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   OVG Thüringen, 12.08.1997 - 2 N 67/96   

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OVG Thüringen, 12.08.1997 - 2 N 67/96 (https://dejure.org/1997,4304)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12.08.1997 - 2 N 67/96 (https://dejure.org/1997,4304)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12. August 1997 - 2 N 67/96 (https://dejure.org/1997,4304)
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Kommunale Leichenhalle

Art. 12 GG, Ausübungsregelung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 12; ThürKO § 20 Abs 2 Nr 2; VwGO § 47 Abs 2
    Bestattungs- und Friedhofsrecht; Bestattungs- und Friedhofsrecht; Benutzungszwang; Leichenhalle; Grundstücksbezogenheit; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung; Gesundheitsschutz; Funktionsfähigkeit kommunaler Bestattungseinrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Benutzungszwang; Gemeindliche Leichenhalle; Berufsausübungfreiheit; Private Bestattungsunternehmen; Gesundheitszustand; Funktionsfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Friedhofssatzung; Benutzungszwang für die städtische Leichenhalle; Bestattungsunternehmer; Lage und Ausstattung von Leichenhallen; Betreiben einer Leichhalle

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 871
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 5 N 2733/84
    Auszug aus OVG Thüringen, 12.08.1997 - 2 N 67/96
    Dieser Eingriff wird weder durch Gesichtspunkte des Gesundheitsschutzes (im Anschluß an HessVGH, U. v. 28.10.1987 - 5 N 2733/84 - ) noch durch Gesichtspunkte der Funktionsfähigkeit kommunaler Bestattungsunternehmen gerechtfertigt.

    Der Benutzungszwang für kommunale Leichenhallen stellt keine Berufswahl-, sondern lediglich eine Berufsausübungsregelung dar (vgl. HessVGH, U. v. 28.10.1987 - 5 N 2733/84 - S. 11, ESVGH 38, 313 (nur Leitsatz); vgl. auch BayVGH, U. v. 13.2.1985, BayVBl. 1985, 463).

    2 N 67/96 in seinen eigenen Räumen eher möglich sein als in der Leichenhalle der Antragsgegnerin; die Entscheidung darüber, ob ein Bedürfnis für die Einführung des Benutzungszwanges besteht, darf aber, wie schon ausgeführt, nicht auf die Annahme gestützt werden, daß Bestattungsunternehmer zu einem großen Teil unzuverlässig seien (vgl. hierzu eingehend: HessVGH, B. v. 28.10.1987 - 5 N 2733/84 - S. 15 ff.; vgl. auch BayVGH, U. v. 13.2.1985, BayVBl. 1985, 463; B. v. 24.1.1973, BayVBl. 1973, 380; OVG Bremen, U. v. 12.12.1967, GewA 1968, 136).

  • OVG Bremen, 12.12.1967 - I S 5/67
    Auszug aus OVG Thüringen, 12.08.1997 - 2 N 67/96
    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1967 - I S 5/67 - (GewA 1968, 137) dargestellt, daß der jahrzehntelange Betrieb privater Leichenhallen zu keinen Beanstandungen in gesundheitlicher Hinsicht geführt habe.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1970 - 2 A 93/69
    Auszug aus OVG Thüringen, 12.08.1997 - 2 N 67/96
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann ein Anschluß- und damit auch ein Benutzungszwang nur für Grundstücke angeordnet werden (vgl. OVG RP, U. v. 16.12.1970, DÖV 1971, 278, für eine ver-.
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.08.1997 - 2 N 67/96
    Eine Regelung der Berufsausübung liegt nämlich dann vor, wenn der Eingriff nicht einen selbständigen Beruf, sondern lediglich Tätigkeiten betrifft, die als Bestandteil eines umfassenderen oder als Erweiterung eines anderen Berufes ausgeübt werden und deren Regelung die eigentliche Berufstätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt läßt (vgl. BVerfG, B. v. 28.11.1984, BVerfGE 68, 272, 281 m.w.N.; B. v. 5.5.1987, BVerfGE.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.08.1997 - 2 N 67/96
    Berufsausübungsregelungen sind nach der Rechtsprechung des BVerfG nur zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, die gewählten Mittel zur Erreichung des erfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerfG, B. v. 16.3.1971, BVerfGE 30, 292, 316 ff.; U. v. 3.11.1982, BVerfGE 61, 291, 312; B. v. 10.10.1984, BVerfGE 68, 155, 171).
  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 1 UE 462/85

