Rechtsprechung
   FG Münster, 13.06.2023 - 2 K 1045/22 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18263
FG Münster, 13.06.2023 - 2 K 1045/22 E (https://dejure.org/2023,18263)
FG Münster, Entscheidung vom 13.06.2023 - 2 K 1045/22 E (https://dejure.org/2023,18263)
FG Münster, Entscheidung vom 13. Juni 2023 - 2 K 1045/22 E (https://dejure.org/2023,18263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,18263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer - Sind Kosten für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes als außergewöhnliche Belastungen abziehbar?

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Aufwendungen für den Besuch eines staatlich anerkannten privaten Internatsgymnasiums und von Aufwendungen für Heileurythmie als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommensteuer

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes stellen keine außergewöhnlichen ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Steuervorteile für Hochbegabte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Außergewöhnliche Belastungen - Zur Abzugsfähigkeit von Kosten für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes als außergewöhnliche Belastungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 01.12.1978 - VI R 149/75

    Aufwendungen für Privatschulbesuche eines krankheitsbedingt lernbehinderten

    Auszug aus FG Münster, 13.06.2023 - 2 K 1045/22
    Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines Kindes sind grundsätzlich nicht außergewöhnlich, auch wenn das Kind infolge Krankheit lernbehindert ist; die Aufwendungen werden durch den Kinderfreibetrag, den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf und das Kindergeld abgegolten (BFH Urteile vom 01.12.1978 VI R 149/75, juris; vom 09.10.1981 VI R 7/78, juris Beschluss vom 17.04.1997 III B 216/96, juris).

    Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung können den Charakter von durch die typisierende Regelung des § 33a Abs. 2 EStG nicht erfassten Krankheitskosten aufweisen, wenn die Behandlung der Krankheit im Vordergrund steht (dazu und zum Folgenden BFH, Urteile vom 28.2.1964 VI 314/63 U, juris; vom 01.12.1978 VI R 149/75, juris; vom 09.10.1981 VI R 7/78, juris; 18.04.1990 III R 160/86, juris; Beschluss vom 17.08.1998 III B 92/97, juris).

    Kosten, die um der schulischen Förderung des Kindes willen aufgewendet werden, sind nicht nach § 33 EStG anzuerkennen, auch wenn der Besuch der (auswärtigen) Schule aus sozialen, psychologischen oder pädagogischen Gründen erfolgt (BFH, Urteile vom 17.07.1981 VI R 105/78, juris; vom 01.12.1978 VI R 149/75, juris; vom 16.05.1975 VI R 132/72, juris).

    Übereinstimmend mit den Ausführungen des Bundesfinanzhofs in dessen Urteil vom 01.12.1978, VI R 149/75 juris, geht der Senat davon aus, dass es sich in diesem Fall nicht um unmittelbare Krankheitskosten, sondern um (nicht abziehbare) bloße Kosten der Vorbeugung bzw. Folge einer Krankheit handelt (ebenso FG Köln, Urteil vom 20.03.2019, 4 K 1961/16, juris, und FG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2017, 13 K 4009/15, juris).

  • BFH, 09.10.1981 - VI R 7/78
    Auszug aus FG Münster, 13.06.2023 - 2 K 1045/22
    Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines Kindes sind grundsätzlich nicht außergewöhnlich, auch wenn das Kind infolge Krankheit lernbehindert ist; die Aufwendungen werden durch den Kinderfreibetrag, den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf und das Kindergeld abgegolten (BFH Urteile vom 01.12.1978 VI R 149/75, juris; vom 09.10.1981 VI R 7/78, juris Beschluss vom 17.04.1997 III B 216/96, juris).

    Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung können den Charakter von durch die typisierende Regelung des § 33a Abs. 2 EStG nicht erfassten Krankheitskosten aufweisen, wenn die Behandlung der Krankheit im Vordergrund steht (dazu und zum Folgenden BFH, Urteile vom 28.2.1964 VI 314/63 U, juris; vom 01.12.1978 VI R 149/75, juris; vom 09.10.1981 VI R 7/78, juris; 18.04.1990 III R 160/86, juris; Beschluss vom 17.08.1998 III B 92/97, juris).

