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   OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95   

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https://dejure.org/1995,4860
OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95 (https://dejure.org/1995,4860)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.04.1995 - 2 M 924/95 (https://dejure.org/1995,4860)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. April 1995 - 2 M 924/95 (https://dejure.org/1995,4860)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Quotenregelung; Eignungsprinzip; Auswahlkriterien; Ermessensspielraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiterstellen - Schulleiterstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 8 BG ND; Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG; Art. 3 Abs. 2 S. 2 Verf ND; § 14 BG ND; § 5 S. 1 GleichberG ND; § 5 S. 2 GleichberG ND; § 9 Abs. 1 GleichberG ND
    Frauenförderung; Gleichberechtigung; Quote; Verhältnis zum Eignungsprinzip

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frauenförderung; Gleichberechtigung; Quote; Verhältnis zum Eignungsprinzip

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95
    Die Bevorzugung von Frauen in Bereichen, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind, soll dabei nicht zu einer Benachteiligung von Männern "wegen ihres Geschlechts" (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, zur Bedeutung dieser Formulierung Sachs, NVwZ 1991, 437 ff., 439 m.w.N.) führen, sondern einer Kompensation (vgl. BVerfGE 74, 163 ff., 180) der Folgen einer faktischen Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Frauen dienen, die nach der Bewertung des Gesetzgebers u. a. in der zahlenmäßig geringen Repräsentation in den Beförderungsstellen des öffentlichen Dienstes Ausdruck findet (Landtagsdrucksache 12/5613, S. 15 ff. mit Hinweisen - S. 17 - zu der herangezogenen Rechtsprechung insbesondere des BVerfG).

    Indessen ist für die Anwendbarkeit dieses Verbots die Zielrichtung maßgebend (vgl. BVerfGE 74, 163 ff., 180, kritisch dazu Sachs, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95
    Dabei kann hier offenbleiben, ob nicht schon in neueren Entscheidungen das Gewicht der Rangunterschiede von Beurteilungen gegenüber der früheren Rechtsprechung (Nds. OVG, Beschl. des 5. Senats v. 18.6.1993 - 5 M 1488/93, DVBl. 1993, 959 m.w.N.; v. 22.7.1993 - 5 M 2913/93; v. 25.7.1994 - 5 M 3357/94) stark relativiert worden ist (Beschl. v. 19.10.1994 - 5 M 5850/94).
  • VG Hannover, 24.11.1994 - 13 B 8092/94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95
    Dies wird kritisiert, weil die Gleichstellung nicht in Gestalt eines "Gruppenrechts" geregelt werden könne (Ladeur, ZBR 1992, 39 ff. 40 ff., 45 ff., VG Hannover, Beschl. v. 24.11.1994 - 13 B 8092/94).
  • VG Arnsberg, 18.01.1995 - 2 K 4275/92
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95
    Selbst wenn die angedeuteten, von gewichtigen Stimmen (vgl. außer den Genannten noch die kritischen Äußerungen zu Parallelregelungen in Nordrhein-Westfalen, Nachweise im erwähnten Beschluß des BAG sowie VG Arnsberg, Beschl. v. 18.1.1995 - 2 K 4275/92, und in Schleswig-Holstein, Beschl. d. Schl.-H. OVG v. 1.2.1995 - 3 M 1/94) erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Quotenregelung des § 5 NGG sich durchsetzen sollte, bliebe es dem Dienstherrn im Rahmen der Personalhoheit im Einzelfall möglich, sich bei einer Auswahl zwischen einem Bewerber und einer gleichgeeigneten Bewerberin für die letztere zu entscheiden, auch wenn diese dienstjünger ist, z.B. aufgrund der Erwägung, daß eine annähernde geschlechtliche Parität auf der Ebene der in der Schulleitung eingesetzten Personen erfahrungsgemäß die Zusammenarbeit fördert.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.1994 - 3 M 1/94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95
    Selbst wenn die angedeuteten, von gewichtigen Stimmen (vgl. außer den Genannten noch die kritischen Äußerungen zu Parallelregelungen in Nordrhein-Westfalen, Nachweise im erwähnten Beschluß des BAG sowie VG Arnsberg, Beschl. v. 18.1.1995 - 2 K 4275/92, und in Schleswig-Holstein, Beschl. d. Schl.-H. OVG v. 1.2.1995 - 3 M 1/94) erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Quotenregelung des § 5 NGG sich durchsetzen sollte, bliebe es dem Dienstherrn im Rahmen der Personalhoheit im Einzelfall möglich, sich bei einer Auswahl zwischen einem Bewerber und einer gleichgeeigneten Bewerberin für die letztere zu entscheiden, auch wenn diese dienstjünger ist, z.B. aufgrund der Erwägung, daß eine annähernde geschlechtliche Parität auf der Ebene der in der Schulleitung eingesetzten Personen erfahrungsgemäß die Zusammenarbeit fördert.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02