    Beihilfefähigkeit eines Treppenlifts

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.08.1997 - 2 N 67/96
    Der Benutzungszwang für kommunale Leichenhallen stellt keine Berufswahl-, sondern lediglich eine Berufsausübungsregelung dar (vgl. HessVGH, U. v. 28.10.1987 - 5 N 2733/84 - S. 11, ESVGH 38, 313 (nur Leitsatz); vgl. auch BayVGH, U. v. 13.2.1985, BayVBl. 1985, 463).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 4 NB 5.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der Nichtvorlagebeschwerde nach § 47 Abs. 7

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.08.1997 - 2 N 67/96
    Unabhängig davon, ob man im vorliegenden Fall des vor dem Inkrafttreten des 6. VwGOÄndG am 1. Januar 1997 eingelegten, aber danach zur Entscheidung stehenden Normenkontrollantrages die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO a. F. (so BayVGH, B. v. 14.2.1997, NVwZ 1997, 694 = DVBl. 1997, 663 = DÖV 1997, 509 = UPR 1997, 256) oder nach § 47 Abs. 2 VwGO n. F. (so OVG NW, U. v. 23.1.1997, NVwZ 1997, 694 = DVBl. 1997, 675, mit zust. Anm. Schenke, DVBl. 1997, 853) beurteilt, ist die Antragsbefugnis gegeben.
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.08.1997 - 2 N 67/96
    Berufsausübungsregelungen sind nach der Rechtsprechung des BVerfG nur zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, die gewählten Mittel zur Erreichung des erfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerfG, B. v. 16.3.1971, BVerfGE 30, 292, 316 ff.; U. v. 3.11.1982, BVerfGE 61, 291, 312; B. v. 10.10.1984, BVerfGE 68, 155, 171).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.08.1997 - 2 N 67/96
    Berufsausübungsregelungen sind nach der Rechtsprechung des BVerfG nur zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, die gewählten Mittel zur Erreichung des erfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerfG, B. v. 16.3.1971, BVerfGE 30, 292, 316 ff.; U. v. 3.11.1982, BVerfGE 61, 291, 312; B. v. 10.10.1984, BVerfGE 68, 155, 171).
  • VGH Bayern, 14.02.1997 - 20 N 96.2462
    Auszug aus OVG Thüringen, 12.08.1997 - 2 N 67/96
    Unabhängig davon, ob man im vorliegenden Fall des vor dem Inkrafttreten des 6. VwGOÄndG am 1. Januar 1997 eingelegten, aber danach zur Entscheidung stehenden Normenkontrollantrages die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO a. F. (so BayVGH, B. v. 14.2.1997, NVwZ 1997, 694 = DVBl. 1997, 663 = DÖV 1997, 509 = UPR 1997, 256) oder nach § 47 Abs. 2 VwGO n. F. (so OVG NW, U. v. 23.1.1997, NVwZ 1997, 694 = DVBl. 1997, 675, mit zust. Anm. Schenke, DVBl. 1997, 853) beurteilt, ist die Antragsbefugnis gegeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach

    Diese bloße Aussicht ist aber rechtlich nicht gesichert, da § 27 Abs. 1 BestattG gerade keinen Benutzungszwang für gemeindliche Leichenhallen vorsieht, der im übrigen allein mit finanziellen Interessen der Gemeinden auch nicht zu rechtfertigen wäre (vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 12.8.1997 - 2 N 67/96 -, NVwZ 1998, 871 ).
  • VerfGH Bayern, 23.12.2004 - 6-VII-03