    Hierfür spricht aus Sicht des Senats insbesondere der Umstand, dass sie im Einklang mit der Rechtsprechung zu sonstigen Formen einer krankheitsbedingten auswärtigen Unterbringung (vgl. etwa BFH, Urteile vom 09.10.1981 VI R 7/78, juris; vom 26.06.1992 III R 8/91, juris) und auch zu Krankheitskosten mit vergleichbaren Abgrenzungsproblemen, etwa zwischen Erholungsreisen und Kuren (vgl. zum Erfordernis der ärztlichen Kontrolle bei Kurmaßnahmen etwa BFH, Urteile vom 14.02.1980 VI R 218/77, juris; vom 17.12.1997 III R 32/97, juris), steht.

  • BFH, 19.11.2015 - VI R 45/14

    Aufwendungen für Lerntherapie und Erziehungsberatung eines hochbegabten Kindes

    Auszug aus FG Münster, 13.06.2023 - 2 K 1045/22
    Eine Hochbegabung als solche stellt aber keine Erkrankung dar (BFH, Urteil vom 19.11.2015 VI R 45/14, juris).

    Auch ist gerade eine solche Hochbegabung die einzige im amtsärztlichen Schreiben vom 24.08.2018 erwähnte "Krankheit", die jedoch im Rahmen des § 33 EStG als Krankheit unerheblich ist (BFH, Urteil vom 19.11.2015 VI R 45/14, juris).

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht

    Auszug aus FG Münster, 13.06.2023 - 2 K 1045/22
    Krankheitskosten erwachsen ohne Rücksicht auf die Art und die Ursache der Erkrankung dem Steuerpflichtigen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig (dazu und zum Folgenden BFH, Urteil vom 11.11.2010 VI R 17/09, juris).

    Auch Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines Kindes, das an einer krankhaften Störung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit leidet, sind typische Ausbildungsaufwendungen, die durch die Regelungen über den Kinderlastenausgleich abgegolten sind (dazu und zum Folgenden BFH, Urteile vom 18.04.1990 III R 160/86, juris; vom 26.06.1992 III R 8/91, juris; vom 11.11.2010 VI R 17/09, juris).

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 1 K 1480/16

    Die Vorlage eines knappen amtsärztlichen Attests kann ausreichend sein, damit

    Auszug aus FG Münster, 13.06.2023 - 2 K 1045/22
    Zudem sei das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 04.07.2018, 1 K 1480/16, zu berücksichtigen.

    Hierbei seien die Ausführungen in dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 04.07.2018, 1 K 1480/16, zu berücksichtigen.

  • BFH, 26.06.1992 - III R 8/91

    Unterbringung eines Legasthenikers als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33

    Auszug aus FG Münster, 13.06.2023 - 2 K 1045/22
    Auch Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines Kindes, das an einer krankhaften Störung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit leidet, sind typische Ausbildungsaufwendungen, die durch die Regelungen über den Kinderlastenausgleich abgegolten sind (dazu und zum Folgenden BFH, Urteile vom 18.04.1990 III R 160/86, juris; vom 26.06.1992 III R 8/91, juris; vom 11.11.2010 VI R 17/09, juris).

    Hierfür spricht aus Sicht des Senats insbesondere der Umstand, dass sie im Einklang mit der Rechtsprechung zu sonstigen Formen einer krankheitsbedingten auswärtigen Unterbringung (vgl. etwa BFH, Urteile vom 09.10.1981 VI R 7/78, juris; vom 26.06.1992 III R 8/91, juris) und auch zu Krankheitskosten mit vergleichbaren Abgrenzungsproblemen, etwa zwischen Erholungsreisen und Kuren (vgl. zum Erfordernis der ärztlichen Kontrolle bei Kurmaßnahmen etwa BFH, Urteile vom 14.02.1980 VI R 218/77, juris; vom 17.12.1997 III R 32/97, juris), steht.

