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   OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 NB 889/04   

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https://dejure.org/2004,12179
OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 NB 889/04 (https://dejure.org/2004,12179)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.06.2004 - 2 NB 889/04 (https://dejure.org/2004,12179)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - 2 NB 889/04 (https://dejure.org/2004,12179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Berücksichtigung des innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist vorgetragenen Beschwerdevorbringens aus einem Numerus-clausus-Leitverfahren in einem parallel gelagerten Beschwerdeverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs 4 S 6 VwGO
    Anwaltsvorbringen; Anwaltsvortrag; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdebegründungsfrist; Beschwerdeverfahren; einstweiliger Rechtsschutz; Leitverfahren; Mandant; Numerus-clausus-Leitverfahren; Numerus-clausus-Verfahren; Studienbewerber; Studienplatz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 800 (Ls.)
  • DVBl 2004, 1252 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

    Soweit der Antragsteller zu 2. am Ende seines Begründungsschriftsatzes "ergänzend ... auf den Vortrag der Rechtsanwälte Dr. Brehm und Dr. Zimmerling" Bezug nimmt, genügt eine derartige bloße Bezugnahme zum einen ebenfalls nicht dem genannten Darlegungsgebot (Senat, Beschl. v. 1.6.2004 - 2 NB 889/04 u. a. -, NVwZ-RR 2004, 800 = juris Langtext Rdnr. 21; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 146 Rdnr. 80); zum anderen geht sie deshalb ins Leere, weil die genannten Rechtsanwälte in den von ihnen als Prozessbevollmächtigten vertretenen Beschwerdeverfahren die hier in Frage stehenden Problemkreise der patientenbezogenen Kapazität nicht angesprochen haben.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Insoweit weisen die Antragsteller - wie auch vom Verwaltungsgericht selbst im Folgenden zutreffend angenommen - zu Recht darauf hin, dass mit den in Ansatz zu bringenden zutreffenden Festsetzungen der Zulassungszahlen die materiell richtigen Zulassungszahlen gemeint sind, also auch die durch Richterspruch veranlassten Zulassungszahlen berücksichtigen müssen (zuletzt Senatsbeschl. v. 1.6.2004 - 2 NB 889/04 u.a. -).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2004 - 2 NB 859/04

    (Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen

    Allerdings kann die von dem Verwaltungsgericht zusätzlich berücksichtigte Lehrdeputatsermäßigung von ebenfalls zwei LVS für eine siebte Professorin (Prof. Dr. B.) an sich nicht anerkannt werden, weil insoweit die Antragsgegnerin einen Nachweis für die Deputatsreduzierung schuldig geblieben ist (s. den Beschl. des Senats v. 1.6.2004 - 2 NB 889/04 u. a. -).

    Da aber der Senat in dem Beschluss vom 1. Juni 2004 - 2 NB 889/04 u. a. - die Antragsgegnerin verpflichtet hat, drei weitere Studienplatzbewerber auf Teilstudienplätze in der Vorklinik zuzulassen, die innerhalb der Rangordnung, die von der Antragsgegnerin nach dem angefochtenen Beschluss ausgelost worden ist, im Rangplatz, und zwar auf den Rangplätzen 21, 57 und 65, dem Rangplatz des Antragstellers (208 bei insgesamt 395 Rangplätzen) vorgehen, könnte der Antragsteller selbst dann den begehrten Teilstudienplatz nicht erhalten, wenn das Lehrangebot bei der einen Juniorprofessorenstelle um zwei LVS erhöhte werden müsste.

  • VGH Hessen, 02.04.2007 - 8 FM 5204/06

    Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang Medizin zum Wintersemester 2006/2007

    Vielmehr ist das Oberverwaltungsgericht nach dem Gesetzeswortlaut auch dann, wenn (hinreichende) Gründe gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dargelegt worden sind, nur berechtigt und verpflichtet, die dargelegten Gründe einer tiefer gehenden Überprüfung zu unterziehen, wobei sich auch diese Prüfung nur auf die fristgemäß dargelegten Gründe erstreckt, wie sich § 146 Abs. 4 Sätze 1 bis 4 VwGO entnehmen lässt (vgl. auch OVG B-Stadt, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 3 X 3/06 u. a. - WissR 2006, 265 = juris; VGH München, Beschluss vom 10. August 2006 - 7 CE 06.10016 u. a. - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juni 2004 - 2 NB 889/04 - DVBl. 2004, 1252 = juris; OVG Münster, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., 2005, Rdnr. 43 zu § 146; gegen eine zweistufige Prüfung Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Auflage, 2005, Rdnr. 34 zu § 146 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2009 - 2 NB 67/09

    Begründungsumfang bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anwendbarkeit der

