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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2001 - 2 M 451/00   

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https://dejure.org/2001,24389
OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2001 - 2 M 451/00 (https://dejure.org/2001,24389)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.02.2001 - 2 M 451/00 (https://dejure.org/2001,24389)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Februar 2001 - 2 M 451/00 (https://dejure.org/2001,24389)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 169/06

    Erhebung von Kostenbeiträgen im Bereich der Jugendhilfe

    Nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, wenn die insbesondere mit der Klage geltend gemachten Bedenken (vgl. Bl. 4 f. GA im Verfahren 4 A 212/06 HAL) an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes derart gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 - Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -).
  • VG Karlsruhe, 30.11.2020 - 11 K 4427/19
    Die Auslegung öffentlich-rechtlicher Verträge folgt aufgrund der entsprechenden Anwendung der §§ 133, 157 BGB nach § 62 Satz 2 LVwVfG den oben beschriebenen Grundsätzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1990 - 4 C 21.89 - juris, Rn. 36 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 - juris, Rn. 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06

    Sofortige Vollziehbarkeit der abgewälzten Kleineinleiterabgabe

    Nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, wenn die insbesondere mit dem Widerspruch geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes derart gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Widerspruchsverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 - Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 M 248/03

    Zur Stundung wegen unbilliger Härte

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen nämlich nur dann, wenn die geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes so gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2004 - 2 M 333/03

    Keine Befreiung von Ausbaubeiträgen aufgrund eines Schenkungsvertrags mit der

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen nämlich nur dann, wenn die geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes so gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 P 422/03

    Keine Aussetzung wegen unbilliger Härte bei fehlender Erfolgsaussicht

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen nämlich nur dann, wenn die geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes so gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2003 - 2 M 198/03

    Hemmung der Festsetzungsverjährung für Steuerbescheid / unbillige Härte setzt

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen nämlich nur dann, wenn die geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes so gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -).
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