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   LG Darmstadt, 17.09.2019 - 2 O 227/14   

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https://dejure.org/2019,58677
LG Darmstadt, 17.09.2019 - 2 O 227/14 (https://dejure.org/2019,58677)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 17.09.2019 - 2 O 227/14 (https://dejure.org/2019,58677)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 17. September 2019 - 2 O 227/14 (https://dejure.org/2019,58677)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Auszug aus LG Darmstadt, 17.09.2019 - 2 O 227/14
    Soweit dem etwa Entscheidungen durch den Ansatz der Findung eines taggenauen Schmerzensgeldes entgegenwirken wollen (OLG Frankfurt vom 18.10.2018 - Az. 22 U 97/16) so wird auch dieser Ansatz der erforderlichen Abwägung aller einzelnen Gesamtumstände nicht alleine gerecht, da insoweit dem einen Element der Beeinträchtigungsdauer ein zu großes Einzelgewicht beigemessen wird, wo hingegen die Dauer lediglich ein gleichberechtigtes Element unter den anderen Kriterien, wie oben aufgeführt, darstellt.
  • OLG Hamm, 19.11.2001 - 13 U 136/98

    Ausgestaltung der Ansprüche bzgl. Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall und

    Auszug aus LG Darmstadt, 17.09.2019 - 2 O 227/14
    So sind etwa bei anderen Entscheidungen im Fall einer Unterschenkelamputation Schmerzensgelder in Höhe von 40.000,00 EUR bzw. 45.000,00 EUR angenommen worden (OLG Hamm vom 19. November 2001 - 13 U 136/98; OLG München vom 14. September 2005 - 27 U 65/05).
  • OLG München, 14.09.2005 - 27 U 65/05
    Auszug aus LG Darmstadt, 17.09.2019 - 2 O 227/14
    So sind etwa bei anderen Entscheidungen im Fall einer Unterschenkelamputation Schmerzensgelder in Höhe von 40.000,00 EUR bzw. 45.000,00 EUR angenommen worden (OLG Hamm vom 19. November 2001 - 13 U 136/98; OLG München vom 14. September 2005 - 27 U 65/05).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 22 U 244/19

    Grundsätze zur Bemessung von Schmerzensgeldern

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.09.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt (Az.: 2 O 227/14) teilweise hinsichtlich des Tenors zu 2. wie folgt abgeändert:.

    Der Tenor zu Ziffer 5. auf Seite 5 oben des am 17.09.2019 verkündeten Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt (Az.: 2 O 227/14) wird dahingehend berichtigt, dass es richtigerweise lauten muss:.

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.09.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt (Az.: 2 O 227/14) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 17.09.2019, Az.: 2 O 227/14, teilweise abzuändern,.

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