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   VG Neustadt, 25.07.2002 - 2 K 357/02.NW   

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https://dejure.org/2002,18090
VG Neustadt, 25.07.2002 - 2 K 357/02.NW (https://dejure.org/2002,18090)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25.07.2002 - 2 K 357/02.NW (https://dejure.org/2002,18090)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 2 K 357/02.NW (https://dejure.org/2002,18090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Bauvorbescheides; Genehmigungspflichtigkeit eines Vorhabens; Genehmigungspflicht bei einer Nutzungsänderung von Gebäuden und Räumen im Außenbereich; Anforderung an die Einordnung einer abweichende Nutzung als eine solche von ...

  • RA Kotz

    Swinger-Club - Probleme mit der Baugenehmigung im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2002 - 2 K 357/02
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, gibt es außerhalb der einfachgesetzlichen Regelungen keinen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichen Bestandschutz (s. z.B. BVerwG, NVwZ 1998, 842 und DVBl 1999, 235; zu dem Ganzen siehe auch Gehrke/Brehsan, NVwZ 1999, 932).
  • VGH Bayern, 29.04.2002 - 22 B 01.3183

    Erweiterung einer bestehenden Gaststättenerlaubnis zum Zweck der Eröffnung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2002 - 2 K 357/02
    Ungeachtet dessen, dass ein Swinger-Club bauplanungsrechtlich nicht einer Schank- und Speisewirtschaft gleichgesetzt werden kann - vielmehr handelt es sich um eine Vergnügungsstätte  (s. VG Schleswig, Beschluss vom 06. Dezember 2001, a.a.O.; Bielenberg in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB Kommentar, Stand Januar 2002, § 4 a BauNVO Rdnr.58 a; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 29. April 2002 - 22 B 01.3183 - wonach Swinger- bzw. Pärchenclubs eine besondere Betriebsart darstellen, für die eine eigene Gaststättenerlaubnis erforderlich ist ) - , erledigte sich eine eventuell erteilte Baugenehmigung für die Gaststätte auf andere Weise im Sinne von § 43 Abs. 2 VwVfG, nachdem die genehmigte Nutzung durch die aufgenommene Wohnnutzung ersetzt wurde (vgl.  OVG Rheinland-Pfalz,   Urteil   vom  15. Mai  2002 - 8 A 10169/02. OVG - ).
  • OVG Hamburg, 25.11.1999 - 2 Bf 7/97
    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2002 - 2 K 357/02
    Es ist daher folgerichtig, dass der Gesetzgeber § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB aus Anlass einer weiteren Erleichterung von Nutzungsänderungen insoweit in einschränkender Weise formuliert hat und dadurch die früher auch für den Gartenbaubetrieb entstandenen Möglichkeiten der teilprivilegierten Nutzungsänderung nach Maßgabe der nicht ganz so weitreichenden Vorfassung beseitigt hat (ausführlich dazu: OVG Hamburg, NVwZ-RR 2001, 86; ebenso Krautzberger in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauBG-Kommentar, 8. Aufl. 2002, § 35 Rdnr. 82).
  • VG Schleswig, 06.12.2001 - 5 B 93/01

    Nutzungsuntersagung, Swinger-Club, Vergnügungsstätte, Mischgebiet, Verein,

    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2002 - 2 K 357/02
    Dies ist bei dem Betrieb eines Swinger-Clubs, der in einem bisher bestehenden Wohnhaus eingerichtet werden soll, aber der Fall (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 06. Dezember 2001 - 5 B 93/01 -).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04

    Mietvertrag: Fortfall der Nutzungsmöglichkeit des Mietobjekts für den Betrieb

    Ungeachtet dessen, dass ein Swinger-Club bauplanungsrechtlich nicht einer Gaststätte gleichgesetzt werden kann - vielmehr handelt es sich um eine Vergnügungsstätte, vgl. BayVGH, BayVBl 2004, 751; VG Schleswig, Beschl. v. 6.12.2001, 5 B 93/01; VG Neustadt, Urt. v. 25.7.2002, 2 K 357/02 NW, m.w.N.) - ist dieser Nutzungszweck zu einem nicht näher mitgeteilten Zeitpunkt aufgegeben worden, so dass sich hieraus kein Bestandsschutz ableiten lässt.
  • LG Bonn, 18.02.2004 - 1 O 300/03

    Swingerclub - Ablehnung der Nutzungsänderung - Schadensersatzanspruch

    Daher sind auch sog. "Swingerclubs" bzw. "Freizeitparadiese für Paare" als Vergnügungsstätten anzusehen (vgl. VGH Kassel, BauR 2002, 1135; VG Schleswig v. 12.06.2001, Az. 5 B 93/01; VG Neustadt v. 25.07.2002, Az. 2 K 357/02.NW; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO, Rdn. 58a).
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