Weitere Entscheidung unten: FG Saarland, 08.01.2008

Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25223
VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04 (https://dejure.org/2005,25223)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12.05.2005 - 2 K 1092/04 (https://dejure.org/2005,25223)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 2 K 1092/04 (https://dejure.org/2005,25223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,25223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rückgabe einer Milcherzeugungsfläche bei Beendigung des Pachtverhältnisses

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 20.06.2002 - C-401/99

    Thomsen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu den Regelungen über die zusätzliche Abgabe für Milch des sekundären Gemeinschaftsrechts heißt es, dass es sich aus dem allgemeinen Sinn und Zweck der Regelung über die zusätzliche Abgabe für Milch ergebe, dass einem Landwirt eine Referenzmenge nur eingeräumt werden könne, wenn er Erzeugereigenschaft habe (EuGH, Urteil vom 15.01.1991 - Rs. C-341/89 -, Slg 1991, I-25 = NVwZ 1992, 462 f. - Ballmann - Rn. 9; Urteil vom 20.06.2002 - Rs. C-401/99 -, Slg 2002, I-5775 - Thomsen - Rn. 32).

    Zu den Regelungen in Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden, dass diese Bestimmung ebenso wie die Regelung in Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 auszulegen sei, nämlich dahingehend, dass derjenige, der Flächen übernimmt, die Erzeugereigenschaft besitzen müsse, um auch die an die Flächen gebundene Referenzmenge übernehmen zu können (EuGH, Urteil vom 20.06.2002 - Rs. C-401/99 -, Slg 2002, I-5775 = AgrarR 2002, 283 f. - Thomsen - Rn. 33 - 35).

    Genau in diese Richtung weisen auch die Ausführungen des Generalanwalts Léger im Schlussantrag in der Rs. C-401/99 - Thomsen vom 20.09.2001 (Slg 2002, I-5775).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser Fragestellung im Zusammenhang mit der Entscheidung in der Rechtssache C-401/99 - Thomsen, welche zu den Regelungen in der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 ergangen ist, ausgeführt, dass es für das Entziehen einer Referenzmenge einer gesetzlichen Regelung bedürfe.

  • BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02

    Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Zur Auslegung von § 7 Abs. 3a MGVO und seiner Nachfolgevorschriften führte das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus, dass die auf die Pachtfläche entfallende Referenzmenge im Falle der Rückgewähr der Pachtfläche auch dann auf den Verpächter übergehe, wenn dieser nicht Milch erzeuge und auch nicht wieder an einen Milcherzeuger verpachte (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 15.11.1990 - 3 C 42/88 -, BVerwGE 87, 94 ff.; vom 19.03.1992 - 3 C 58/88 -, Buchholz 451, 512 MGVO Nr. 54; vom 18.12.2003 - 3 C 48/02 -, RdL 2004, 137 ff.).

    Sei keine Regelung getroffen, so verbleibe die Referenzmenge bei dem, bei dem sie sich befinde (Urteil vom 18.12.2003 - 3 C 48/02 -, RdL 2004, 137 ff.).

  • EuGH, 17.04.1997 - C-15/95

    EARL de Kerlast / Unicopa und Coopérative du Trieux

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Der Gerichtshof hat weiterhin zu Art. 7 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 ausgeführt, dass eine Übertragung der Referenzmenge mit der Fläche, an die sie gebunden ist, nur möglich sei, wenn der Übernehmer Erzeugereigenschaft habe (Urteil vom 17.04.1997 - Rs. C-15/95 -, Slg 1997, I-1961 - EARL de Kerlast - Rn. 24.) Dann spricht aber vieles dafür, dass die Erzeugereigenschaft auch beim Verpächter im Zeitpunkt der Rückgabe der Pachtsache vorliegen muss, will er die Referenzmenge mit übernehmen.

    In den damals geltenden gemeinschaftsrechtlichen Regelungen sind vier ausdrückliche Ausnahmen von diesem Grundsatz der Flächenbindung vorgesehen, nämlich bei einer vorübergehenden Überlassung von Quoten, bei Ablauf eines Pachtvertrags zugunsten des weiter milcherzeugenden Pächters, bei Ausscheiden eines Erzeugers bei Übertragung der Flächen auf die öffentliche Hand und die Übertragung von Quoten im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (vgl. Schlussantrag des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 11.06.1996 - Rs. C-15/95 -, Slg 1997, I-1961 - EARL de Kerlast - Rn. 34.).

  • EuGH, 13.04.2000 - C-292/97

    Karlsson u.a.

