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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2001 - 2 M 289/01   

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OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2001 - 2 M 289/01 (https://dejure.org/2001,25814)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.10.2001 - 2 M 289/01 (https://dejure.org/2001,25814)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 2 M 289/01 (https://dejure.org/2001,25814)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Magdeburg, 27.07.2004 - 4 A 383/02

    Klage gegen Baugenehmigungen für Putenmastanlagen in Darnebeck abgewiesen

    Auf die Beschwerde der D. Co. KG änderte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 26.10.2001 - 2 M 289/01 - diesen Beschluss dahingehend ab, dass es den Antrag, die aufschiebende Wirkung der Widersprüche vom 08.06.2001 gegen die Baugenehmigung vom 10.05.2001 und 28.05.2001 anzuordnen, zurückwies, soweit der D. Co. KG die Errichtung der Stallgebäude genehmigt worden war.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten, des Regierungspräsidiums Magdeburg, auf die eingereichten Unterlagen der Beigeladenen sowie den Inhalt der Verfahrensakten 4 B 434/01 MD, 2 M 289/01 (OVG LSA) und 4 B 184/02 MD und 2 M 370/02 (OVG LSA) verwiesen.

    Bereits der enge räumliche Zusammenhang der beiden Anlagen ist aufgrund der zwischen ihnen liegenden Entfernung von rund 300 m zweifelhaft (vgl. bereits: OVG LSA, Beschl. v. 26.10.2001 - 2 M 289/01 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2006 - 2 M 71/05

    Unfallgefahr bei Windenergieanlagen

    Da sich der Regelungsgehalt einer Baugenehmigung aber nicht nur auf die Errichtung des Bauwerks selbst beschränkt, sondern darüber hinaus auch deren bestimmungsgemäße Nutzung umfasst (Beschl. des Sen v. 26.10.2001 - 2 M 289/01 -), kann in Ausnahmefällen auch dann vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden, wenn die geltend gemachte Rechtsverletzung gerade und vorrangig durch die Nutzung eintritt bzw. eintreten kann (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 09.01.1988 - 6 B 62/88 NdsRpfl 1978, 77).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2003 - 2 M 370/02

    Kein Nachbarschutz gegen lediglich nicht auszuschließende Belastung

    Der Senat geht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren weiter von der bereits dem Beschluss vom 26.10.2001 - 2 M 289/01 - zugrundgelegten wissenschaftlichen Erkenntnis von Prof. Dr. Hartung (Deutsche tierärztliche Wochenschrift 105 [1998], S.213 ff.) aus, wonach bislang nur unzureichend untersucht worden sei, wie weit Mikroorganismen, wie Bakterien, Pilze und Viren, vom Stall transportiert werden, weil die Keime in der Außenluft rasch absterben.

    Dieser Erkenntnisstand war allerdings bereits bei der Entscheidung des Senats vom 26.10.2001 im Verfahren 2 M 289/01 vorhanden; der Senat musste gleichwohl zum damaligen Zeitpunkt die Frage der Rechtmäßigkeit der Genehmigungen als offen ansehen, weil er in einem anderen Verfahren die Besonderheiten der Produktionsweise bei den sog. Lousiana-Ställen durch ein Fachgutachten hat klären lassen und dieses zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorlag.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2003 - 2 M 273/02

    Geruchsimmissionen aus Rübenerde-Kassetten auf Hopfenpflanzen nicht

    Über die Erfolgsaussichten ist im Verfahren nach § 80a Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO - auch in der Beschwerde - im Wege einer Interessensabwägung anhand einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage zu befinden (vgl. hierzu: Beschl. d. Senats v. 26.10.2001 - 2 M 289/01 -).
  • VG Halle, 03.11.2009 - 2 B 293/09

    Verdichtung einer allgemeinen Erschließungspflicht zu einer aktuellen

    Gleichwohl fließen die Erfolgsaussichten unterhalb der Offensichtlichkeit in die Interessenabwägung ein (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 26.10.2001 - 2 M 289/01 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2004 - 2 M 36/04

    Risikoverteilung bei der Standsicherheit von Windenergie-Anlagen im Bebauungsplan

    Über die Erfolgsaussichten ist im Verfahren nach § 80a Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO - auch in der Beschwerde - im Wege einer Interessensabwägung anhand einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage zu befinden (vgl. hierzu: Beschl. d. Senats v. 26.10.2001 - 2 M 289/01 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2004 - 2 M 35/04

    Risikoverteilung bei der Standsicherheit von Windenergie-Anlagen im Bebauungsplan

    Über die Erfolgsaussichten ist im Verfahren nach § 80a Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO - auch in der Beschwerde - im Wege einer Interessensabwägung anhand einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage zu befinden (vgl. hierzu: Beschl. d. Senats v. 26.10.2001 - 2 M 289/01 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2004 - 2 M 37/04

    Risikoverteilung bei der Standsicherheit von Windenergie-Anlagen im Bebauungsplan

    Über die Erfolgsaussichten ist im Verfahren nach § 80a Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO - auch in der Beschwerde - im Wege einer Interessensabwägung anhand einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage zu befinden (vgl. hierzu: Beschl. d. Senats v. 26.10.2001 - 2 M 289/01 -).
  • VG Halle, 07.12.2018 - 8 B 413/18

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine erteilte und für sofort

    Über die Erfolgsaussichten ist im Verfahren nach § 80a Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO im Wege einer Interessensabwägung anhand einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage zu befinden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 2 M 289/01 - juris).
  • VG Augsburg, 09.12.2008 - Au 4 S 08.1492

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarschutz; Mastschweineanlage; benachbarter Betrieb

    Im dreipoligen Verwaltungsrechtsverhältnis kann daher eine Interessensabwägung, die nur die aufschiebende Wirkung wiederherstellt, nicht der alleinige Maßstab im Aussetzungsverfahren gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO sein (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.10.2001, Az. 2 M 289/01, Juris).
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