Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2001 - 2 M 451/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,24389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 169/06
Erhebung von Kostenbeiträgen im Bereich der Jugendhilfe
Nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, wenn die insbesondere mit der Klage geltend gemachten Bedenken (vgl. Bl. 4 f. GA im Verfahren 4 A 212/06 HAL) an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes derart gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 - Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -). - VG Karlsruhe, 30.11.2020 - 11 K 4427/19 Die Auslegung öffentlich-rechtlicher Verträge folgt aufgrund der entsprechenden Anwendung der §§ 133, 157 BGB nach § 62 Satz 2 LVwVfG den oben beschriebenen Grundsätzen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1990 - 4 C 21.89 - juris, Rn. 36 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 - juris, Rn. 17).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06
Sofortige Vollziehbarkeit der abgewälzten Kleineinleiterabgabe
Nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, wenn die insbesondere mit dem Widerspruch geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes derart gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Widerspruchsverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 - Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 M 248/03
Zur Stundung wegen unbilliger Härte
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen nämlich nur dann, wenn die geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes so gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2004 - 2 M 333/03
Keine Befreiung von Ausbaubeiträgen aufgrund eines Schenkungsvertrags mit der …
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen nämlich nur dann, wenn die geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes so gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 P 422/03
Keine Aussetzung wegen unbilliger Härte bei fehlender Erfolgsaussicht
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen nämlich nur dann, wenn die geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes so gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2003 - 2 M 198/03
Hemmung der Festsetzungsverjährung für Steuerbescheid / unbillige Härte setzt …
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen nämlich nur dann, wenn die geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes so gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -).