Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 23.05.2012

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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11   

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https://dejure.org/2013,22284
OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11 (https://dejure.org/2013,22284)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.02.2013 - 2 K 122/11 (https://dejure.org/2013,22284)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 2 K 122/11 (https://dejure.org/2013,22284)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belegen eines groben planerischen Missgriffs allein durch die Größe eines geplanten Industriegebiets im Verhältnis zu den übrigen Bauflächen in einem Ortsteil; Vorliegen eines sehr weiten planerischen Ermessens der Gemeinde in Bezug auf den Bedarf für (industrielle) ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auf Alternativen verzichtet: Abwägungsfehler?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Ausweisung eines Industriegebiets

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Belegen eines groben planerischen Missgriffs allein durch die Größe eines geplanten Industriegebiets im Verhältnis zu den übrigen Bauflächen in einem Ortsteil; Vorliegen eines sehr weiten planerischen Ermessens der Gemeinde in Bezug auf den Bedarf für (industrielle) ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1420
  • BauR 2013, 2064
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (67)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11
    Für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan ist für die Antragsbefugnis erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Antragsteller hinreichend substanziiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004 - 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120; Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215).

    Eine Rechtsverletzung kommt auch bei Verletzung des in § 1 Abs. 7 BauGB normierten Abwägungsgebots in Betracht (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a.a.O.; Urt. v. 24.09.1998, a.a.O.).

    Da das Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privaten Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.), kann auch ein mit seinem Grundstück außerhalb des Plangebiets gelegener Eigentümer grundsätzlich dieses "Recht auf gerechte Abwägung privater Belange" für sich beanspruchen (BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989 - 4 NB 18.88 -, BRS 49 Nr. 13).

    Macht der Antragsteller eine Verletzung des Abwägungsgebots geltend, so muss er allerdings einen eigenen Belang als verletzt benennen, der für die Abwägung überhaupt zu beachten war; nicht jeder private Belang ist in der Abwägung zu berücksichtigen, sondern nur solche, die in der konkreten Planungssituation einen städtebaulich relevanten Bezug haben (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a.a.O.; Urt. v. 24.09.1998, a.a.O.).

    Nicht abwägungsrelevant sind geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a. a. O.; Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11
    Für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan ist für die Antragsbefugnis erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Antragsteller hinreichend substanziiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004 - 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120; Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215).

    Eine Rechtsverletzung kommt auch bei Verletzung des in § 1 Abs. 7 BauGB normierten Abwägungsgebots in Betracht (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a.a.O.; Urt. v. 24.09.1998, a.a.O.).

    Macht der Antragsteller eine Verletzung des Abwägungsgebots geltend, so muss er allerdings einen eigenen Belang als verletzt benennen, der für die Abwägung überhaupt zu beachten war; nicht jeder private Belang ist in der Abwägung zu berücksichtigen, sondern nur solche, die in der konkreten Planungssituation einen städtebaulich relevanten Bezug haben (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a.a.O.; Urt. v. 24.09.1998, a.a.O.).

    Nicht abwägungsrelevant sind geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a. a. O.; Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 7 D 19/08

    Fristberechnung bei Bekanntmachung auch in Tageszeitung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11
    Diese Anforderungen an die Abwägung stehen neben der nicht nach Abwägungsgesichtspunkten abzuwickelnden Prüfung eventueller Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG im Hinblick auf die städtebauliche Rechtfertigung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB und können diese nicht ersetzen (OVG NW, Urt. v. 12.02.2009 - 7 D 19/08.NE -, Juris, RdNr. 131).

    Dieser Grundsatz würde verfehlt, wenn Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme gestellt würden, die keinen für die Planungsentscheidung wesentlichen Erkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen würden (vgl. zum Ganzen: OVG NW, Urt. v. 12.02.2009, a.a.O., RdNr 133, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ermittlungsdichte im Rahmen einer straßenrechtlichen Planfeststellung [BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 [291 f.], RdNr. 57]; vgl. auch HessVGH, Urt. v. 29.03.2012 - 4 C 694/10.N -, Juris, RdNr. 38).

    Sie ist auf die Planung von umfangreichen Straßenbauvorhaben zugeschnitten, die weiträumig natürliche Freiräume mit einem breiten und intensiven Artenspektrum durchschneiden, während bei der Aufstellung eines Bebauungsplans im Wesentlichen nur punktuell Bereiche überplant werden (vgl. OVG NW, Urt. v. 12.02.2009, a.a.O., RdNr. 135).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11
    Dies ist in aller Regel aber erst bei groben und einigermaßen offensichtlichen, von keiner nachvollziehbaren Konzeption getragenen planerischen Missgriffen der Fall; es reicht aus, wenn der Plan "vernünftigerweise geboten" ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 -, BVerwGE 92, 8 [14 f.], m. w. Nachw.).

    Eine Planung ist nicht schon deshalb als "kritisch" anzusehen, wenn eine im Vergleich zur vorhandenen Bebauung auffallend umfangreiche Fläche gleichsam im Sprung durch nur einen Bebauungsplan verbindlich der baulichen Nutzung zugeführt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 -, BVerwGE 92, 8 [15], RdNr. 21 in Juris).

    Es mag kritisch sein, wie es sich unter städtebaulichem Blickwinkel rechtfertigen soll, wenn sich eine Gemeinde für ein großräumiges, zumindest der Tendenz nach überdimensioniertes, in völlig ungewissen Zeiträumen "abschnittsweise" zu erschließendes Plangebiet entschieden hat, anstatt die Beplanung selbst derart abschnittsweise vorzunehmen (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, a.a.O., zu einem Bebauungsplangebiet mit einer Fläche von 27, 66 ha, von der rund 66 % mit 177 Bauplätzen als allgemeines Wohngebiet, rund 21 % mit 21 Bauplätzen als Gewerbegebiet und rund 13 % mit 22 Bauplätzen als Mischgebiet ausgewiesen worden waren).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11
    Die von der Antragstellerin als verletzt gerügte Vorschrift des § 2 Abs. 3 BauGB, der bestimmt, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial) zu ermitteln und zu bewerten sind, stellt keine neuen Anforderungen an das Verfahren bei Aufstellung eines Bebauungsplans; inhaltlich entspricht die Vorschrift der bisherigen sich aus dem Abwägungsgebot ergebenden Rechtslage, nach der die Berücksichtigung aller bedeutsamen Belange in der Abwägung zunächst deren ordnungsgemäße Ermittlung und zutreffende Bewertung voraussetzt (BVerwG, Urt. v. 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100 [105], RdNr. 18).

    aa) Wesentlich im Sinne des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind Mängel bei der Sammlung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials nicht erst, wenn es sich um gravierende Fehleinschätzungen in für die Planung wesentlichen Fragen handelt; von der Planung berührte, durch die Gemeinde nicht zutreffend ermittelte oder bewertete Belange betreffen bereits dann "wesentliche Punkte", wenn diese Punkte in der konkreten Planungssituation abwägungsbeachtlich waren (BVerwG, Urt. v. 09.04.2008 - 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100 [105 f.], RdNr. 19).

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Vorgang die Planung anders ausgefallen wäre; eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Urt. v. 09.04.2008, a.a.O., RdNr. 22, m.w.N.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11
    § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist auch verletzt, wenn und soweit dem Inhalt eines Bauleitplans unabhängig von aller Abwägung der von ihm berührten Belange von vornherein kein mit der Ordnung der städtebaulichen Entwicklung zusammenhängendes öffentliches Interesse zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 [312]).

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungsgebot genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, DVBl 1974, 767 [770]; Urt. v. 01.11.1974 - IV C 38.71 -, BVerwGE 47, 144 [146]).