  • BFH, 18.04.1990 - III R 160/86

    Zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines an

    Auszug aus FG Münster, 13.06.2023 - 2 K 1045/22
    Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung können den Charakter von durch die typisierende Regelung des § 33a Abs. 2 EStG nicht erfassten Krankheitskosten aufweisen, wenn die Behandlung der Krankheit im Vordergrund steht (dazu und zum Folgenden BFH, Urteile vom 28.2.1964 VI 314/63 U, juris; vom 01.12.1978 VI R 149/75, juris; vom 09.10.1981 VI R 7/78, juris; 18.04.1990 III R 160/86, juris; Beschluss vom 17.08.1998 III B 92/97, juris).

    Auch Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines Kindes, das an einer krankhaften Störung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit leidet, sind typische Ausbildungsaufwendungen, die durch die Regelungen über den Kinderlastenausgleich abgegolten sind (dazu und zum Folgenden BFH, Urteile vom 18.04.1990 III R 160/86, juris; vom 26.06.1992 III R 8/91, juris; vom 11.11.2010 VI R 17/09, juris).

  • FG Düsseldorf, 14.03.2017 - 13 K 4009/15

    Abzug von Schulgeldzahlungen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Münster, 13.06.2023 - 2 K 1045/22
    Übereinstimmend mit den Ausführungen des Bundesfinanzhofs in dessen Urteil vom 01.12.1978, VI R 149/75 juris, geht der Senat davon aus, dass es sich in diesem Fall nicht um unmittelbare Krankheitskosten, sondern um (nicht abziehbare) bloße Kosten der Vorbeugung bzw. Folge einer Krankheit handelt (ebenso FG Köln, Urteil vom 20.03.2019, 4 K 1961/16, juris, und FG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2017, 13 K 4009/15, juris).
  • FG Köln, 20.03.2019 - 4 K 1961/16

    Außergewöhnliche Belastungen für Aufwendungen durch Fahrten eines Kindes mit

    Auszug aus FG Münster, 13.06.2023 - 2 K 1045/22
    Übereinstimmend mit den Ausführungen des Bundesfinanzhofs in dessen Urteil vom 01.12.1978, VI R 149/75 juris, geht der Senat davon aus, dass es sich in diesem Fall nicht um unmittelbare Krankheitskosten, sondern um (nicht abziehbare) bloße Kosten der Vorbeugung bzw. Folge einer Krankheit handelt (ebenso FG Köln, Urteil vom 20.03.2019, 4 K 1961/16, juris, und FG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2017, 13 K 4009/15, juris).
  • BFH, 02.09.2010 - VI R 11/09

    Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche

    Auszug aus FG Münster, 13.06.2023 - 2 K 1045/22
    Es handelt sich insoweit vielmehr um Aufwand, der nicht aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig i.S.d. § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG entsteht, sondern auf einer freien Willensentschließung beruht und deshalb gemäß § 12 Nr. 1 EStG den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzurechnen ist (BFH, Urteil vom 2.9.2010 VI R 11/09, juris).
  • BFH, 17.04.1997 - III B 216/96

    Die Rechtsprechung, wonach Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes nur dann

  • BFH, 14.02.1980 - VI R 218/77

    Anerkennung von Aufwendungen für eine Kurreise als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 17.12.1997 - III R 32/97

    Abzugsbegehren bei der Einkommensteuer auf Grund größerer Aufwendungen als die

  • BFH, 17.08.1998 - III B 92/97

    Internatsunterbringung als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 17.07.1981 - VI R 105/78

    Außergewöhnliche Belastung - Kleidungsstücke - Abmagerungskur

  • BFH, 16.05.1975 - VI R 132/72

    Aufwendungen für Besuchsfahrten zu dem eine Heilkur durchführenden Ehegatten

  • BFH, 28.02.1964 - VI 314/63 U

    Steuerrechtliche Behandlung der Kosten für die Internatsunterbringung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht