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   FG Nürnberg, 08.06.2010 - 2 K 1250/2007   

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https://dejure.org/2010,28654
FG Nürnberg, 08.06.2010 - 2 K 1250/2007 (https://dejure.org/2010,28654)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 08.06.2010 - 2 K 1250/2007 (https://dejure.org/2010,28654)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 2 K 1250/2007 (https://dejure.org/2010,28654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Duldungsbescheid: Gläubigerbenachteiligung durch unentgeltliche Übertragung eines Grundstücksanteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanstandung eines Duldungsbescheides des Finanzamtes i.R.d. Anfechtung der Übertragung eines Miteigentumsanteils eines Vollstreckungsschuldners an einem Grundstück an den Kläger; Abgrenzung des Begriffs der Unentgeltlichkeit i.S.v. § 516 BGB von dem Begriff aus § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 4; AO § 191 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1761
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Köln, 16.02.2018 - 11 K 1083/15

    Inanspruchnahme der Lebensgefährtin als Duldungsverpflichtete für Steuerschulden

    Abweichend von den Anforderungen an eine Schenkung i.S. des § 516 BGB ist eine Einigung über die Unentgeltlichkeit im Anfechtungsrecht nicht erforderlich (Huber, a.a.O., § 4 Rz. 16, FG Nürnberg, Urteil vom 8. Juni 2010  2 K 1250/2007, EFG 2010, 1761, und FG Baden Württemberg in EFG 2010, 1581, m.w.N.).

    Einseitige Vorstellungen des Schuldners über mögliche wirtschaftliche Vorteile, die nicht in rechtlicher Abhängigkeit zu seiner Zuwendung stehen, können die Entgeltlichkeit nicht begründen (Huber, a.a.O., § 4 Rz. 18, m.w.N. in Fußnote 20, FG Nürnberg in EFG 2010, 1761, und Nacke, a.a.O., Rz. 7.53).

  • FG München, 08.11.2010 - 14 K 1233/09

    Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids

    Hierzu genügt es, wenn er vorträgt und nachweist, dass der Anfechtungsgegner einen Gegenstand aus dem Vermögen des Schuldners ohne angemessene Gegenleistung erlangt hat (vgl. Urteil des Finanzgericht - FG - Nürnberg vom 8. Juni 2010 2 K 1250/2007,StE 2010, 601).
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