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Rechtsprechung
   LG Bonn, 14.07.2004 - 2 O 30/04   

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LG Bonn, 14.07.2004 - 2 O 30/04 (https://dejure.org/2004,8144)
LG Bonn, Entscheidung vom 14.07.2004 - 2 O 30/04 (https://dejure.org/2004,8144)
LG Bonn, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 2 O 30/04 (https://dejure.org/2004,8144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Spielsystem "Schenkkreis" ist sittenwidrig - Spielerin bekommt ihren Einsatz trotzdem nicht zurück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rückforderung von im Rahmen eines sog. Schenkreises gezahlten Beträgen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 490
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96

    Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig

    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2004 - 2 O 30/04
    Die dem System immanente, ständig anschwellende Masse der späteren Teilnehmer muß ihren Beitrag nach mathematischen Gesetzmäßigkeiten in der Regel zwangsläufig verlieren, da aufgrund der immer weiter ansteigenden Zahl erforderlicher neuer Mitspieler es innerhalb kürzester Zeit nicht mehr möglich sein wird, neue Mitspieler zu gewinnen, so daß das System zwangsläufig zusammenbrechen muß (BGH, NJW 1997, 2314; OLG Celle, NJW 1996, 2660 zu einem entsprechenden Spielsystem im Schneeballsystem).
  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 90/81

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages - Umfang der Bereicherung bei Nichtigkeit

    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2004 - 2 O 30/04
    Nach der Rechtsprechung ist für die Anwendbarkeit des Rückforderungsausschlusses gemäß § 817 S. 2 BGB ausreichend, daß sich der Leistende leichtfertig der Einsicht der Sittenwidrigkeit seines Tuns verschlossen hat (BGH, NJW 1992, 310; NJW 1983, 1420).
  • AG Köln, 18.02.2004 - 112 C 551/03

    Rückzahlunganspruch einer Geldschenkung i.R. Pyramidenspiels; Teilnahme an einem

    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2004 - 2 O 30/04
    Diese Rechtsprechung ist auch in vollem Umfang auf das hier vorliegende Spielsystem eines Schenkkreises anwendbar (vgl. Amtsgericht Köln, 112 C 551/03 vom 18.02.2004; Amtsgericht Gütersloh, 14 C 553/03 vom 21.11.2003, Landgericht Bielefeld, 22 S 300/03 vom 21.04.2004, Amtsgericht Altenkirchen, 71 C 28/04 vom 27.05.2004).
  • AG Gütersloh, 21.11.2003 - 14 C 553/03
    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2004 - 2 O 30/04
    Diese Rechtsprechung ist auch in vollem Umfang auf das hier vorliegende Spielsystem eines Schenkkreises anwendbar (vgl. Amtsgericht Köln, 112 C 551/03 vom 18.02.2004; Amtsgericht Gütersloh, 14 C 553/03 vom 21.11.2003, Landgericht Bielefeld, 22 S 300/03 vom 21.04.2004, Amtsgericht Altenkirchen, 71 C 28/04 vom 27.05.2004).
  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2004 - 2 O 30/04
    Nach der Rechtsprechung ist für die Anwendbarkeit des Rückforderungsausschlusses gemäß § 817 S. 2 BGB ausreichend, daß sich der Leistende leichtfertig der Einsicht der Sittenwidrigkeit seines Tuns verschlossen hat (BGH, NJW 1992, 310; NJW 1983, 1420).
  • OLG Celle, 20.03.1996 - 13 U 146/95

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Teilnahme an einem nach dem

    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2004 - 2 O 30/04
    Die dem System immanente, ständig anschwellende Masse der späteren Teilnehmer muß ihren Beitrag nach mathematischen Gesetzmäßigkeiten in der Regel zwangsläufig verlieren, da aufgrund der immer weiter ansteigenden Zahl erforderlicher neuer Mitspieler es innerhalb kürzester Zeit nicht mehr möglich sein wird, neue Mitspieler zu gewinnen, so daß das System zwangsläufig zusammenbrechen muß (BGH, NJW 1997, 2314; OLG Celle, NJW 1996, 2660 zu einem entsprechenden Spielsystem im Schneeballsystem).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2004 - 2 O 30/04
    Ein Rückforderungsrecht ist nicht deshalb zu bejahen, weil sonst eine Vermögensverschiebung endgültig Bestand hätte, die gerade von der Rechtsordnung nicht gewollt wird (BGHZ 111, 308, 312).
  • AG Altenkirchen, 27.05.2004 - 71 C 28/04
    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2004 - 2 O 30/04
    Diese Rechtsprechung ist auch in vollem Umfang auf das hier vorliegende Spielsystem eines Schenkkreises anwendbar (vgl. Amtsgericht Köln, 112 C 551/03 vom 18.02.2004; Amtsgericht Gütersloh, 14 C 553/03 vom 21.11.2003, Landgericht Bielefeld, 22 S 300/03 vom 21.04.2004, Amtsgericht Altenkirchen, 71 C 28/04 vom 27.05.2004).
  • LG Bielefeld, 21.04.2004 - 22 S 300/03
    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2004 - 2 O 30/04
    Diese Rechtsprechung ist auch in vollem Umfang auf das hier vorliegende Spielsystem eines Schenkkreises anwendbar (vgl. Amtsgericht Köln, 112 C 551/03 vom 18.02.2004; Amtsgericht Gütersloh, 14 C 553/03 vom 21.11.2003, Landgericht Bielefeld, 22 S 300/03 vom 21.04.2004, Amtsgericht Altenkirchen, 71 C 28/04 vom 27.05.2004).
  • OLG Köln, 07.02.2006 - 15 U 157/05

    Rückforderungsanspruch in Schenkkreis

    Soweit in der Rechtsprechung verschiedentlich die Auffassung vertreten wurde, dass der Zahlende keinen Rückforderungsanspruch habe, wenn und weil er sich der Sittenwidrigkeit des Spiels bewusst gewesen sei oder sich dieser Einsicht zumindest leichtfertig verschlossen habe (z.B. OLG Köln, Urt. v. 06.05.2005 - 20 U 129/04, NJW 2005, S. 3290; LG Bonn, Urt. v. 14.07.2004 - 2 O 30/04, NJW-RR 2005, S. 490, 491; OLG Celle, Urt. v. 20.03.1996 - 13 U 146/95, NJW 1996, S. 2660 f.), ist diesem Standpunkt im Hinblick auf die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.11.2005 (- III ZR 72/05, NJW 2006, S. 45) der Boden entzogen worden.

    Bei einem Schenkkreis ist der Einsatz jedoch bereits verloren, wenn er an die nächsthöhere Position ausgezahlt wird, da er nicht Gegenstand einer Ausspielung wird (vgl. LG Bonn, Urt. v. 14.07.2004 - 2 O 30/04, NJW-RR 2005, S. 490).

  • LG Köln, 13.04.2006 - 24 S 37/05
    Die Berufungsbeklagte wiederholt ihren erstinstanzlichen Vortrag, nachdem in Übereinstimmung mit angeführten Entscheidungen des Amtsgerichts Köln vom 18.2.2004 (112 C 551/03), des Landgerichts Bonn vom 14.7.2004 (2 O 30/04), des Landgerichts Freiburg vom 9.9.2004 (2 O 176/04), des Amtsgerichts Charlottenburg vom 3.11.2004 (202 C 465/04) wie auch des Landgerichts Stuttgart vom 16.9.2004 (25 O 301/04) beim vorliegenden Spielsystem nicht von einem Spiel nach § 762 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgegangen werden könne.
  • AG Siegburg, 24.11.2005 - 104 C 293/05

    Anspruch auf Rückzahlung des i.R.e. sogenannten Schenkkreis-Veranstaltung

    Nach der zutreffenden und ständigen Rechtsprechung ist die Vereinbarung eines solchen Schenkkreises sittenwidrig und damit gemäß § 138 Absatz 1 BGB nichtig, da es sich um ein nach dem Schneeballprinzip aufgebautes Pyramidenspiel handelt, bei welchem es lediglich den an den oberen Stellen platzierten Mitspielern möglich ist, Gewinne zu erzielen, während die anderen Teilnehmer zwangsläufig verlieren (statt vieler: vgl. LG Bonn, Urteil vom 14.07.2004, Az.: 2 0 30/04).
  • AG Bonn, 13.09.2005 - 4 C 361/04

    Schenkkreis, Schneeballsystem

    Die Anwendbarkeit des § 817 S. 2 BGB ist auch nicht durch § 242 BGB ausgeschlossen ( vgl. OLG Köln 24 U 125/04 ,LG Bonn 2 O 30/04.).
  • AG Waldbröl, 28.09.2006 - 6 C 186/06
    Als Anspruchsgrundlage kommt grundsätzlich § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht, denn bei einem Schenkkreis handelt es sich nach herrschender Rechtsprechung ( Bundesgerichtshof, Urteile vom 10.11.2005, AZ: III ZR 72/05 und AZ: III ZR 73/05 ; LG Bonn vom 14.07.2004, AZ: 2 O 30/04) um ein sittenwidriges Schneeballsystem, so dass sämtliche Vereinbarungen, die hiermit im Zusammenhang stehen, gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig sind.
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LG Darmstadt, 27.01.2005 - 2 O 30/04 (https://dejure.org/2005,49829)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 27.01.2005 - 2 O 30/04 (https://dejure.org/2005,49829)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 2 O 30/04 (https://dejure.org/2005,49829)
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