    Dies gilt auch für die Auswahl des Standortes (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1974, a.a.O., S. 772, RdNr. 51 in Juris).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11
    Der Verzicht auf die Einbeziehung von Alternativen in die Planung kann ein Abwägungsfehler sein, wenn solche Alternativen naheliegen (BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987 - 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351 [352], RdNr. 20 in Juris; Beschl. v. 20.12.1988 - 4 B 211.88 -, NVwZ-RR 1989, 458).

    In welcher Form in Betracht kommende Alternativen in den Abwägungsvorgang einzubeziehen sind, hängt vom Einzelfall ab (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987, a.a.O.).Die Auswahl bei mehreren ernsthaft in Betracht kommenden Standorten erweist sich als fehlerhaft, wenn sich eine verworfene Alternative entweder als die eindeutig vorzugswürdige Lösung hätte aufdrängen müssen oder wenn die Bevorzugung einer bestimmten Lösung auf einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange beruht (vgl. zum Fachplanungsrecht: BVerwG; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 [146 f.], RdNr. 98; Beschl. v. 16.07.2007 - 4 B 71.06 -, Juris, RdNr. 42).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11
    Dieser Grundsatz würde verfehlt, wenn Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme gestellt würden, die keinen für die Planungsentscheidung wesentlichen Erkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen würden (vgl. zum Ganzen: OVG NW, Urt. v. 12.02.2009, a.a.O., RdNr 133, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ermittlungsdichte im Rahmen einer straßenrechtlichen Planfeststellung [BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 [291 f.], RdNr. 57]; vgl. auch HessVGH, Urt. v. 29.03.2012 - 4 C 694/10.N -, Juris, RdNr. 38).

    Die zur straßenrechtlichen Planfeststellung aufgestellte Forderung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 09.07.2008, a.a.O., RdNr. 60), dass auf Erkundungen vor Ort durch Begehung des Untersuchungsraums mit dabei vorzunehmender Erfassung des Arteninventars allenfalls in Ausnahmefällen verzichtet werden könne, lässt sich nicht uneingeschränkt auf eine Bebauungsplanung übertragen.

  • BVerwG, 11.11.2002 - 4 BN 52.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Mitteilung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11
    § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB verlangt nicht, dass das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß eingegangenen Anregungen zum Entwurf eines Bebauungsplans den Einwendern vor dem Satzungsbeschluss mitgeteilt wird (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2002 - 4 BN 52.02 -, NVwZ 2003, 206).

    Dagegen ist es nicht der Sinn der Vorschrift, den planerischen Entscheidungsprozess offen zu halten und über § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB hinaus weitere Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11
    Ein naturschutzrechtliches Bauverbot kann zwar ein der Verwirklichung des Bebauungsplans entgegenstehendes rechtliches Hindernis bilden; die Planung einer baulichen Nutzung scheitert aber nicht an § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn eine Ausnahme oder Befreiung von dem Verbot in Betracht kommt (vgl. zu Ausnahmen von einer Landschaftsschutzverordnung: BVerwG, Urt. v. 30.01.2003 - 4 CN 14.01 -, BVerwGE 117, 351 [354], RdNr. 12 in Juris).

    Die Gemeinde darf vorausschauend berücksichtigen, dass sich die Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung für die von ihr geplante bauliche Nutzung abzeichnet, weil objektiv eine Ausnahme- oder Befreiungslage gegeben ist und einer Überwindung der naturschutzrechtlichen Verbotsregelung auch sonst nichts entgegensteht (BVerwG, Urt. v. 30.01.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.2004 - 4 BN 16.04

    Verlust des gesetzlich vorgesehenen Gewichts von Optimierungsgeboten im

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 5 S 2243/05

    Normenkontrolle Umfahrungsstraße; Planausfertigung; Genehmigungserfordernis;

  • VGH Bayern, 30.01.2009 - 1 N 08.1119

    Normenkontrolle- Unzuständigkeit eines beschließenden Ausschusses und

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2011 - 2 D 137/09

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen nicht hinreichender

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 16.07.2007 - 4 B 71.06

    Erfordernis und Voraussetzungen einer fachplanungsrechtlichen Planrechtfertigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 3 S 1873/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Bürgerbeteiligung - Artenschutz im

