlichen Judikatur (vgl. BVerwGE 15, 336 ; 19, 1 ; 31, 337 ; 34, 331 ); auch das Bundesverfassungsgericht hat diese Begriffe nicht beanstandet (BVerfGE 12, 264 ).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Diese ist dann anzunehmen, wenn dem Betroffenen die Tatsachen bekannt waren, aus denen sich der Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit ergibt, und wenn ihm der Verstoß bewusst war oder bei der ihm zumutbaren Gewissensanspannung hätte bewusst sein müssen und wenn nicht besondere Gründe seine Schuld ausschließen (Urteile vom 26. Januar 1967 - BVerwG 2 C 102.63 - BVerwGE 26, 82 , vom 19. März 1969 - BVerwG 6 C 115.63 - a.a.O. und vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 37.66 - BVerwGE 34, 331 alle zu § 3 Satz 1 Nr. 3a G 131; vgl. auch BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 9a/9 V 8/03 - a.a.O.).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 13.06

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Diese ist dann anzunehmen, wenn dem Betroffenen die Tatsachen bekannt waren, aus denen sich der Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit ergibt, und wenn ihm der Verstoß bewusst war oder bei der ihm zumutbaren Gewissensanspannung hätte bewusst sein müssen und wenn nicht besondere Gründe seine Schuld ausschließen (Urteile vom 26. Januar 1967 - BVerwG 2 C 102.63 - BVerwGE 26, 82 = Buchholz 234 § 3 G 131 Nr. 25 S. 113 f., vom 19. März 1969 - BVerwG 6 C 115.63 - a.a.O. S. 342 und vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 37.66 - BVerwGE 34, 331 alle zu § 3 Satz 1 Nr. 3a G 131; vgl. auch BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 9a/9 V 8/03 - a.a.O.).
  • BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69

    Rechtsmittel

    Auch das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 13.69 - (a.a.O.) klargestellt (vgl. auch BVerwGE 34, 331 [339, 341]).

    Diese Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63] [137]; 31, 337 [341]; 34, 331 [341]).

  • BVerwG, 27.03.2006 - 5 C 30.05

    Menschlichkeit, Grundsätze der -; Rechtsstaatlichkeit, Grundsätze der -;

    Das Berufungsgericht weist auch zutreffend darauf hin, dass zu den allgemein anerkannten und unveräußerlichen Menschenrechten insbesondere auch das Recht eines jeden Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit gehört, das vor staatlicher Willkür zu schützen ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit ist (vgl. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 2 und 15 Abs. 2 EMRK; vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG 6 C 115.63 - BVerwGE 31, 337 ; s.a. Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 37.66 - BVerwGE 34, 331 ; vom 12. November 1970 - BVerwG 2 C 42.69 - BVerwGE 36, 268 - jeweils zu § 3 G 131).
  • BVerwG, 12.11.1970 - II C 43.69

    Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des

    Auch das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 13.69 - (a.a.O.) klargestellt (vgl. auch BVerwGE 34, 331 [339, 341]).

    Diese Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63] [137]; 31, 337 [341]; 34, 331 [341]).

  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 99/95

    Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Verstößen gegen die Grundsätze der

    § 5 Abs. 1 EntschRG enthält kein (Kriminal-)Strafrecht; denn es geht nicht darum, dem Berechtigten wegen eines in der Vergangenheit verübten Verbrechens oder Vergehens eine seiner individuellen Tatschuld angemessene Strafsanktion aufzuerlegen (vgl schon BVerwGE 34, 331, 341 mwN), sondern um die Kürzung oder Aberkennung eines von der Bundesrepublik Deutschland gewährten Rechts auf Wiedergutmachung bei solchen NS-Opfern, die zugleich Täter von Menschenrechtsverletzungen sind:.
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 23/96

    Voraussetzungen für die Aberkennung oder Kürzung eines Rechts auf

    Entgegen der Ansicht des Klägers handelt es sich auch nicht um eine Norm des (Kriminal-)Strafrechts; denn es geht nicht darum, dem Berechtigten wegen eines in der Vergangenheit verübten Verbrechens oder Vergehens eine seiner individuellen Tatschuld angemessene Strafsanktion aufzuerlegen (vgl schon Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], BVerwGE 34, 331, 341 mwN).
  • LSG Sachsen, 19.06.2002 - L 4 RA 208/00

    Recht des NS-Opfers auf Entschädigungsrente; Kürzung oder Aberkennung des Rechts

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  • BVerwG, 12.11.1970 - II C 3.69

    Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit durch den

    Diese Darlegungen des Berufungsgerichts entsprechen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63] [137]; 31, 337 [341]; 34, 331 [341]).
  • BVerwG, 21.12.1981 - 2 B 4.81

    Voraussetzungen für das "Bezeichnen" des Verfahrensmangels unzureichender

  • BVerwG, 21.05.1970 - II C 13.69

    Recht von verdrängten Beamten - Ausschluss von der Tätigkeit als Staatsanwalt

  • BVerwG, 24.06.1971 - II C 45.69

    Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des

  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 32.68

    Bewertung des Lebenslaufs hinsichtlich der Laufbahn zur Zeit des Nazi-Regimes -

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