    Der Senat hat in seinem - den Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bekannten - Beschluss vom 1. Juni 2004 - 2 NB 889/04 u. a. - ausgeführt, die Antragsteller könnten sich nicht zu ihren Gunsten auf das Vorbringen eines anderen Antragstellers in einem anderen Beschwerdeverfahren berufen.
  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 51/19

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019 an

    Dies spricht mit Gewicht dafür, dass die im jeweiligen NC-Verfahren eingereichte Beschwerdebegründung selbst den Darlegungserfordernissen gerecht werden muss, so wie es in der Rechtsprechung in Bezug auf unterschiedliches Vorbringen in NC-Verfahren gesehen wird, die von dem gleichen Prozessbevollmächtigten betrieben werden.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.6.2004 - 2 NB 889/04 -, juris) Ob daher ein pauschaler Verweis auf Ausführungen in einem anderen NC-Beschwerdeverfahren unzureichend ist, wozu das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu tendieren scheint(OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.5.2019 2 NB 353/18 -, juris Rdnr. 12; vgl. auch Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, Komm., 6. Aufl. 2014, § 146 Rdnr. 30), oder ob zugunsten der in ihren Beschwerdebegründungen lediglich Bezug nehmenden Antragsteller das Beschwerdevorbringen eines anderen Antragstellers zu berücksichtigen ist(die Bezugnahme auf Vorbringen in einem Parallelverfahren als formale Mindestanforderung bezeichnend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2003 - 8 S 2274/03 -, juris Rdnr. 2), lässt der Senat angesichts der Grundrechtsrelevanz der angegriffenen Senatsrechtsprechung dahinstehen.
  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Wintersemester 2008/2009

    Soweit die Antragsteller lediglich die Teilnahme an einem durch die Antragsgegnerin durchzuführenden Losverfahren bzw. die Zuweisung von Studienplätzen innerhalb einer Quote begehrt haben, geht die Kammer nicht entgegen § 88 VwGO über den Antrag hinaus, weil Antragsziel die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin ist und nicht die abstrakte Durchführung eines auf eine bestimmte Quote bzw. Studienplatzanzahl beschränkten Losverfahrens, das nur den Weg dorthin bildet und der Realisierung des Zulassungsanspruchs dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.2.1980 - 7 C 93.77 -, BVerwGE 60, 25, 37 [BVerwG 08.02.1980 - 7 C 92/77] ; Hess. VGH, Beschluss vom 16.1.1989 - Ma 71 P 15006/87 T -, [...]; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 1.6.2004 - 2 NB 889/04 u.a. - BayVGH, Beschluss vom 12.07.2007 - 7 CE 07.10146 u.a. -, [...]).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2023 - 14 ME 64/23

    Fehlende Darlegung; Kindertagespflege; Zu den Darlegungsanforderungen im

    Hat der Prozessbevollmächtigte daher in einem der Beschwerdeverfahren umfassender oder in anderer Weise vorgetragen, so kommt dieser Vortrag seinen übrigen Mandanten nicht zugute (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 1.6.2004 - 2 NB 889/04 -, juris Leitsatz).
  • VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08

    VG entscheidet in NC-Zulassungsverfahren

    Soweit die Antragsteller lediglich die Teilnahme an einem durch die Antragsgegnerin durchzuführenden Losverfahren bzw. die Zuweisung von Studienplätzen innerhalb einer Quote begehrt haben, geht die Kammer nicht entgegen § 88 VwGO über den Antrag hinaus, weil Antragsziel die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin ist und nicht die abstrakte Durchführung eines auf eine bestimmte Quote bzw. Studienplatzanzahl beschränkten Losverfahrens, das nur den Weg dorthin bildet und der Realisierung des Zulassungsanspruchs dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.2.1980 - 7 C 93.77 -, BVerwGE 60, 25, 37; Hess. VGH, Beschluss vom 16.1.1989 - Ma 71 P 15006/87 T -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 1.6.2004 - 2 NB 889/04 u.a. - BayVGH, Beschluss vom 12.07.2007 - 7 CE 07.10146 u.a. -, juris).
  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18

    Studienplatzvergabe im Studienfach Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 im

    Späteres nicht lediglich ergänzendes, sondern gänzlich neues Vorbringen ist ausgeschlossen.(zusammenfassend: Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 23. Aufl. 2017, § 146 Rdnrn. 38, 41, 43) Auch in Numerus-clausus-Verfahren kann eine Beschwerde nur Erfolg haben, soweit innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist Zweifel an der Richtigkeit der Kapazitätsberechnung aufgezeigt werden, die sich nach entsprechender Überprüfung als begründet erweisen.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.6.2004 - 2 NB 889/04 -, juris Rdnr. 21).
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