    Richterwahl, Bestenauslese, Anhörung, Verfahrensfehler

    Darüber hinaus - hierauf sei klarstellend hingewiesen - ergibt sich aus einem höheren Statusamt nicht "automatisch" ein Eignungsvorsprung gegenüber Konkurrentinnen und Konkurrenten (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.04.1995 - 2 M 924/95 -, ZBR 1996, 278 f.).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99

    Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    1997, 59, 60; Beschl. v. 5.4.1995 - 2 M 924/95 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99

    Auswahl; Auswahlverfahren; Beamter; Beurteilung; Beurteilungszuständigkeit;

    Nach alledem ist es zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers erforderlich, ihm den beantragten einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. zur zeitlichen Begrenzung des einstweiligen Rechtsschutzes in Fällen dieser Art Nds.OVG, Beschl. v . 25.11.1996 - 2 M 4952/96 -, NdsRpfl. 1997, 59, 60; Beschl. v. 5.4.1995 - 2 M 924/95 -, NdsRpfl.1995, 136, 138; Beschl. v. 7.10.1993 - 2 M 2841/93 - Beschl. v. 18.6.1993 - 5 M 1488/93 -, DVBl. 1993, 959).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1996 - 3 M 31/96

    Anforderungsprofil; Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Statusrechtliches Amt;

    Denn bei Beamten, die den Anforderungen ihres statusrechtlichen Amtes in gleichem oder wesentlich gleichem Maße gerecht werden, ragt derjenige heraus, dessen statusrechtliches Amt höher eingestuft ist; die einem Beamten in einem höheren statusrechtlichen Amt erteilte dienstliche Beurteilung hat wegen der damit verbundenen Anforderungen ein höheres Gewicht als die zu einem niedriger bewerteten Amt gegebene Beurteilung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.06.1993 - 5 M 1488/93 -, DVB1.1993, 959, 960; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134, 135, u. 20.03.1995 - 4 S 4/95 -, IÖD 1995, 245, 247; vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 29.02.1996 - 3 M 93/95 - vgl. zur Bedeutung statusbezogener Rangunterschiede im Hinblick auf die "Eignungsprognose" für ein Beförderungsamt: Nds. OVG, Beschl. v. 05.04.1995 - 2 M 924/95 -, IÖD 1995, 194, 195).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.1996 - 2 M 7760/95

    Beamter; Besetzung von Posten; Auswahlkriterien; Leistungsorientierte Kriterien;

    Danach kommt die Quotenregelung des § 5 NGG erst zum Tragen, wenn bei den nach dieser Vorschrift (i.V.m. § 9 NGG) vorrangigen Auswahlkriterien, insbesondere dem Eignungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG), kein relevanter Unterschied festgestellt wird (vgl. Beschlüsse d. OVG Lüneburg v. 5.4.1995 - Nds.Rpfl. 1995, 136 -, 11.8.1995 - Nds.Rpfl. 1995, 280 - und 22.8.1995, 2 M 924/95 = NdsVBl. 1995, 182; DVBl. 1995, 1254 u. Beschl. vom 22.8.1995 - 2 M 2974/95 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 19 A 5358/98

    Vorschlagsrecht des Schulträgers bei Schulleiterstellen

    Die Würdigung einer Bedarfsbeurteilung im Hinblick auf derartige Einzelaussagen außerhalb der textlichen Bestandteile des jeweiligen Gesamturteils betrifft den der Beklagten zukommenden und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 4.1. 1999 6 B 2096/98 -, vom 19.3. 1998 6 B 3021/97 -, und vom 29.1. 1997 6 B 2684/96 ; Nds. OVG, Beschluss vom 5.4. 1995 2 M 924/95 , SPE n. F., 728, Nr. 24, S. 72 (76)).
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