  • VGH Bayern, 17.09.2007 - 25 B 05.358

    Bauplanungsrecht: Mastschweinestall am Ortsrand und Ausweisung von Wohnbauflächen

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73

    Fortgeltung von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderung

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • BVerwG, 30.01.1976 - IV C 12.74

    Fortgeltung eines Flächennutzungsplanes bei kommunaler Gebietsänderung;

  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 01.09.1999 - 4 BN 25.99
  • BVerwG, 23.01.2002 - 4 BN 3.02

    Bebauungsplan; Trennungsgrundsatz; Abwägung; Abwägungsmangel; Konfliktlösung;

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Anforderungen aus dem Gebot der

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • BVerwG, 01.07.2005 - 4 BN 26.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 22.06.2006 - 4 BN 17.06

    Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG; Grundsatz der zweckmäßigen

  • BVerwG, 08.11.2006 - 4 BN 32.06

    Anforderungen an eine hinreichende Bezeichnung der Divergenzrüge - Kriterien für

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

  • BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08

    Verletzung des Abwägungsgebots hinsichtlich der Zunahme der Lrämbelastung nicht

  • BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09

    Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau

  • BVerwG, 29.04.2010 - 4 CN 3.08

    Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; großflächiger

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; sonstige Sondergebiete;

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 7/04

    Beachtlichkeit eines Verstoßes gegen eine Beteiligungsvorschrift bei einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07

    Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2012 - 2 D 141/09

    Weetfelder Bürgergemeinschaft unterliegt im Streit um Bebauungsplan der Stadt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 8 C 11421/06

    Gemeinde kann Gewerbegebiet planen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 8 C 11261/10

    Festsetzung und Berechnung von Emissionskontingenten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 1 C 10546/11

    Bebauungsplan darf Hotelnutzung nicht vorschreiben

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 176/02

    Anfechtung einer Baugenehmigung zum Betreiben eines Getreidelagers

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09

    Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642

    Sparen bei Lärmschutz kann Bebauungsplan nichtig machen

  • VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02

    Ausgleich naturschutzrechtlicher Eingriffe

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 KN 532/01

    Abwägung; Bebauungsplan; Eigentum; Erforderlichkeit; Erforderlichkeit des

  • VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: FFH-Verträglichkieitsprüfung,

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche

  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 BN 2.02

    Antragbefugnis für ein Normkontrollverfahren; Eigentümer eines im Plangebiet

  • BVerwG, 23.10.2002 - 4 BN 53.02

    Aufstellungsbeschluss; Bauleitplanung; frühzeitige Bürgerbeteiligung;

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

  • VGH Hessen, 18.05.2017 - 4 C 2399/15

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Bekanntmachung von Ausgleichsflächen

    Es muss offenkundig sein, dass eine Bebauung in dem Umfang, wie sie die Planung ermöglicht, in einem absehbaren Zeitraum nicht erwartet werden kann (Hessischer VGH, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4 C 962/15.N - ; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Februar 2013 - 2 K 122/11 -, BRS 81 Nr. 31).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Zwar ist eine Planung nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn sie in absehbarer Zeit nicht finanzierbar ist (vgl. zur Straßenplanung: BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - BVerwG 4 CN 4.03 -, BVerwGE 120, 239 [241]), RdNr. 12 in juris; Urt. d. Senats v. 14.02.2013 - 2 K 122/11 -, BRS 81 Nr. 31, RdNr. 72 in juris, m.w.N.).

    Dabei ist ihr allerdings ein Einschätzungsspielraum zuzubilligen, weil die zukünftige Entwicklung der kommunalen Haushaltslage nur schwer absehbar ist und die planerischen Vorstellungen der Gemeinden nicht aus rein fiskalischen Gründen zu stark eingeschränkt werden dürfen (Urt. d. Senats v. 14.02.2013, a.a.O., m.w.N.).