    Uneingeschränkter Leichenhauszwang verstößt gegen Bayerische Verfassung

    Die Aufbewahrung von Leichen ist bei generalisierender, auf den Regelfall abstellender Betrachtung, die im Popularklageverfahren maßgeblich ist (vgl. VerfGH vom 30.6.1998 = VerfGH 51, 94/102; VerfGH vom 20.10.2003 = BayVBl 2004, 268/269 f.), nur ein Ausschnitt, jedenfalls kein besonders hervorgehobener Teil der Tätigkeit eines privaten Bestattungsunternehmers (vgl. HessVGH vom 28.10.1987 = NVwZ 1988, 847/848; ThürOVG vom 12.8.1997 = NVwZ 1998, 871/872 sowie BayVGH vom 13.2.1985 = VGH n. F. 38, 23/24; vgl. auch Klingshirn, Bestattungsrecht in Bayern, Erl. XIV RdNr. 8).

    Insoweit ist bei einer Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe zu prüfen, ob die Grenzen der Zumutbarkeit noch gewahrt sind (vgl. Hölzl/Hien/Huber, a. a. O., Anm. I 5 f zu Art. 24 GO m. w. N., vgl. auch ThürOVG vom 12.8.1997 = NVwZ 1998, 871/872).

  • VGH Bayern, 15.06.2005 - 4 N 03.1045

    Frist für die Normenkontrolle bei Änderungen; Leichenhauszwang

    Die auf Art. 17 Abs. 1 BestG gestützten Bestimmungen berühren das durch Art. 12 GG gewährleistete Grundrecht der Berufsfreiheit der privaten Bestattungsunternehmer (vgl. VGH Kassel, U.v. 28.10.1987 - 5 N 2733/84, NVwZ 1988, 847/848 ff.; OVG Weimar, B.v. 12.8.1997 - 2 N 67/96, NVwZ 1998, 871/872).

    Der Schutz der Gesundheit stellt bestimmte bauliche Anforderungen an Leichenhallen, auf deren Erfüllung bei Erteilung der Baugenehmigung hingewirkt werden kann und die Leichenräume privater Bestattungsunternehmer ebenso erfüllen können wie die Räume in gemeindlichen Friedhöfen (vgl. VGH Kassel, U.v. 28.10.1987 a.a.O.; OVG Weimar, B.v. 12.8.1997 a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 02.06.2006 - 1 Bf 422/05

    § 6 HmbBestattG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein privates

    Der Eingriff betrifft Tätigkeiten, die als Bestandteil eines umfassenderen Berufes ausgeübt werden und lässt - anders als die Wahl des Berufes - die eigentliche Berufstätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt (vgl. BVerfGE 68, 272/281/; OVG Weimar, Beschl. vom 6.8.1997, NVwZ 1998, 871, 872).
  • VG München, 15.06.2005 - M 4 N 03.1045
    Die auf Art. 17 Abs. 1 BestG gestützten Bestimmungen berühren das durch Art. 12 GG gewährleistete Grundrecht der Berufsfreiheit der privaten Bestattungsunternehmer (vgl. VGH Kassel, U.v. 28.10.1987 - 5 N 2733/84, NVwZ 1988, 847/848 ff.; OVG Weimar, B.v. 12.8.1997 - 2 N 67/96 , NVwZ 1998, 871/872).

    Der Schutz der Gesundheit stellt bestimmte bauliche Anforderungen an Leichenhallen, auf deren Erfüllung bei Erteilung der Baugenehmigung hingewirkt werden kann und die Leichenräume privater Bestattungsunternehmer ebenso erfüllen können wie die Räume in gemeindlichen Friedhöfen (vgl. VGH Kassel, U.v. 28.10.1987 a.a.O.; OVG Weimar, B.v. 12.8.1997 a.a.O.).

  • VG Meiningen, 08.04.1998 - 2 K 369/97

    Kommunalrecht; Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht); Anspruch; Zulassung;

    Dies ist gerade bei der vorhandenen Regelung aber nicht der Fall, denn in dem vorgenannten § 3 der Satzung geht es allein um Tätigkeiten innerhalb der gemeindlichen Einrichtung, ohne daß die Benutzer aufgrund der gemeindlichen Satzung verpflichtet wären, die gemeindlichen Friedhöfe zu benutzen (vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO; vgl. weiter ThürOVG, Beschluß vom 12.08.1997 - Az. 2 N 67/96).
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