Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2006 - 2 N 2/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei abgelehnter Zulassung zum Studium; Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei abgelehnter Zulassung eines Zweitstudienbewerbers zum Studium der Humanmedizin; Zulassung zum Studium ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 08.03.2006 - 2 C 2183/05
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2006 - 2 N 2/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1998 - 2 N 1/98
Anordnungsgrund, Zurückverweisung, Hochschulzulassung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2006 - 2 N 2/06
Die Beschwerde hat Erfolg und führt zur (beantragten) Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht (vgl. allgemein zur Zurückverweisung: Beschluss des Senats vom 18.12.1999 - 2 N 1/98 -, DÖV 1999, 525). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.1993 - 2 N 10/93
Sammelbeschluß; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 S. 2 …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2006 - 2 N 2/06
Soweit in der Beschwerdebegründung der Beschluss des Senats vom 29.01.1993 - 2 N 10/93 - erwähnt wird, ist anzumerken, dass es dabei um einen anderen Sachverhalt gegangen ist.
- VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1417/15
Vorläufige Zulassung eines Zweitstudienbewerbers zum Bachelorstudiengang …
Auch ein Zweitstudienbewerber muss sich unter Berücksichtigung der durch Art. 12 Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit zumutbarerweise wohl nicht auf das möglicherweise Jahre beanspruchende Hauptsacheverfahren verweisen lassen (vgl. OVG Schwerin, Beschluss vom 7. April 2006 - OVG 2 N 2/06 -, juris, Rn. 3; aA VG München…, Beschluss vom 14. Mai 2014 - M 3 E 13.4237 -, juris Rn. 14f).
Rechtsprechung
OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 N 2/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; Festsetzung einer privaten Grünfläche; AbwägungsfehlerNormenkontrollklage eines Grundstückseigentümers gegen die Festsetzung einer privaten Grünfläche im Bebauungsplan
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …
Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 N 2/06
Da er sich somit als Eigentümer eines im Geltungsbereich der umstrittenen Satzung gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft, ist seine Antragsbefugnis auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (3StRspr des BVerwG, vgl. Beschluss vom 7.7.1997 - 4 BN 11/97 -, BauR 1997, 972, m.w.N.; Urteil vom 10.3.1998 - 4 CN 6/97 -, BauR 1998, 740) zu bejahen.(4BVerwG, Urteil vom 10.3.1998 - 4 CN 6/97 -, BauR 1998, 740, m.w.N.) Es fehlt, wenn der Eigentümer seinem Ziel, das Grundstück baulich zu nutzen, selbst dann auf unabsehbare Zeit nicht näherkommen kann, wenn der Bebauungsplan für nichtig bzw. unwirksam erklärt wird.
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 N 2/06
Dieses Abwägungsgebot, dessen Anforderungen - wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (8Vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 1.11.1974 - IV C 38.71 -, BVerwGE 47, 144 = BRS 37 Nr. 17, und vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = BRS 28 Nr. 4) hervorhebt - sowohl den Abwägungsvorgang als auch das Abwägungsergebnis betreffen, verlangt, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in sie an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird und dass der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht. - BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71
Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …
Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 N 2/06
Dieses Abwägungsgebot, dessen Anforderungen - wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (8Vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 1.11.1974 - IV C 38.71 -, BVerwGE 47, 144 = BRS 37 Nr. 17, und vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = BRS 28 Nr. 4) hervorhebt - sowohl den Abwägungsvorgang als auch das Abwägungsergebnis betreffen, verlangt, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in sie an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird und dass der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht. - BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97
Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.; …
Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 N 2/06
Da er sich somit als Eigentümer eines im Geltungsbereich der umstrittenen Satzung gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft, ist seine Antragsbefugnis auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (3StRspr des BVerwG, vgl. Beschluss vom 7.7.1997 - 4 BN 11/97 -, BauR 1997, 972, m.w.N.; Urteil vom 10.3.1998 - 4 CN 6/97 -, BauR 1998, 740) zu bejahen. - BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92
Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer …
Auszug aus OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 N 2/06
(5BVerwG, Beschluss vom 25.5.1993 - 4 NB 50.92 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 79) Unschädlich ist aber, wenn ein Antragsteller seinem eigentlichen Ziel, für sein Grundstück die Nutzung festzusetzen, die seinen Vorstellungen entspricht, nicht allein dadurch näher kommt, dass der Bebauungsplan für nichtig bzw. unwirksam erklärt wird.
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 2875/06
Gemeindlicher Rechtsschutz gegen raumordnungsrechtswidrigen Bauleitplan einer …
Auf diese Weise könnte die Antragstellerin ihrem Ziel, ein Gebiet für unbeschränkten Einzelhandel zu verhindern, in absehbarer Zeit zumindest teilweise durchaus näher kommen (vgl. dazu OVG Saarland, NK-Urteil vom 08.03.2007 - 2 N 2/06 -, Juris).