    Deshalb muss die planende Gemeinde auch regelmäßig keine detaillierten Angaben zu ihrer Finanzplanung machen, die eine Verwirklichungsperspektive für den Bebauungsplan in den nächsten Jahren belegt (Urt. d. Senats v. 14.02.2013, a.a.O., m.w.N.).

    Deshalb muss die planende Gemeinde auch regelmäßig keine detaillierten Angaben zu ihrer Finanzplanung machen, die eine Verwirklichungsperspektive für den Bebauungsplan in den nächsten Jahren belegt (Urt. d. Senats v. 14.02.2013 - 2 K 122/11 -, BRS 81 Nr. 31, RdNr. 72 in juris; OVG NW, Urt. v. 07.07.2011 - 2 D 137/09.NE -, juris, RdNr. 102).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Zwar ist eine Planung nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn sie in absehbarer Zeit nicht finanzierbar ist (vgl. zur Straßenplanung: BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - BVerwG 4 CN 4.03 -, BVerwGE 120, 239 [241]), RdNr. 12 in juris; Urt. d. Senats v. 14.02.2013 - 2 K 122/11 -, BRS 81 Nr. 31, RdNr. 72 in juris, m.w.N.).

    Dabei ist ihr allerdings ein Einschätzungsspielraum zuzubilligen, weil die zukünftige Entwicklung der kommunalen Haushaltslage nur schwer absehbar ist und die planerischen Vorstellungen der Gemeinden nicht aus rein fiskalischen Gründen zu stark eingeschränkt werden dürfen (Urt. d. Senats v. 14.02.2013, a.a.O., m.w.N.).

    Deshalb muss die planende Gemeinde auch regelmäßig keine detaillierten Angaben zu ihrer Finanzplanung machen, die eine Verwirklichungsperspektive für den Bebauungsplan in den nächsten Jahren belegt (Urt. d. Senats v. 14.02.2013, a.a.O., m.w.N.).

    Deshalb muss die planende Gemeinde auch regelmäßig keine detaillierten Angaben zu ihrer Finanzplanung machen, die eine Verwirklichungsperspektive für den Bebauungsplan in den nächsten Jahren belegt (Urt. d. Senats v. 14.02.2013 - 2 K 122/11 -, BRS 81 Nr. 31, RdNr. 72 in juris; OVG NW, Urt. v. 07.07.2011 - 2 D 137/09.NE -, juris, RdNr. 102).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 8 A 311/19

    Windkraft contra Landschaftsschutz: Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der

    vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 -, juris Rn. 12, und vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris Rn. 20, sowie Beschlüsse vom 9. Februar 2004 - 4 BN 28.03 -, juris Rn. 6, 9, und vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, juris Rn. 14; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 23. Mai 2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn. 99 ff.; Hamb. OVG, Urteil vom 11. April 2019 - 2 E 8/17.N -, juris Rn. 48; OVG M.-V., Beschluss vom 4. Mai 2017 - 3 KM 152/17 -, juris Rn. 40; Hess. VGH, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4 C 962/15.N -, juris Rn. 52; OVG S.-A., Urteil vom 14. Februar 2013 - 2 K 122/11 -, juris Rn. 76, 82; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, juris Rn. 26 ff.
  • VGH Hessen, 13.10.2016 - 4 C 962/15

    Baurechts - Bebauungsplan Nr. 1/14 "Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A

    Es muss offenkundig sein, dass eine Bebauung in dem Umfang, wie sie die Planung ermöglicht, in einem absehbaren Zeitraum nicht erwartet werden kann (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Februar 2013 - 2 K 122/11 -, BRS 81 Nr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 3 S 1227/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Gewerbegebiets:

    Der Verzicht auf eine (eingehendere) Ermittlung von Alternativen ist bei einem solchen Vorgehen nur dann fehlerhaft, wenn die Gemeinde Alternativen außer Betracht lässt, die nahe liegen und aus ihrer Sicht als real mögliche Lösungen ernsthaft zu erwägen sind (BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 1.86 - NVwZ 1988, 351; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.4.2014 - 3 S 41/13 - juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 14.2.2013 - 2 K 122/11 - BauR 2013, 1420).
  • VGH Bayern, 20.09.2022 - 15 ZB 21.2855

    Unzulässiges Bauvorhaben wegen Widerspruchs zum maßgeblichen Bebauungsplan -

    Allein der aktuelle Wille des derzeitigen Grundstückseigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung zu verhindern, führt regelmäßig nicht dazu, dass die Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2002 - 4 BN 8.02 - BRS 66 Nr. 54 = juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 10.12.2020 - 1 N 16.682 u.a. - BayVBl 2021, 813 = juris Rn. 33; U.v. 13.12.2021 - 15 N 20.1649 - Rn. 29 f.; VGH BW, U.v. 29.7.2014 - 3 S 2278/12 - juris Rn. 87; OVG LSA, U.v. 14.2.2013 - 2 K 122/11 - BauR 2013, 142 = juris Rn. 70).

    Es ist weder ersichtlich noch substantiiert von der Klägerin mit der Antragsbegründung dargelegt worden, dass der für eine Planverwirklichung erforderliche freihändige Erwerb der Fläche oder notfalls eine Enteignung ebenso wie die anderen genannten Beschaffungsmöglichkeiten der beigeladenen Gemeinde als auf unabsehbare Dauer unmöglich anzusehen sind (vgl. BVerfG, B.v. 15.9.2011 - 1 BvR 2232/10 - NVwZ 2012, 429 = juris Rn. 53; U.v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 = juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 29.7.2014 - 3 S 2278/12 - juris Rn. 87; OVG LSA, U.v. 14.2.2013 - 2 K 122/11 - juris Rn. 70) und dass deshalb ausnahmsweise ein dauerhaftes Umsetzungshindernis besteht.

  • OVG Saarland, 12.01.2018 - 1 C 356/16

    Unwirksamkeit eines Satzungsbeschlusses wegen fehlender öffentlicher

    OVG des Landes Sachsen Anhalt, Urteil vom 14.2.2013 - 2 K 122/11 -, Juris, Rdnr. 62; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.4.2007 - 5 S 2243/05 -, Juris, Rdnr. 58; Bayerischer VGH, Urteil vom 30.1.2009 - 1 N 08.1119 -, Juris, Rdnr. 32.
  • VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17

    Baurecht - Bebauungsplan "Bierstadt-Nord" im Ortbezirk Bierstadt

    Es muss offenkundig sein, dass eine Bebauung in dem Umfang, wie sie die Planung ermöglicht, in einem absehbaren Zeitraum nicht erwartet werden kann (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Februar 2013 - 2 K 122/11 -, BRS 81 Nr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2014 - 3 S 41/13

    Normenkontrolle gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Tanzlokal;

    Der Verzicht auf eine (eingehendere) Ermittlung von Alternativen ist bei einem solchen Vorgehen dann fehlerhaft, wenn die Gemeinde Alternativen außer Betracht lässt, die sich hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 1.86 - NVwZ 1988, 351; OVG Magdeburg, Urt. v. 14.2.2013 - 2 K 122/11 - BauR 2013, 1420) oder von dritter Seite in Spiel gebracht worden sind (BVerwG, Beschl. v. 24.4.2009, a.a.O.; Weiß/Wurster, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - 1 C 10566/14

    Abwägung, Abwägungsentscheidung, Abwägungsgebot, Abwägungsmaterial,

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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 23.05.2012 - 2 K 122/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,85426
FG Niedersachsen, 23.05.2012 - 2 K 122/11 (https://dejure.org/2012,85426)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2012 - 2 K 122/11 (https://dejure.org/2012,85426)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 2 K 122/11 (https://dejure.org/2012,85426)
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