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Schließlich spricht es auch dafür, von einem Verpächter die Eigenschaft als Milcherzeuger zu verlangen, dass es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften sogar gerechtfertigt ist, einem Erzeuger eine Milchquote zu versagen, der einen entsprechenden Antrag nicht mit dem Ziel der Wiederaufnahme der Vermarktung von Milch auf Dauer, sondern zu dem Zweck gestellt hat, aus dieser Zuteilung einen rein finanziellen Vorteil zu ziehen, indem er sich den Marktwert zunutze macht, den die Milchquote in der Zwischenzeit erlangt hat (Urteil vom 13.04.2000 - Rs. C-292/97 -, Slg 2000, I-2737 = EuGRZ 2000, 524 ff. - Karlsson - Rn. 57).
  • EuGH, 14.07.1998 - C-284/95

    Safety Hi-Tech

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Die Maßnahme dürfte auch dem gemeinschaftsrechtlich anerkannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. nur Urteil vom 14.07.1998 - Rs. C-284/95 -, Slg 1998, I-4301= EuZW 1999, 252 ff.) genügen, weil sie mit der strengen Flächenbindung ein legitimes Ziel verfolgt, zum Erreichen dieses Ziels geeignet ist und das gewählte Mittel das Maß des Erforderlichen zur Erreichung des Ziels nicht übersteigt.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-2/92

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist dies hinsichtlich des gemeinschaftsrechtlichen Grundrechts auf Eigentum wohl auch unproblematisch, da die Verwertung kommerzieller Vorteile, welche Folge von marktsteuernden Maßnahmen im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation nicht vom Schutzbereich dieses gemeinschaftsrechtlichen Grundrechts umfasst ist (EuGH, Urteil vom 24.03.1994 - Rs. C- 2/92 -, Slg 1994, I-955 = EuZW 1994, 563 ff. - Bostock).
  • EuGH, 27.01.1994 - C-98/91

    Herbrink / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Dieser Grundsatz der Bindung der Quote an den Betrieb ist auch wiederholt in der Rechtsprechung des Gerichtshofs betont worden (vgl. Urteil vom 27.01.1994 - Rs. C-98/91 -, Slg 1994, I-223 - Herbrink - Rn. 13).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88

    Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Zur Auslegung von § 7 Abs. 3a MGVO und seiner Nachfolgevorschriften führte das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus, dass die auf die Pachtfläche entfallende Referenzmenge im Falle der Rückgewähr der Pachtfläche auch dann auf den Verpächter übergehe, wenn dieser nicht Milch erzeuge und auch nicht wieder an einen Milcherzeuger verpachte (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 15.11.1990 - 3 C 42/88 -, BVerwGE 87, 94 ff.; vom 19.03.1992 - 3 C 58/88 -, Buchholz 451, 512 MGVO Nr. 54; vom 18.12.2003 - 3 C 48/02 -, RdL 2004, 137 ff.).
  • EuGH, 15.01.1991 - C-341/89

    Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu den Regelungen über die zusätzliche Abgabe für Milch des sekundären Gemeinschaftsrechts heißt es, dass es sich aus dem allgemeinen Sinn und Zweck der Regelung über die zusätzliche Abgabe für Milch ergebe, dass einem Landwirt eine Referenzmenge nur eingeräumt werden könne, wenn er Erzeugereigenschaft habe (EuGH, Urteil vom 15.01.1991 - Rs. C-341/89 -, Slg 1991, I-25 = NVwZ 1992, 462 f. - Ballmann - Rn. 9; Urteil vom 20.06.2002 - Rs. C-401/99 -, Slg 2002, I-5775 - Thomsen - Rn. 32).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 50.96

    Referenzmengenübergang; vorherige Einstellung der Milcherzeugung; Quotenleasing;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Die Fragen zur Auslegung der zitierten - zwischenzeitlich nicht mehr Geltung beanspruchenden - Verordnungen stellen sich, da für die Frage des Übergangs von Milchreferenzmengen auf die im Zeitpunkt des Übergangs des Teils des Betriebs geltende Rechtslage abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.01.1998 - 3 C 50/96, BVerwGE 106, 134 ff.).
  • BVerwG, 19.03.1992 - 3 C 58.88

    Zwangsversteigerung - Referenzmengenübergang - Milch

  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 37.91

    Milcherzeugung - Referenzmenge - Höchstbemessungsbegrenzung - Nutzung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Saarland, 08.01.2008 - 2 K 1092/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17898
FG Saarland, 08.01.2008 - 2 K 1092/04 (https://dejure.org/2008,17898)
FG Saarland, Entscheidung vom 08.01.2008 - 2 K 1092/04 (https://dejure.org/2008,17898)
FG Saarland, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 2 K 1092/04 (https://dejure.org/2008,17898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags, Fristversäumung aufgrund unvollständiger Übermittlung von Steuerbescheiden mittels Telefax

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Detaillierte Begründung des Wiedereinsetzungsantrages als innerhalb der Antragsfrist zu erfüllendes formelles Kriterium; Folgen eines durch mangelnde Darstellung des Grundes und des Zeitpunktes des Bewusstwerdens der Fristversäumung unvollständigen ...

  • Judicialis

    AO § 110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 110 Abs. 2 S. 1
    Vollständigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vollständigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.03.1985 - II R 118/83

    Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzungsantrag - Frist - Nachschieben von

    Auszug aus FG Saarland, 08.01.2008 - 2 K 1092/04
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind dabei die Tatsachen zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags grundsätzlich innerhalb der Antragsfrist darzulegen, so dass ein Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Antragsfrist unzulässig ist; zulässig ist lediglich, unvollständige Angaben auch noch nach Ablauf dieser Frist zu erläutern und zu ergänzen (BFH vom 27. März 1985 II R 118/83, BStBl II 1985, 586).
  • BFH, 12.06.2007 - VI B 14/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus FG Saarland, 08.01.2008 - 2 K 1092/04
    Irrtümer über das Wesen einer Ausschlussfrist oder über materielles Recht begründen dagegen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht (BFH vom 12. Juni 2007 VI B 14/07, BFH/NV 2007, 1626 m.w.N.).
  • BFH, 28.01.2000 - VII B 281/99

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus FG Saarland, 08.01.2008 - 2 K 1092/04
    Innerhalb der Antragsfrist wird daher, ohne dass die Behörde dazu auffordern müsste, der fristgerechte eigene Vortrag von Wiedereinsetzungsgründen verlangt, d.h. eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller für die Frage der Wiedereinsetzung entscheidungserheblichen Tatsachen, also der "Kern" der geltend gemachten Wiedereinsetzungsgründe (BFH vom 28. Januar 2000 VII B 281/99, BFH/NV 2000, 823).
  • BVerwG, 16.07.1980 - 6 B 63.79

    Berechnung einer einmonatigen Frist einer Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf

    Auszug aus FG Saarland, 08.01.2008 - 2 K 1092/04
    Insoweit könnte ein eigenes Verschulden des Steuerpflichtigen lediglich dann angenommen werden, wenn er eine für die konkrete Aufgabe erkennbar ungeeignete Hilfsperson hinzugezogen (vgl. BFH vom 27. November 1992 VI R 95/90, BFH/NV 1993, 365) oder wenn er die Hilfsperson unzureichend unterwiesen hätte (vgl. BVerwG vom 16. Juli 1980 6 B 63.79, DÖV 1981, 180).
  • BFH, 27.11.1992 - VI R 95/90

    Beurteilung ob eine nichtselbständige Arbeit ausgeführt wird nach den

    Auszug aus FG Saarland, 08.01.2008 - 2 K 1092/04
    Insoweit könnte ein eigenes Verschulden des Steuerpflichtigen lediglich dann angenommen werden, wenn er eine für die konkrete Aufgabe erkennbar ungeeignete Hilfsperson hinzugezogen (vgl. BFH vom 27. November 1992 VI R 95/90, BFH/NV 1993, 365) oder wenn er die Hilfsperson unzureichend unterwiesen hätte (vgl. BVerwG vom 16. Juli 1980 6 B 63.79, DÖV 1981, 180).
  • BFH, 12.08.1986 - VII R 202/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

    Auszug aus FG Saarland, 08.01.2008 - 2 K 1092/04
    Das Verschulden sog. Hilfspersonen muss sich der Steuerpflichtige nicht zurechnen lassen (vgl. BFH vom 12. August 1986 VII R 202/83, BFH/NV 1988, 89).
  • FG Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 6 K 3/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an die Gewährung des

    Auszug aus FG Saarland, 08.01.2008 - 2 K 1092/04
    Denn zu den innerhalb der Frist zu machenden Angaben gehört im Zweifelsfall auch der Sachvortrag, aus dem sich die Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsgesuchs ergibt (Brockmeyer, in: Klein, AO-Kommentar, 9. Aufl., § 110 Anm. 45; FG Baden-Württemberg vom 23. Oktober 1997, 6 K 3/97, EFG 1998, 614).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht